Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3875
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Spermien
Die GOÄ-Ziffer 3875 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der immunologischen Diagnostik. Ziel dieser Untersuchung ist der Nachweis von spezifischen Antikörpern, die sich gegen Spermien richten. Diese sogenannten Antispermien-Antikörper (ASA) können die Fertilität des Mannes erheblich beeinträchtigen.
Die Leistung umfasst die Durchführung mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise eines ELISA-Tests. Eventuell erforderliche Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.
GOÄ 3875 in der Praxis: Diagnostik bei immunologischer Infertilität
In der klinischen Praxis wird die Bestimmung von Spermien-Antikörpern vor allem im Rahmen der Sterilitätsdiagnostik eingesetzt. Wenn ein Paar ungewollt kinderlos bleibt und das Standard-Spermiogramm Auffälligkeiten zeigt, liefert dieser Test wichtige Hinweise. Insbesondere eine eingeschränkte Spermienmotilität oder eine verstärkte Agglutination der Spermatozoen begründen den Verdacht auf immunologische Ursachen.
Auch nach Traumata der Hoden, abgelaufenen Infektionen wie einer Mumps-Orchitis oder nach einer Refertilisierungsoperation (Vasovasostomie) ist die Untersuchung indiziert. Durch die Verletzung der Blut-Hoden-Schranke kann der Körper des Mannes Antikörper gegen die eigenen Samenzellen bilden. Die GOÄ 3875 ermöglicht hier eine präzise quantitative oder qualitative Antikörperbestimmung im Serum oder Seminalplasma.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3875
Fallbeispiel 1: Abklärung einer primären Sterilität
Ein Ehepaar stellt sich mit seit zwei Jahren bestehendem, unerfülltem Kinderwunsch in der Praxis vor. Das zuvor durchgeführte Spermiogramm des Partners zeigte eine ausgeprägte Spermienagglutination. Zum Ausschluss einer immunologischen Ursache wird eine Blutprobe entnommen und auf Antispermien-Antikörper untersucht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3875 mit dem Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Zustand nach Vasovasostomie
Ein Patient stellt sich nach einer operativen Refertilisierung zur Kontrolle der Fruchtbarkeit vor. Da die Spermienqualität postoperativ hinter den Erwartungen zurückbleibt, besteht der Verdacht auf eine Autoimmunreaktion. Die Untersuchung des Seminalplasmas mittels Ligandenassay bestätigt das Vorliegen von IgA-Antikörpern. Die Abrechnung erfolgt korrekt unter Angabe des untersuchten Parameters nach GOÄ 3875.
Fallbeispiel 3: Posttraumatische Subfertilität
Nach einem schweren stumpfen Hodentrauma vor einem Jahr klagt ein Patient über eine neu aufgetretene Subfertilität. Zum Nachweis einer verletzungsbedingten Störung der Blut-Hoden-Schranke wird die Bestimmung der Spermien-Antikörper veranlasst. Die Laboranalyse erfolgt mittels Ligandenassay und wird über die Ziffer 3875 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3875: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 3875 ist das Versäumnis, den konkret untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter einzeln aufgeführt werden müssen. Fehlt diese Angabe, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dieselbe biologische Probe berechnet werden, wenn lediglich verschiedene Immunglobulinklassen (z. B. IgG und IgA) bestimmt wurden, es sei denn, es liegen getrennte medizinische Begründungen vor. Auch die Abgrenzung zu einfachen Suchtests ist strikt einzuhalten.
Achtung: Die Angabe des exakten Parameters (z. B. "Anti-Spermien-Antikörper IgG") auf der Rechnung ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der GOÄ 3875.
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Dokumentation der GOÄ 3875: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen und rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie das verwendete Testverfahren präzise festgehalten werden. Auch das konkrete Laborergebnis inklusive der Referenzwerte gehört zwingend in die Dokumentation.
Sollten therapeutische Konsequenzen aus dem Befund gezogen werden, wie beispielsweise eine Empfehlung zur assistierten Reproduktion, muss auch dies dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentationsbeispiel: Bestimmung von Antispermien-Antikörpern (ASA) im Serum mittels ELISA (Ligandenassay) bei V.a. immunologische Infertilität nach Mumps-Orchitis. Ergebnis: IgG-ASA positiv (Titer 1:1200), IgA-ASA negativ. Therapeutische Konsequenz: Beratung bezüglich ICSI.
GOÄ 3875: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3875 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie einem besonderen Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung können beispielsweise ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand bei stark lipämischen Proben oder schwierige Differenzierungen bei grenzwertigen Befunden sein. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3875 wird selten isoliert angewendet. Häufig erfolgt die Abrechnung in Kombination mit anderen diagnostischen Leistungen der Fertilitätsabklärung. Sinnvoll und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit hormonellen Untersuchungen wie der Bestimmung von FSH, LH oder Testosteron.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit anderen Laborziffern darauf, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen für identische methodische Schritte erfolgen. Jede Ziffer muss eine eigenständige, medizinisch indizierte Leistung repräsentieren.
Ziffer 3875 in der neuen GOÄ
Der Spermien-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay findet seinen Nachfolger in der neuen Nummer 12815 — „Spermien-Antikörper (IgG, IgA), je Immunglobulin, Mixed-Antiglobulin-Reaction-Test (MAR-Test)" — zu 19,88 € je Immunglobulin (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €).
Dabei ist ein Methodenwechsel zu beachten: Die alte Ziffer 3875 arbeitete mit einem Ligandenassay (ELISA-Typ) aus Serum oder Samenplasma. Die neue 12815 schreibt ausschließlich Ejakulat und den motilitätsbasierten MAR-Test mit Phasenkontrastmikroskopie vor. Zudem werden IgG und IgA jetzt getrennt abgerechnet — werden beide Klassen untersucht, ist die Ziffer zweifach berechnungsfähig (zwei Einheiten: 39,76 €). Serumbasierte Spermien-Antikörperbestimmungen, etwa beim weiblichen Partner, haben im Entwurf keinen direkten Nachfolger.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3875
Was hat nicht gestimmt?