GOÄ 3911.H3: Tumormarker korrekt abrechnen – Tipps & Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3911.H3
Tissue-polypeptide-Antigen (TPA) , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbe­stimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3911.H3: Erfahren Sie alles über die Abrechnung von TPA und analogen Tumormarkern wie TPS, NMP22 und PLAP ohne Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3911.H3

Tissue-polypeptide-Antigen (TPA) , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbe­stimmung und aktueller Bezugskurve –

Die Gebührenordnungsziffer 3911.H3 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt 10 (Tumormarker) angesiedelt. Sie bewertet die quantitative Bestimmung des Tissue-polypeptide-Antigens (TPA) mittels eines Ligandenassays. Die Leistung ist mit 450 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 26,23 € entspricht.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen. Der Begriff Ligandenassay dient in der GOÄ als methodischer Oberbegriff für verschiedene immunologische Nachweisverfahren wie RIA oder EIA.

GOÄ 3911.H3 in der Praxis: Indikationen und analoge Bewertungen

Das Tissue-polypeptide-Antigen (TPA) ist ein Zytokeratin-Tumormarker, der sich aus Fragmenten der Zytokeratine 8, 18 und 19 zusammensetzt. Die klinische Indikation für TPA selbst ist heute stark eingeschränkt, da modernere Marker zur Verfügung stehen. Gelegentlich erfolgt die Bestimmung zur Therapieüberwachung und Rezidivdiagnostik bei metastasierten Karzinomen, beispielsweise beim Mammakarzinom in Kombination mit CEA und CA 15-3.

Von herausragender Bedeutung in der täglichen Abrechnungspraxis ist die analoge Anwendung der Ziffer 3911.H3 für andere moderne Tumormarker. Hierzu gehören das Tissue-Polypeptide-Specific-Antigen (TPS), das nukleäre Matrix-Protein 22 (NMP22) im Urin bei Blasenkrebs, die Plazenta-alkalische Phosphatase (PLAP) bei Hodentumoren sowie die Tumor-M2-Pyruvatkinase (M2-PK) im Stuhl oder Serum.

Tipp: Bei der Bestimmung von TPA oder TPS im Serum sollte stets die Niereninsuffizienz des Patienten ausgeschlossen sein. Eine eingeschränkte Nierenfunktion kann zu falsch erhöhten Werten führen, weshalb die zusätzliche Bestimmung des Kreatinins nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 empfohlen wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3911.H3

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei bekanntem Harnblasenkarzinom

Ein Patient stellt sich zur Nachsorge nach der Resektion eines Urothelkarzinoms vor. Zur frühzeitigen Erkennung eines Rezidivs wird das nukleäre Matrix-Protein 22 (NMP22) aus dem Urin bestimmt. Die Abrechnung erfolgt analog nach der GOÄ-Ziffer 3911.H3, da für diesen spezifischen Marker keine eigene Ziffer existiert. Zusätzlich werden die klinischen Symptome und die Urin-Zytologie dokumentiert.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik und Monitoring eines Hodentumors

Bei einem 35-jährigen Patienten besteht der Verdacht auf ein Seminom. Zur Differenzialdiagnostik wird die Plazenta-alkalische Phosphatase (PLAP) im Serum bestimmt. Da PLAP als Tumormarker für Hodentumoren etabliert ist, erfolgt die Abrechnung analog über die GOÄ-Ziffer 3911.H3. Um die diagnostische Sensitivität zu maximieren, wird die Untersuchung regelhaft mit den Markern HCG und LDH kombiniert.

Fallbeispiel 3: Nachsorge eines kolorektalen Karzinoms mittels M2-PK

Im Rahmen der Nachsorge eines Patienten mit kolorektalem Karzinom wird die Tumor-M2-Pyruvatkinase (M2-PK) im Stuhl bestimmt. Da dieser Marker die Proliferationsaktivität von Tumorzellen widerspiegelt, eignet er sich zur Verlaufskontrolle. Die Analyse im Labor wird analog nach GOÄ-Ziffer 3911.H3 abgerechnet, wobei auf die korrekte Probenstabilisierung geachtet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3911.H3: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Abrechnung von immunchromatographischen Schnelltests (z. B. für NMP22 im Urin oder M2-PK im Stuhl) über die Ziffer 3911.H3. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen diese Erstattung regelmäßig ab. Da die Überlegenheit und Wirtschaftlichkeit dieser Schnelltests gegenüber den Labor-Ligandenassays wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist, ist eine Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 3911.H3 für Schnelltests nicht gerechtfertigt.

