Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3907.H3 (NSE): Erfahren Sie alles über Indikationen, die korrekte Abrechnung und die wichtige Zwei-Drittel-Minderungsregel.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3907.H3
Neuronenspezifische Enolase (NSE), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Die Gebührenordnungsposition GOÄ 3907.H3 beschreibt die quantitative Bestimmung der Neuronenspezifischen Enolase (NSE) mittels eines Ligandenassays. Dieses Enzym kommt physiologisch vor allem in Neuronen und neuroendokrinen Zellen vor. Aus abrechnungstechnischer Sicht ist die Ziffer dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen), Unterabschnitt 10 (Tumormarker) zugeordnet. Die Bewertung liegt bei 450 Punkten, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 26,23 € entspricht.
Der Leistungstext fordert explizit eine Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve. Diese methodischen Vorgaben stammen aus der Zeit der manuellen Assay-Kits. Da moderne Laboratorien diese Analysen fast ausschließlich vollautomatisiert durchführen, greift hier eine wichtige Abrechnungsbestimmung. Nach der Allgemeinen Bestimmung Nr. 9 des Abschnitts M ist bei automatisierter Bestimmung ein Abschlag von einem Drittel vorzunehmen.
GOÄ 3907.H3 in der Praxis: Indikationsstellung und Präanalytik
Die Bestimmung der NSE ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Onkologie und Neurologie. Als sensitiver Erstmarker dient das Enzym primär der Diagnostik und Überwachung des kleinzelligen Bronchialkarzinoms (SCLC). Ein weiterer etablierter Einsatzbereich ist die Betreuung von Patienten mit neuroendokrinen Tumoren (NET), oft in Kombination mit dem Marker Chromogranin A.
In der Neurologie liefert die NSE-Konzentration im Serum oder Liquor wertvolle Hinweise auf das Ausmaß einer zerebralen Schädigung. Typische Szenarien sind hypoxische Hirnschäden nach einer Reanimation, ischämische Insulte oder schwere Schädel-Hirn-Traumata. Ein rascher Anstieg der Werte korreliert hierbei direkt mit dem Grad der neuronalen Destruktion.
Achtung: Bei der Probengewinnung muss jegliche Hämolyse strikt vermieden werden. Da Erythrozyten und Thrombozyten hohe Konzentrationen an NSE enthalten, führen bereits leichte Zellschädigungen bei der Blutabnahme zu falsch-hohen Messergebnissen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3907.H3
Fallbeispiel 1: Verdacht auf kleinzelliges Bronchialkarzinom
Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten, B-Symptomatik und einem radiologischen Befund vor, der dringend verdächtig auf ein Bronchialkarzinom ist. Zur Differenzialdiagnostik veranlasst der behandelnde Arzt die Bestimmung der NSE im Serum. Die Analyse erfolgt manuell im praxiseigenen Speziallabor. Abgerechnet wird die Ziffer 3907.H3 mit dem Regelsatz (1,15-fach) in Höhe von 30,16 €.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei neuroendokrinem Tumor
Bei einer Patientin mit einem bekannten, metastasierten neuroendokrinen Tumor des Gastrointestinaltrakts steht die vierteljährliche Nachsorge an. Neben bildgebenden Verfahren wird die NSE-Konzentration zur Verlaufskontrolle bestimmt. Da die Bestimmung in einem externen Großlabor vollautomatisiert durchgeführt wird, erfolgt die Abrechnung unter Anwendung der Zwei-Drittel-Minderung mit 300 Punkten (17,49 € beim Einfachsatz).
Fallbeispiel 3: Prognoseabschätzung nach kardiopulmonaler Reanimation
Ein Patient befindet sich nach erfolgreicher Reanimation im Koma auf der Intensivstation. Zur Abschätzung der neurologischen Prognose wird am zweiten und dritten Tag nach dem Ereignis NSE aus dem Serum angefordert. Die persistierend stark erhöhten Werte weisen auf eine schwere hypoxische Hirnschädigung hin. Die Abrechnung erfolgt jeweils über die GOÄ-Ziffer 3907.H3.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3907.H3: Was Prüfer beanstanden
Der mit Abstand häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3907.H3 ist das Übersehen der Minderungspflicht bei Automation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Analyse manuell oder automatisiert erfolgte. Wird bei einer automatisierten Durchführung der volle Gebührensatz abgerechnet, drohen Honorarkürzungen und Rückforderungen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die medizinische Notwendigkeit bei reinen Routineuntersuchungen. Die Bestimmung der NSE als unspezifisches Screening-Instrument ohne konkreten klinischen Verdacht ist nicht erstattungsfähig. Es muss immer eine klare Indikation wie der Verdacht auf ein SCLC, ein NET oder eine akute ZNS-Schädigung dokumentiert sein.
Tipp: Kennzeichnen Sie automatisierte Laborleistungen in Ihrer Abrechnungssoftware standardmäßig mit dem entsprechenden Minderungsfaktor, um fehlerhafte Rechnungsstellungen von vornherein auszuschließen.
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Dokumentation der GOÄ 3907.H3: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Regressen und Nachfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die spezifische Fragestellung sowie die klinischen Symptome detailliert festgehalten werden. Auch die Art des Probenmaterials (Serum, Plasma oder Liquor) und der Zeitpunkt der Entnahme sind zu dokumentieren.
Falls eine manuelle Bestimmung durchgeführt wurde, sollte dies explizit vermerkt werden, um den Verzicht auf die Zwei-Drittel-Minderung zu rechtfertigen. Bei Liquorbestimmungen ist zudem die parallele Dokumentation von Gesamtprotein und Laktat ratsam, um das klinische Bild abzurunden.
Dokumentationsbeispiel: Blutentnahme venös um 08:30 Uhr. Keine Hämolyse sichtbar. Indikation: Verlaufskontrolle bei bekanntem SCLC unter laufender Chemotherapie. Bestimmung von NSE (GOÄ 3907.H3) im Serum mittels manuellem ELISA-Kit zur Therapiekontrolle.
GOÄ 3907.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Laborleistungen des Abschnitts M sind bezüglich der Steigerung stark reglementiert. Der Regelsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Als Begründung können extreme präanalytische Schwierigkeiten oder stark lipämische Proben dienen, die eine aufwendige Sonderbehandlung erforderten.
Typische Ziffernkombinationen
In der onkologischen Praxis wird die NSE selten isoliert bestimmt. Beim kleinzelligen Bronchialkarzinom erfolgt die Anforderung häufig gemeinsam mit dem Tumormarker ProGRP (GOÄ 3906.H3). Bei neuroendokrinen Tumoren ist die Kombination mit Chromogranin A (GOÄ 3900.H3) der klinische Standard. Im Rahmen der Liquordiagnostik wird die Ziffer oft neben der Bestimmung von Gesamtprotein (GOÄ 3757) und Laktat (GOÄ 3781) abgerechnet.
Ziffer 3907.H3 in der neuen GOÄ
Die Neuronenspezifische Enolase (NSE) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12973 — aus Serum, Plasma oder Liquor — mit einem Festpreis von 21,65 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die Methodik wird vom Ligandenassay-Begriff auf den Signal-(Tracer-)verstärkten Immunoassay präzisiert.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3907.H3
Was hat nicht gestimmt?