GOÄ 3906.H3: Cyfra 21-1 abrechnen – Tipps & Indikationen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3906.H3
Cyfra 21-1 , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3906.H3 für Cyfra 21-1 und ProGRP rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungssätze optimal nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3906.H3

Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Tumormarkern angesiedelt. Sie bewertet den quantitativen Nachweis des Zytokeratin-19-Fragments (Cyfra 21-1) mittels eines Ligandenassays. Diese Leistung umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.

Der Begriff Ligandenassay dient in der GOÄ als methodischer Oberbegriff für verschiedene immunologische Nachweisverfahren. Die Ziffer ist mit 450 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 26,23 € entspricht. Eine Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung ist bereits mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3906.H3 in der Praxis: Diagnostik des Bronchialkarzinoms

Die klinische Hauptindikation für die Bestimmung von Cyfra 21-1 ist das nicht-kleinzellige Bronchialkarzinom (NSCLC), insbesondere das Plattenepithelkarzinom der Lunge. Hier gilt Cyfra 21-1 als der sensitivste Erstmarker für die Primärdiagnostik, Therapieüberwachung und Nachsorge. Da das Bronchialkarzinom zu den häufigsten malignen Tumoren gehört, besitzt dieser Marker einen hohen Stellenwert in der onkologischen Praxis.

Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich ist die Differenzialdiagnose unklarer Lungenrundherde. Durch die Kombination von Cyfra 21-1 mit anderen Markern lässt sich die Dignität von Lungenprozessen besser eingrenzen. Zudem kann die Bestimmung im Pleurapunktat wertvolle Hinweise bei malignen Pleuraergüssen liefern.

Darüber hinaus wird die Ziffer 3906.H3 für die Analogabrechnung von ProGRP (Pro-Gastrin-Releasing-Peptide) genutzt. ProGRP ist der entscheidende Erstmarker für das kleinzellige Bronchialkarzinom (SCLC). Diese Analogabrechnung ermöglicht eine präzise laborchemische Differenzierung der beiden Hauptformen des Lungenkrebses.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3906.H3

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Plattenepithelkarzinom

Bei einem Patienten mit gesichertem Plattenepithelkarzinom der Lunge erfolgt nach operativer Tumorexstirpation die postoperative Verlaufskontrolle. Aufgrund der kurzen biologischen Halbwertszeit von Cyfra 21-1 lässt sich der Operationserfolg rasch überprüfen. Die Bestimmung von Cyfra 21-1 wird nach GOÄ-Ziffer 3906.H3 mit dem Regelsatz (1,15-fach) abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines unklaren Lungenrundherds

Zur Abklärung eines im Röntgenbild sichtbaren, unklaren Rundherds der Lunge wird eine differenzialdiagnostische Untersuchung veranlasst. Es erfolgt die gleichzeitige Bestimmung von Cyfra 21-1 und NSE, um zwischen einem kleinzelligen und nicht-kleinzelligen Karzinom zu differenzieren. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 3906.H3 für Cyfra 21-1 und die GOÄ-Ziffer 3907.H3 für NSE.

Fallbeispiel 3: Analogabrechnung bei Verdacht auf kleinzelliges Bronchialkarzinom

Bei Verdacht auf ein kleinzelliges Bronchialkarzinom soll der hochsensitive Marker ProGRP bestimmt werden. Da ProGRP nicht eigenständig in der GOÄ aufgeführt ist, erfolgt die Abrechnung analog über die GOÄ-Ziffer 3906.H3. Die medizinische Notwendigkeit und die analoge Anwendung werden auf der Liquidation klar ausgewiesen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3906.H3: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Übersehen von Störfaktoren, die zu falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen führen können. Eine bestehende Niereninsuffizienz kann beispielsweise zu einer Akkumulation und somit zu einer fehlerhaften Erhöhung von Cyfra 21-1 und ProGRP führen. Prüfstellen fordern in solchen Fällen oft den Nachweis, dass die Nierenfunktion parallel überprüft wurde.

Achtung: Eine Kontamination der Probe mit Speichel kann zu falsch hohen Cyfra 21-1-Werten führen. Auch transitorische Erhöhungen nach Intubationen oder Überdruckbeatmung müssen bei der Interpretation und Abrechnungsbegründung berücksichtigt werden.

Bei der analogen Abrechnung von ProGRP beanstanden private Krankenversicherungen häufig eine unzureichende Kennzeichnung. Die Rechnung muss zwingend den Hinweis auf die Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ enthalten. Zudem ist bei ProGRP auf die korrekte Präanalytik (schnelles Zentrifugieren und Einfrieren) zu achten, um falsch-niedrige Werte zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3906.H3: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Fragestellung, das Entnahmedatum sowie die konkrete Indikation (z. B. Rezidivprophylaxe oder Rundherdabklärung) dokumentiert sein. Auch präanalytische Besonderheiten sollten vermerkt werden.

Dokumentation: Bestimmung von Cyfra 21-1 nach GOÄ 3906.H3 zur postoperativen Rezidivüberwachung bei bekanntem Plattenepithelkarzinom der Lunge. Entnahme von Serum, keine Hinweise auf Niereninsuffizienz oder kürzliche Intubation.

Falls die Bestimmung aus einem Pleurapunktat erfolgt, muss dies explizit dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte auch die Abgrenzung zu gutartigen Lungenerkrankungen stützen, da Cyfra 21-1 bei benignen Prozessen meist unter dem Cut-off-Wert von 3,3 µg/l liegt.

GOÄ 3906.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Laborbereich (Abschnitt M) ist der Steigerungsrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Regelsatzes auf den 1,3-fachen Satz erfordert eine besondere Begründung, wie etwa einen erhöhten Aufwand bei der Probenaufbereitung (z. B. bei stark viskösem Pleurapunktat).

Typische Ziffernkombinationen

In der onkologischen Labordiagnostik wird Cyfra 21-1 selten isoliert bestimmt. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3585.H1 (Kreatinin) zum Ausschluss einer niereninsuffizienzbedingten Werterhöhung. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung von Lungenrundherden erfolgt regelmäßig die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3907.H3 (NSE).

Tipp: Achten Sie bei der analogen Abrechnung von ProGRP darauf, dass Sie die Ziffer 3906.H3 mit dem Zusatz "analog" kennzeichnen. Dies beugt automatisierten Ablehnungen durch die privaten Krankenversicherungen effektiv vor.

Ziffer 3906.H3 in der neuen GOÄ

CYFRA 21-1 wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12969 — aus Serum, Plasma, Pleuraerguss oder Liquor — mit einem Festpreis von 25,54 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die neue Ziffer benennt zusätzliche Probenmaterialien und konkretisiert die Methodik als Signal-(Tracer-)verstärkten Immunoassay.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3906.H3

Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 dient der Abrechnung des Tumormarkers Cyfra 21-1 mittels Ligandenassay. Dieser Marker ist besonders relevant für die Diagnostik und Verlaufskontrolle des nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms. Die Ziffer ist mit 450 Punkten bewertet.
Ja, die Bestimmung von ProGRP kann analog über die GOÄ-Ziffer 3906.H3 abgerechnet werden. Da ProGRP nicht eigenständig in der GOÄ aufgeführt ist, erfolgt die Liquidation gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Dies muss auf der Rechnung entsprechend als Analogabrechnung gekennzeichnet werden.
Eine bestehende Niereninsuffizienz kann zu einer Akkumulation und somit zu falsch-hohen Werten von Cyfra 21-1 führen. Auch eine Kontamination der Probe mit Speichel oder eine kürzlich erfolgte Intubation können die Ergebnisse verfälschen. Daher empfiehlt sich eine parallele Kreatininbestimmung.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 3906.H3 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 30,16 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 26,23 €, während der maximale Höchstsatz (1,3-fach) mit 34,10 € berechnet wird. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 wird häufig mit der Ziffer 3585.H1 für die Kreatininbestimmung kombiniert, um eine Niereninsuffizienz auszuschließen. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung von Lungenrundherden ist zudem die Kombination mit der Ziffer 3907.H3 für NSE üblich. Beide Kombinationen sind medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.
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