Zudem ist die Indikation streng zu prüfen. Beispielsweise ist die Bestimmung von TPA zur Nachsorge eines Bronchialkarzinoms obsolet, da dieser Marker in den Leitlinien durch das spezifischere TPS abgelöst wurde. Eine Abrechnung von TPA in diesem Kontext wird von Prüfstellen oft als medizinisch nicht notwendig beanstandet.

Achtung: Bei Rauchern ist die Bestimmung der Plazenta-alkalischen Phosphatase (PLAP) zur Nachsorge von Seminomen nicht zu empfehlen, da Raucher fast immer physiologisch erhöhte PLAP-Werte aufweisen. Dies führt zu falsch-positiven Befunden und kann Regressforderungen oder Erstattungsverweigerungen nach sich ziehen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ-Ziffer 3911.H3: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben der Indikationsstellung müssen der genaue Probenstatus (z. B. gekühlt, tiefgefroren oder unter Verwendung von Stabilisatorflüssigkeit bei Urinproben) und der exakte Zeitpunkt der Probenentnahme festgehalten werden. Bei analogen Bewertungen muss die gewählte Ziffer auf der Rechnung klar als Analogabrechnung gekennzeichnet und der tatsächlich bestimmte Analyt (z. B. TPS, PLAP oder NMP22) benannt werden.

Dokumentationsbeispiel: Bestimmung von NMP22 im Urin analog GOÄ-Ziffer 3911.H3 zur Rezidivprophylaxe bei bekanntem Urothelkarzinom. Gewinnung von morgendlichem Spontanurin, sofortige Überführung in Stabilisatorgefäß, Probenversand gekühlt.

GOÄ 3911.H3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (30,16 €), der maximale Höchstsatz bei dem 1,3-fachem Satz (34,10 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlicher analytischer Aufwand bei schwierigen Probenmatrizes oder extreme Stabilitätsprobleme, die eine sofortige Sonderbehandlung im Labor erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von Tumormarkern erfolgt selten isoliert. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit anderen labordiagnostischen Parametern. Bei Verdacht auf Hodentumoren wird PLAP (analog 3911.H3) regelmäßig zusammen mit HCG (GOÄ 4024) und LDH (GOÄ 3597.H1) bestimmt. Zur Abklärung einer niereninsuffizienzbedingten TPA-Erhöhung ist die Kombination mit der Kreatinin-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 medizinisch sinnvoll und abrechenbar.

Ziffer 3911.H3 in der neuen GOÄ

Das Tissue-Polypeptide-Antigen (TPA) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12981 — „Tissue-Polypeptide-Antigen (TPA) und/oder Tissue-Polypeptide-Specific-Antigen (TPS)" aus Serum oder Plasma — mit einem Festpreis von 29,77 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die neue Legende schließt TPS ausdrücklich mit ein; beide Varianten werden über dieselbe Ziffer abgerechnet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3911.H3

Nein, immunchromatographische Schnelltests für NMP22 im Urin sind nach GOÄ 3911.H3 nicht abrechnungsfähig. Die Abrechnung ist nur für quantitative Ligandenassays im Labor zulässig, da der diagnostische Nutzen der Schnelltests nicht ausreichend belegt ist.
Neben TPA können moderne Marker wie TPS (Tissue-Polypeptide-Specific-Antigen), NMP22 (nukleäres Matrix-Protein 22), PLAP (Plazenta-alkalische Phosphatase) und M2-PK (Tumor-M2-Pyruvatkinase) analog abgerechnet werden. Diese analogen Leistungen müssen auf der Liquidation entsprechend gekennzeichnet werden.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein reduzierter Gebührenrahmen, bei dem der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz liegt. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (30,16 €), eine Steigerung darüber hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
Eine bestehende Niereninsuffizienz kann zu einer verminderten Ausscheidung und somit zu falsch erhöhten TPA- oder TPS-Werten führen. Die zusätzliche Bestimmung des Kreatinins nach GOÄ 3585.H1 dient dem Ausschluss einer renalen Ursache für die Erhöhung.
Nein, die Bestimmung von TPA zur Verlaufskontrolle des Bronchialkarzinoms gilt als veraltet und ist medizinisch nicht mehr indiziert. In diesen Fällen wurde TPA durch das spezifischere TPS abgelöst, welches ebenfalls analog nach GOÄ 3911.H3 berechnet wird.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich