GOÄ 3901.H3: CA 15-3 & HE4 korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3901.H3
Ca 15-3 , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Be­zugskurve – .
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Die Bestimmung von Tumormarkern wie CA 15-3 und HE4 wirft in der GOÄ-Abrechnung oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Analogbewertungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3901.H3

Die offizielle Leistungsbeschreibung im Gebührenverzeichnis lautet:

Ca 15-3 , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve – .

Diese Ziffer beschreibt die quantitative Bestimmung des Tumormarkers CA 15-3 mittels eines Ligandenassays. Die Leistung umfasst alle vorbereitenden und durchführenden Schritte im Labor. Eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind bereits mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3901.H3 in der Praxis: Indikationen für CA 15-3 und HE4

Der Tumormarker CA 15-3 ist ein hochmolekulares Glykoprotein, das physiologisch im Drüsenepithel der Brust vorkommt. Die Bestimmung ist beim metastasierten Mammakarzinom zur Therapie- und Verlaufskontrolle absolut indiziert. Zusammen mit dem Marker CEA bildet CA 15-3 das wichtigste Duo für das Monitoring dieser Erkrankung.

Eine Bestimmung zur Primärdiagnostik eines lokalisierten Mammakarzinoms ist hingegen nicht indiziert. Die diagnostische Sensitivität ist in frühen Stadien zu gering, um einen klinischen Nutzen zu stiften. Erst bei fortgeschrittenen oder metastasierten Stadien korreliert die Konzentration verlässlich mit der Tumormasse.

Tipp: Die Bestimmung des Human-Epididymis-Protein-4 (HE4) wird gemäß der Bundesärztekammer analog nach der Ziffer 3901.H3 berechnet. Dies ist besonders relevant für die Diagnostik von Ovarialkarzinomen.

HE4 dient in Kombination mit CA 125 der Risikoabschätzung von Ovarialkarzinomen bei prämenopausalen Frauen mit Raumforderungen im Becken. Diese Kombination wird mathematisch im sogenannten ROMA-Index erfasst. Die Sensitivität dieser kombinierten Bestimmung liegt bei fast 94 Prozent.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3901.H3

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei metastasiertem Mammakarzinom

Eine Patientin mit bekanntem, metastasiertem Mammakarzinom befindet sich in der onkologischen Nachsorge unter laufender Chemotherapie. Zur Beurteilung des Therapieansprechens erfolgt die Bestimmung von CA 15-3 und CEA. Abgerechnet werden die Ziffern 3901.H3 für CA 15-3 und 3905.H3 für CEA.

Fallbeispiel 2: Risikoabschätzung bei Adnextumor (ROMA-Index)

Bei einer prämenopausalen Patientin wird sonografisch eine Raumforderung im kleinen Becken festgestellt. Zur Risikoabschätzung eines Ovarialkarzinoms erfolgt die Bestimmung des ROMA-Index. Hierzu werden HE4 (analog nach GOÄ 3901.H3) und CA 125 (nach GOÄ 3900.H3) bestimmt und gemeinsam abgerechnet.

Fallbeispiel 3: V.a. Rezidiv bei Mammakarzinom

Eine Patientin in der Nachsorge nach therapiertem Mammakarzinom zeigt klinische Symptome, die auf ein Rezidiv hindeuten. Zur weiteren Abklärung wird die Konzentration von CA 15-3 bestimmt. Die Abrechnung der Verlaufskontrolle erfolgt über die Ziffer 3901.H3 mit dem Regelsatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3901.H3: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der Ziffer 3901.H3 im Rahmen eines allgemeinen Screenings oder zur Primärdiagnostik des Mammakarzinoms. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern in diesen Fällen oft eine medizinische Begründung an. Ohne dokumentierten Verdacht auf ein Rezidiv oder eine Metastasierung wird die Erstattung regelmäßig verweigert.

Ein weiterer Fehler betrifft den gewählten Steigerungsfaktor. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Regelhöchstsatz auf das 1,15-Fache festgelegt. Der absolute Höchstsatz liegt beim 1,3-Fachen und darf nur bei außergewöhnlichen Erschwernissen angewendet werden.

Achtung: Eine Steigerung über den 1,3-fachen Satz hinaus ist für Laborleistungen der Abschnitte M III und M IV gesetzlich ausgeschlossen. Faktoren wie 2,3 oder 3,5 sind hier nicht anwendbar.

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Dokumentation der GOÄ 3901.H3: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation, wie beispielsweise der Verdacht auf Metastasierung oder die Verlaufskontrolle unter Therapie, klar hervorgehen. Bei der analogen Anwendung für HE4 sollte dies explizit vermerkt werden.

Dokumentationsbeispiel: Bestimmung von CA 15-3 (GOÄ 3901.H3) zur Verlaufskontrolle bei bekanntem metastasiertem Mammakarzinom unter laufender endokriner Therapie.

Auch die Dokumentation von Vorwerten ist für die Beurteilung des Verlaufs klinisch und abrechnungstechnisch sinnvoll. Ein Anstieg der Werte um mehr als 25 Prozent liefert wichtige Hinweise auf ein Therapieversagen. Diese Dynamik stützt die medizinische Notwendigkeit der wiederholten Bestimmung.

GOÄ 3901.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer 3901.H3 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Überschreitung des 1,15-fachen Schwellenwerts sind schwierige Probenverhältnisse oder komplexe Differenzialdiagnosen. Die Begründung für die Steigerungsfähigkeit muss individuell und patientenbezogen in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der onkologischen Praxis wird CA 15-3 häufig mit anderen Tumormarkern kombiniert. Die gemeinsame Abrechnung mit CEA (Ziffer 3905.H3) ist beim Mammakarzinom der Standard. Bei der Diagnostik des Ovarialkarzinoms erfolgt die Kombination von HE4 (analog 3901.H3) und CA 125 (Ziffer 3900.H3) zur Berechnung des ROMA-Index. Solche Ziffernkombinationen sind vollumfänglich erstattungsfähig.

Ziffer 3901.H3 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3901.H3 wurde in der Praxis für CA 15-3 als primäre Leistung und für HE4 als analoge Abrechnung verwendet. Die neue GOÄ schafft für beide eigene Ziffern:

  • 12962 „CA 15-3" bei Bestimmung des Tumormarkers CA 15-3 aus Serum, Plasma oder Liquor: 13,94 €
  • 12970 „Human-Epididymis-Protein-4 (HE4) ROMA-Index" bei Bestimmung von HE4 (bisher analog abgerechnet): 27,82 €

Heute bringt die 3901.H3 beim 2,3-fachen Satz 30,16 €. Die neue 12970 schließt ausdrücklich den ROMA-Index mit ein, der bisher separat kalkuliert wurde.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3901.H3

Nein, die Bestimmung von CA 15-3 ist zur Primärdiagnostik oder Früherkennung eines lokalisierten Mammakarzinoms nicht indiziert. Die diagnostische Sensitivität ist in frühen Stadien zu gering. Die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 3901.H3 setzt eine klare Indikation wie die Verlaufskontrolle eines metastasierten Karzinoms voraus.
Die Bestimmung von Human-Epididymis-Protein-4 (HE4) erfolgt analog nach der GOÄ-Ziffer 3901.H3. Da HE4 nicht explizit im Gebührenverzeichnis aufgeführt ist, wird diese Ziffer als gleichwertige Leistung herangezogen. Bei der Abrechnung sollte der Zusatz 'analog' sowie die Bezeichnung des Analyten angegeben werden.
Für die Ziffer 3901.H3 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein maximaler Steigerungssatz vom 1,3-Fachen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung über den 1,3-fachen Satz hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen.
Nein, eine Doppelbestimmung darf nicht als eigene Leistung abgerechnet werden. Der offizielle Leistungstext der Ziffer 3901.H3 schließt eine eventuelle Doppelbestimmung explizit ein. Entsprechende Mehrfachbestimmungen sind mit der einmaligen Gebühr abgegolten.
Der ROMA-Index selbst ist keine eigenständige GOÄ-Ziffer, sondern ein mathematischer Algorithmus. Zur Berechnung werden die beiden zugrundeliegenden Tumormarker einzeln abgerechnet. Dies sind HE4 (analog nach GOÄ 3901.H3) und CA 125 (nach GOÄ 3900.H3).
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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