GOÄ 3910.H3: Thymidinkinase korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3910.H3
Thymidinkinase , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Die Abrechnung der Thymidinkinase nach GOÄ 3910.H3 birgt Fallstricke – insbesondere die Zwei-Drittel-Minderungspflicht. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3910.H3

Thymidinkinase , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Die Ziffer 3910.H3 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 10 (Tumormarker) der Gebührenordnung für Ärzte angesiedelt. Sie bewertet die quantitative Bestimmung der Thymidinkinase (TK) mittels eines Ligandenassays. Diese Leistung ist mit 450 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 26,23 € entspricht.

Die Thymidinkinase ist ein wichtiges intrazelluläres Enzym, das eine Schlüsselrolle bei der DNA-Synthese in sich teilenden Zellen einnimmt. Da sich Tumorzellen durch eine besonders hohe Proliferationsrate auszeichnen, weisen sie oft stark erhöhte TK-Konzentrationen auf. Die Bestimmung dient somit als unspezifischer, aber hochsensibler Proliferationsmarker im Serum oder Plasma.

GOÄ 3910.H3 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung der Thymidinkinase ist primär bei der Betreuung von Patienten mit lymphatischen Neoplasien klinisch etabliert. Hierzu zählen insbesondere das Multiple Myelom (Plasmozytom), das Hodgkin-Lymphom sowie verschiedene Non-Hodgkin-Lymphome wie die chronisch-lymphatische Leukämie (CLL). In diesen Fällen korreliert die Enzymaktivität im Blut eng mit der Tumorlast und der Teilungsaktivität der malignen Zellen.

Obwohl die Bestimmung der Thymidinkinase in den aktuellen medizinischen Leitlinien meist nicht als primärer Standard gefordert wird, liefert sie wertvolle Zusatzdaten. Sie eignet sich hervorragend zur Prognoseabschätzung vor Therapiebeginn sowie zur engmaschigen Therapieüberwachung und Nachsorge. Ein rascher Abfall der Werte unter Therapie deutet auf ein gutes Ansprechen hin, während ein erneuter Anstieg ein Rezidiv frühzeitig anzeigen kann.

Tipp: Da eine bestehende Niereninsuffizienz zu falsch-erhöhten Thymidinkinase-Werten führen kann, empfiehlt sich stets die parallele Bestimmung des Serum-Kreatinins nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 zur Befundabsicherung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3910.H3

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei chronisch-lymphatischer Leukämie (CLL)

Ein Patient mit bekannter, therapiebedürftiger CLL stellt sich zur regelmäßigen Laborkontrolle vor. Zur Beurteilung der aktuellen Proliferationsdynamik und des Therapieansprechens wird die Thymidinkinase bestimmt. Die Analyse erfolgt manuell mittels eines RIA-Kits inklusive Doppelbestimmung und Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3910.H3 mit dem Regelsatz (1,15-fach) in Höhe von 30,16 €.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Rezidiv bei Multiplem Myelom

Bei einer Patientin in der Nachsorge eines Multiplen Myeloms besteht der klinische Verdacht auf ein Rezidiv. Zur prognostischen Einschätzung wird die Thymidinkinase im Serum angefordert. Da das Labor die Bestimmung vollautomatisiert durchführt, entfällt die manuelle Erstellung der Bezugskurve für diese Einzelprobe. Die Abrechnung erfolgt daher korrekt unter Anwendung der Zwei-Drittel-Minderung nach den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M.

Fallbeispiel 3: Abklärung unklarer Lymphknotenschwellungen

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägten, schmerzlosen Lymphknotenschwellungen vor. Neben der histologischen Abklärung wird zur Abschätzung der Proliferationsaktivität die Thymidinkinase bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Bestimmung des Kreatinins, um eine renale Eliminationsstörung als Ursache für eventuell erhöhte Werte auszuschließen. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 3910.H3 für die Thymidinkinase und die GOÄ-Ziffer 3585.H1 für das Kreatinin.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3910.H3: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3910.H3 liegt im Ignorieren der Zwei-Drittel-Minderungspflicht. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit eine Doppelbestimmung und eine aktuelle Bezugskurve. Wird die Analyse auf einem vollautomatisierten System durchgeführt, bei dem keine chargenspezifische Bezugskurve für jede Messserie neu erstellt werden muss, darf nur der geminderte Satz berechnet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die medizinische Notwendigkeit bei viralen Infektionen. Bestimmte Virusinfektionen können zu einer transitorischen (vorübergehenden) Erhöhung der Thymidinkinase führen. Eine routinemäßige Bestimmung der TK zur Diagnostik von viralen Infekten ist jedoch nicht indiziert und wird von Prüfstellen regelmäßig als nicht erstattungsfähig beanstandet.

