Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3874
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Proteinase 3 (C-ANCA)
Die GOÄ-Ziffer 3874 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Speziallabor-Diagnostik. Sie dient dem Nachweis von Autoantikörpern gegen Proteinase 3, die als cytoplasmatische antineutrophile cytoplasmatische Antikörper (C-ANCA) bekannt sind. Diese Analyse wird mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise eines ELISA, durchgeführt.
Der Leistungstext stellt klar, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung bereits mit der Gebühr abgegolten ist. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve darf nicht gesondert berechnet werden. Eine wichtige formale Vorgabe ist zudem, dass der untersuchte Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen werden muss.
GOÄ 3874 in der Praxis: Diagnostik von ANCA-assoziierten Vaskulitiden
In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 3874 vor allem bei der Abklärung von systemischen Autoimmunerkrankungen Anwendung. Der wichtigste klinische Schwerpunkt ist der Verdacht auf eine Granulomatose mit Polyangiitis (GPA, ehemals Morbus Wegener). Ein frühzeitiger Nachweis dieser Antikörper ist für die Prognose und Therapieentscheidung des Patients von entscheidender Bedeutung.
Typische klinische Symptome, die eine Bestimmung rechtfertigen, sind chronisch-blandes Nasenbluten, therapiereistente Sinusitiden oder ein beginnendes pulmorenales Syndrom. Auch bei unklarem Nierenversagen mit Verdacht auf eine rasch progressive Glomerulonephritis ist die Diagnostik indiziert. Neben der Erstdiagnose dient der Parameter auch der langfristigen Verlaufskontrolle unter immunsuppressiver Therapie.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3874
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Granulomatose mit Polyangiitis
Ein Patient stellt sich mit chronischer, blutiger Rhinitis und unklarem Husten vor. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung veranlasst der Arzt eine Bestimmung der C-ANCA. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3874 zum Regelsatz von 30,16 € (1,15-fach). Auf der Rechnung wird der Parameter explizit als Proteinase 3 (C-ANCA) ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter GPA
Bei einer Patientin mit bekannter Granulomatose mit Polyangiitis soll unter laufender Therapie die Krankheitsaktivität überwacht werden. Der Arzt fordert die Bestimmung der PR3-Antikörper an, um ein drohendes Rezidiv frühzeitig zu erkennen. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3874 mit dem Faktor 1,15. Die Dokumentation in der Akte belegt die medizinische Notwendigkeit der Verlaufskontrolle.
Fallbeispiel 3: Akutes pulmorenales Syndrom
Ein Patient wird mit Hämoptysen und rapidem Kreatininanstieg stationär oder prästationär untersucht. Zum Ausschluss einer Vaskulitis wird ein dringendes Autoantikörper-Profil angefordert. Neben anderen Parametern wird die GOÄ 3874 abgerechnet. Aufgrund des erhöhten Zeitdrucks und der Notwendigkeit einer Schnellanalytik wird die Ziffer mit dem Höchstsatz von 1,3 begründet gesteigert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3874: Was Prüfer beanstanden
Ein sehr häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3874 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz "Proteinase 3" oder "C-ANCA" aufgeführt ist. Die transparente Angabe ist eine zwingende formale Voraussetzung.
Ein weiterer Fallstrick betrifft die Mehrfachabrechnung. Wenn aufgrund eines grenzwertigen Ergebnisses am selben Tag eine Doppelbestimmung durchgeführt wird, darf die Ziffer dennoch nur einmal angesetzt werden. Solche laborinternen Kontrollen sind mit der Einfachgebühr abgegolten. Zudem darf für Laborleistungen des Abschnitts M niemals der klinische Standardfaktor von 2,3 angewendet werden.
Achtung: Die Abrechnung von Laborleistungen aus dem Abschnitt M ist streng auf den Gebührenrahmen bis maximal 1,3-fach begrenzt. Eine Abrechnung mit dem Faktor 2,3 oder höher führt unweigerlich zur Beanstandung und ist rechtlich unzulässig.
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Dokumentation der GOÄ 3874: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation und die spezifische Fragestellung klar dokumentiert sein. Auch das Laborergebnis inklusive des verwendeten Referenzbereichs gehört zwingend in die Dokumentation.
Sollte der Schwellenwert von 1,15 überschritten werden, muss die Begründung direkt aus der Akte herleitbar sein. Dies betrifft beispielsweise Besonderheiten des Patientenserums, die die Analyse erschwert haben. Eine saubere Dokumentation sichert den Anspruch auf eine adäquate Vergütung.
Dokumentation: Verdacht auf GPA bei therapiereistenter Sinusitis und pulmonalen Rundherden. Blutentnahme zur Bestimmung von PR3-ANCA (GOÄ 3874). Laborbefund: PR3-ANCA positiv (35 U/ml, Referenz < 10 U/ml).
Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine automatisierte Verknüpfung, die bei der Eingabe der Ziffer 3874 automatisch den Textzusatz "Proteinase 3 (C-ANCA)" auf der Rechnung generiert. Dies spart Zeit und verhindert formale Fehler.
GOÄ 3874: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3874 kann unter Angabe von Gründen bis zum Höchstsatz von 1,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Regelsatzes von 1,15 sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse. Auch eine extrem dringliche Notfalldiagnostik bei akutem Organversagen kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der C-ANCA erfolgt selten isoliert. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3875 für den Nachweis von Myeloperoxidase-Antikörpern (MPO-ANCA/P-ANCA), um das gesamte Vaskulitis-Spektrum abzudecken. Daneben werden häufig die GOÄ-Ziffer 250 für die Blutentnahme und allgemeine Entzündungsparameter wie CRP berechnet.
Ziffer 3874 in der neuen GOÄ
Der Nachweis von Antikörpern gegen Proteinase 3 (C-ANCA/PR3-ANCA) geht in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11211 — „Proteinase 3 (c-ANCA), IA Autoantikörpernachweis" — mit einem Festpreis von 14,51 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die Methodik wird vom Ligandenassay-Begriff auf den Signal-(Tracer-)verstärkten Immunoassay präzisiert, der Leistungsinhalt bleibt unverändert.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3874
Was hat nicht gestimmt?