GOÄ 3909.H3: SCCA-Tumormarker korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3909.H3
Squamous-cell-carcinoma-Antigen (SCC) , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3909.H3 (SCCA-Tumormarker). Erfahren Sie alles über Indikationen, Fehlerquellen und Abrechnungspraxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3909.H3

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 3909.H3 wie folgt:

Squamous-cell-carcinoma-Antigen (SCC) , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 10 (Tumormarker) zugeordnet. Sie umfasst die quantitative Bestimmung des Squamous-cell-carcinoma-Antigens (SCCA) im Blutserum oder Blutplasma. Die Abrechnung erfolgt über ein standardisiertes Verfahren, meist einen Ligandenassay, welcher moderne immunologische Nachweismethoden zusammenfasst.

GOÄ 3909.H3 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Das SCCA ist ein Glykoprotein, das physiologisch in der Oberfläche des gesunden Plattenepithels vorkommt. Bei einer malignen Entartung wird dieses Antigen vermehrt exprimiert und gelangt in hoher Konzentration in die Blutbahn. Die Bestimmung nach GOÄ 3909.H3 ist daher ein wichtiges Werkzeug in der Onkologie.

Die klinische Hauptindikation liegt in der Therapieüberwachung und Nachsorge des Zervixkarzinoms. Hier gilt SCCA als der sensitivste Erstmarker, dessen Verlauf eng mit dem Krankheitsstadium und dem Therapieerfolg korreliert. Auch bei Tumoren im HNO-Bereich, wie beispielsweise Mundhöhlenkarzinomen, liefert der Marker wertvolle prognostische Hinweise.

Achtung: Bei der Probengewinnung muss jede Form von Kontamination durch Schweiß oder Speichel vermieden werden. Da SCCA in diesen Körperflüssigkeiten natürlicherweise vorkommt, führt bereits minimaler Kontakt zu massiv verfälschten, falsch-hohen Laborwerten. Das Tragen von Schutzhandschuhen und Mundschutz ist dringend empfohlen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3909.H3

Fallbeispiel 1: Nachsorge bei Zervixkarzinom

Eine Patientin stellt sich zur regelmäßigen Nachsorge nach operativer Sanierung eines Zervixkarzinoms vor. Zur Früherkennung eines Rezidivs wird SCCA im Serum bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3909.H3 zum Regelsatz, da keine präanalytischen Besonderheiten vorlagen. Die Verlaufskontrolle dient hier der Therapieüberwachung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei Mundhöhlenkarzinom

Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen Plattenepithelkarzinom der Mundhöhle wird unter laufender Radiochemotherapie der SCCA-Wert bestimmt. Der abfallende Wert bestätigt das Ansprechen der Tumortherapie. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ 3909.H3 als primärer Tumormarker zur Prognoseabschätzung herangezogen.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik beim Bronchialkarzinom

Bei unklarem Lungenrundherd wird zur Differenzierung eines Plattenepithelkarzinoms der Lunge SCCA bestimmt. Da SCCA hier als Zweitmarker fungiert, wird die Bestimmung parallel zu CYFRA 21-1 durchgeführt. Beide Marker werden nebeneinander abgerechnet, um die diagnostische Sensitivität zu maximieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3909.H3: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzureichende Berücksichtigung von Begleiterkrankungen. So kann eine bestehende Niereninsuffizienz zu einer verminderten Ausscheidung und somit zu falsch erhöhten SCCA-Werten führen. Prüfstellen bemängeln oft, dass diese Differenzialdiagnose nicht abgeklärt wurde.

Tipp: Bei unklaren SCCA-Erhöhungen empfiehlt sich die zusätzliche Bestimmung des Kreatinins nach GOÄ 3585.H1. Dies schließt eine nierenbedingte Akkumulation des Markers zuverlässig aus und sichert die Diagnose ab.

Zudem führen mangelhafte Schutzmaßnahmen bei der Blutentnahme häufig zu falsch-positiven Befunden durch Hautkontakt. Solche präanalytischen Fehler belasten das Budget durch unnötige Folgediagnostik. Auch die Missachtung von Ausschlusskriterien innerhalb des Abschnitts M bezüglich der Höchstwerte für Laborleistungen wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig beanstandet.

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Dokumentation der GOÄ 3909.H3: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte muss die spezifische onkologische Fragestellung klar hervorgehen. Die Indikation zur Bestimmung als Erst- oder Zweitmarker sollte explizit begründet sein.

Besonders wichtig ist der Nachweis einer qualitätsgesicherten Präanalytik. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen Kontaminationen sollte im Laborbuch oder der Akte vermerkt werden. Dies stärkt die Argumentation im Falle von Rückfragen durch Kostenträger.

Dokumentation: Bestimmung von SCCA nach GOÄ 3909.H3 zur Verlaufskontrolle bei bekanntem Plattenepithelkarzinom der Zervix (Stadium FIGO III). Blutentnahme erfolgte unter strengem Kontaminationsschutz (Handschuhe, Mundschutz). Serumprobe direkt zentrifugiert und gekühlt gelagert.

GOÄ 3909.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3909.H3 kann als Laborleistung des Abschnitts M grundsätzlich bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Der normale Steigerungsfaktor liegt bei 1,15. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung, wie etwa einen außergewöhnlich hohen Aufwand bei der Probenaufbereitung oder schwierige logistische Bedingungen.

Typische Ziffernkombinationen

In der onkologischen Praxis wird die GOÄ 3909.H3 häufig mit anderen Laborparametern kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Bestimmung mit Kreatinin (GOÄ 3585.H1) zur Überprüfung der Nierenfunktion. Beim Ösophaguskarzinom erfolgt oft eine Kombination mit CEA (GOÄ 3905.H3), um sowohl Plattenepithel- als auch Adenokarzinome zu erfassen. Diese Ziffernkombinationen sind nebeneinander voll abrechnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist.

Ziffer 3909.H3 in der neuen GOÄ

Das Squamous-Cell-Carcinoma-Antigen (SCC) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12979 — „Squamous-Cell-Carcinoma-Antigen (SCCA)" aus Serum oder Plasma — mit einem Festpreis von 34,31 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die neue Legende verwendet die fachlich präzisierte Bezeichnung SCCA; inhaltlich bleibt die Leistung unverändert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3909.H3

Mit dieser Ziffer wird die Bestimmung des Squamous-Cell-Carcinoma-Antigens (SCCA) mittels Ligandenassay abgerechnet. Die Leistung umfasst gegebenenfalls auch eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.
Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistung liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 30,16 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 26,23 Euro, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor 34,10 Euro beträgt.
Die Bestimmung ist primär zur Therapieüberwachung und Nachsorge von Plattenepithelkarzinomen indiziert, insbesondere beim Zervixkarzinom und bei HNO-Tumoren. Auch bei Plattenepithelkarzinomen der Lunge oder der Speiseröhre liefert der Marker wichtige prognostische Hinweise.
Eine Kontamination der Probe mit Schweiß oder Speichel muss unbedingt vermieden werden, da dies zu falsch hohen Werten führt. Das medizinische Personal sollte bei der Probengewinnung und dem Handling stets Schutzhandschuhe und idealerweise einen Mundschutz tragen.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist unter Angabe einer medizinischen Begründung möglich. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Spielraum jedoch auf den Bereich zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz begrenzt.
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