Achtung: Die Abrechnung der vollen Gebühr (30,16 € beim Schwellenwert) ohne tatsächliche Durchführung einer manuellen Doppelbestimmung und tagesaktuellen Bezugskurve stellt einen Verstoß gegen die Abrechnungsbestimmungen dar und führt bei Prüfungen zur Rückforderung.

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Dokumentation der GOÄ 3910.H3: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikationsstellung (z. B. Verlaufskontrolle eines Non-Hodgkin-Lymphoms) klar dokumentiert sein. Auch das Vorliegen oder der Ausschluss von Störfaktoren wie einer Niereninsuffizienz sollte vermerkt werden.

Für das durchführende Labor ist zudem die Dokumentation der Analysenmethode entscheidend. Es muss zweifelsfrei nachvollziehbar sein, ob eine manuelle Methode mit Doppelbestimmung und Bezugskurve oder ein automatisiertes Verfahren angewandt wurde, um die korrekte Tarifstufe (voll oder um ein Drittel gemindert) zu rechtfertigen.

Dokumentationsbeispiel: "Indikation: Verlaufskontrolle bei bekanntem Multiplen Myelom unter laufender Therapie. Ausschluss Niereninsuffizienz via Kreatininwert (3585.H1) erfolgt. Durchführung TK-Bestimmung (3910.H3) mittels manuellem Ligandenassay inklusive Doppelbestimmung und tagesaktueller Bezugskurve."

GOÄ 3910.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laborleistungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3910.H3 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Erschwernisse zulässig, die auf der Rechnung detailliert begründet werden müssen.

Mögliche Begründungen für eine Faktorerhöhung können beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein, welche die Durchführung des Ligandenassays erheblich erschweren und eine wiederholte manuelle Aufreinigung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Thymidinkinase wird selten als isolierter Einzelwert angefordert. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit anderen Tumormarkern des Unterabschnitts M10 (z. B. Beta-2-Mikroglobulin nach GOÄ-Ziffer 3903.H3) zur umfassenden Beurteilung von lymphatischen Systemerkrankungen. Ebenso ist die Kombination mit Basislaborwerten wie dem Blutbild (GOÄ-Ziffer 3500) oder Nierenwerten (GOÄ-Ziffer 3585.H1) gängige Praxis.

Ziffer 3910.H3 in der neuen GOÄ

Thymidinkinase wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12980 — aus Serum oder Plasma, Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay — mit einem Festpreis von 23,94 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Leistungsinhalt und Analyt bleiben identisch; neu ist die Methodenpräzisierung im Titel.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3910.H3

Die volle Gebühr der GOÄ 3910.H3 darf nur berechnet werden, wenn die Bestimmung manuell als Doppelbestimmung und mit einer aktuell erstellten Bezugskurve erfolgt. Bei automatisierten Verfahren entfällt diese Voraussetzung meist, weshalb dann eine Minderung um ein Drittel greift.
Eine eingeschränkte Nierenfunktion kann zu falsch-erhöhten Thymidinkinase-Werten im Blut führen. Daher ist die zusätzliche Bestimmung des Kreatinins nach GOÄ 3585.H1 medizinisch indiziert, um den Befund korrekt interpretieren zu können.
Medizinisch sinnvoll und abrechenbar ist die Ziffer vor allem bei lymphatischen Neoplasien wie Lymphomen und dem Multiplen Myelom. Bei soliden Tumoren ist der klinische Nutzen der Thymidinkinase als Proliferationsmarker meist nicht ausreichend belegt.
Nein, für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz und der maximale Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz.
Bei einer vollautomatisierten Bestimmung im Labor muss die Gebühr zwingend um ein Drittel gemindert werden. Dies ist in den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M der GOÄ so vorgeschrieben, da hierbei keine manuelle Bezugskurve erstellt wird.
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