GOÄ 3902.H3: CA 19-9 Abrechnung – Tipps für die Praxis

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3902.H3
Ca 19-9 , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Be­zugskurve –
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,74 € 1,3x

Der Tumormarker CA 19-9 ist essenziell beim Pankreaskarzinom. Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3902.H3 rechtssicher und fehlerfrei abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3902.H3

3902.H3: Ca 19-9, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Die GOÄ-Ziffer 3902.H3 beschreibt die quantitative Bestimmung des Tumormarkers CA 19-9 mittels eines Ligandenassays. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 10 (Tumormarker) verortet. Die Ziffer ist mit 300 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Betrag von 17,49 € entspricht.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuelle Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Ein separater Ansatz dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.

GOÄ 3902.H3 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Der Tumormarker CA 19-9 (Carbohydrate Antigen 19-9) ist klinisch der wichtigste Erstmarker bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle des exkretorischen Pankreaskarzinoms. Da das Pankreaskarzinom eine hohe Letalität aufweist, ist eine präzise Überwachung der Therapie von entscheidender Bedeutung. Die Bestimmung erfolgt in der Regel aus Serum oder Plasma, seltener aus Aszitesflüssigkeit.

Ein wichtiger klinischer Aspekt betrifft die Genetik der Patienten: Etwa 5 % der Bevölkerung besitzen den Lewis-negativen Genotyp (Lewis a-/b-). Diese Personen können physiologisch kein CA 19-9 bilden. Bei diesen Patienten sind die Werte stets extrem niedrig oder nicht nachweisbar, was bei der Interpretation unbedingt berücksichtigt werden muss.

Achtung: Serum- und Plasmaproben müssen absolut frei von Kontaminationen mit körpereigenen Sekreten wie Speichel sein. Da Speichel extrem hohe Konzentrationen an CA 19-9 enthält, führt bereits eine minimale Verunreinigung zu falsch-hohen Laborwerten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3902.H3

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei bekanntem Pankreaskarzinom

Ein Patient stellt sich zur regelmäßigen Verlaufskontrolle nach einer operativen Resektion eines Pankreaskarzinoms vor. Zur Beurteilung des Therapieerfolgs und zum Ausschluss eines Rezidivs wird Blut entnommen und CA 19-9 bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3902.H3 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine Besonderheiten vorliegen.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei Verdacht auf Gallengangskarzinom

Bei einer Patientin besteht der klinische Verdacht auf ein Gallengangskarzinom bei gleichzeitig vorliegender Cholestase. Die Bestimmung von CA 19-9 wird veranlasst. Bei der Abrechnung der GOÄ 3902.H3 muss beachtet werden, dass eine Cholestase zu transitorisch erhöhten Werten führen kann, was dokumentiert werden sollte.

Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei unklarem Magenkarzinom

Bei einem Patienten mit Magenkarzinom liefert der Erstmarker CA 72-4 keine eindeutigen Ergebnisse. Zur weiteren Verlaufsbeurteilung wird zusätzlich CA 19-9 bestimmt. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3902.H3 ist hier als ergänzende Maßnahme voll berechtigt und medizinisch indiziert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3902.H3: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3902.H3 ist die fehlerhafte Interpretation von niedrigen Werten bei Lewis-negativen Patienten. Prüfstellen von privaten Krankenversicherungen bemängeln gelegentlich die medizinische Notwendigkeit, wenn trotz klinischem Verdacht "normale" Werte vorliegen, ohne dass der Genotyp abgeklärt wurde.

Zudem darf die Doppelbestimmung nicht separat in Rechnung gestellt werden. Da diese laut Leistungslegende explizit eingeschlossen ist, führt eine Mehrfachabrechnung an demselben Untersuchungstag regelmäßig zu Beanstandungen und Kürzungen.

Tipp: Dokumentieren Sie bei auffällig niedrigen Werten trotz Tumorverdacht den Lewis-Status des Patienten. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit weiterer diagnostischer Schritte und schützt vor Regressen.

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Dokumentation der GOÄ 3902.H3: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die Indikation (z. B. Verdacht auf Pankreaskarzinom, Verlaufskontrolle) sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein. Auch Besonderheiten wie eine bestehende Cholestase oder Entzündungen der Gallengänge sollten vermerkt werden.

Für die Abrechnung gegenüber der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe empfiehlt sich ein standardisierter Eintrag. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentation: Bestimmung von CA 19-9 aus Serum gemäß GOÄ 3902.H3 zur Verlaufskontrolle bei bekanntem exkretorischen Pankreaskarzinom (ICD-10: C25.9). Keine Hinweise auf Probenkontamination.

GOÄ 3902.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (20,11 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (22,74 €). Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Gründe für eine Faktorerhöhung können ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) sein. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der onkologischen Praxis wird CA 19-9 häufig in Kombination mit anderen Tumormarkern bestimmt. Sinnvolle Kombinationen bestehen mit der Bestimmung von CEA (GOÄ 3905.H3) oder AFP (GOÄ 3743), je nach Primärtumor. Diese Ziffern sind nebeneinander abrechenbar, sofern die jeweilige medizinische Indikation gegeben ist.

Ziffer 3902.H3 in der neuen GOÄ

Die CA-19-9-Bestimmung mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12963 — „CA 19-9" aus Serum, Plasma oder Aszites — mit einem Festpreis von 16,12 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Die Methodik wird als Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay mit apparativ-quantitativer Auswertung konkretisiert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3902.H3

Die GOÄ-Ziffer 3902.H3 wird für die quantitative Bestimmung des Tumormarkers CA 19-9 mittels Ligandenassay abgerechnet. Die Hauptindikation ist die Diagnostik und Verlaufskontrolle des exkretorischen Pankreaskarzinoms.
Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) für die GOÄ-Ziffer 3902.H3 beträgt 20,11 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 €.
Etwa 5 % der Bevölkerung sind Lewis-negativ und können kein CA 19-9 bilden. Bei diesen Patienten ist der Wert immer extrem niedrig, was bei der Interpretation und Begründung weiterer Diagnostik dokumentiert werden sollte.
Ja, die Ziffer kann im Rahmen des Labor-Gebührenrahmens bis zum 1,3-fachen Satz (22,74 €) gesteigert werden. Dies erfordert eine patientenbezogene, schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Es muss eine Kontamination der Probe mit Speichel vermieden werden, da dies zu falsch-hohen Werten führt. Zudem darf eine Doppelbestimmung nicht separat berechnet werden, da sie in der Ziffer bereits enthalten.
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