GOÄ 3920: Isolierung humaner Nukleinsäuren korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3920
Isolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial
Punktzahl 900  
Einfachsatz 52,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 60,33 € 1,1x
Höchstsatz 68,20 € 1,3x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3920 birgt Fallstricke bei der Abgrenzung zu Erregernachweisen. Erfahren Sie, wie Sie die DNA-Isolierung korrekt abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3920

Isolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial

Die GOÄ-Ziffer 3920 beschreibt eine vorbereitende Laborleistung im Rahmen der Molekularbiologie. Sie umfasst die technische Extraktion und Aufreinigung von menschlicher DNA oder RNA aus unterschiedlichen biologischen Proben. Diese Ziffer besitzt keinen eigenständigen diagnostischen Wert, sondern stellt die notwendige Probenaufbereitung für nachfolgende Analysen dar.

Unter humanen Nukleinsäuren sind ausschließlich für den Menschen spezifische Basensequenzen zu verstehen. Diese repräsentieren das menschliche Genom und können Hinweise auf erbliche Erkrankungen oder individuelle genetische Merkmale liefern. Fremde Nukleinsäuren, wie sie bei Infektionen vorkommen, fallen ausdrücklich nicht unter diese Definition.

GOÄ 3920 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Abrechnung der GOÄ 3920 ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine Humangenetische Untersuchung vorbereitet wird. Typische Indikationen sind die Abklärung von hereditären Erkrankungen, Gerinnungsstörungen oder die Bestimmung von Tumormarkern auf genetischer Ebene. Das Ausgangsmaterial für diese Isolierung besteht meist aus Vollblut, Speichel oder Gewebeproben.

Wichtig ist die strikte Abgrenzung zu infektiologischen Fragestellungen. Wenn genetisches Material von Krankheitserregern isoliert wird, ist dies keine Leistung nach Ziffer 3920. Selbst wenn virale DNA in das menschliche Genom integriert ist, erfolgt die Abrechnung nach den speziellen Ziffern für Erregernachweise.

Tipp: Achten Sie darauf, die GOÄ 3920 nur bei humangenetischen Fragestellungen anzusetzen. Für den Nachweis von viralen oder bakteriellen Nukleinsäuren existieren eigene Ziffern im Abschnitt M IV.5.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3920

Fallbeispiel 1: Thrombophilie-Abklärung

Eine Patientin stellt sich mit einer tiefen Beinvenenthrombose zur Abklärung einer familiären Thrombophilie vor. Es erfolgt die Blutentnahme zur Bestimmung der Faktor-V-Leiden-Mutation. Im Labor wird zunächst die genomische DNA aus dem EDTA-Blut isoliert, was mit der GOÄ-Ziffer 3920 berechnet wird. Die anschließende Amplifikation und Hybridisierung werden separat liquidiert.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines familiären Mammakarzinoms

Bei einer Patientin mit einer starken familiären Häufung von Brustkrebs soll eine Mutationsanalyse der Gene BRCA1 und BRCA2 durchgeführt werden. Für die molekulargenetische Untersuchung wird die humane DNA aus einer Blutprobe isoliert. Diese Probenvorbereitung wird über die Ziffer 3920 abgerechnet, bevor die eigentliche Sequenzierung stattfindet.

Fallbeispiel 3: Familienuntersuchung bei bekannter Mutation

Nach dem Nachweis einer pathogenen Mutation bei einem Indexpatienten werden zwei gesunde Geschwister im Rahmen einer Familienuntersuchung getestet. Bei beiden Personen wird jeweils eine eigene Blutprobe entnommen und die DNA isoliert. In diesem Fall ist die GOÄ 3920 für jeden der beiden Verwandten jeweils einmal voll berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3920: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3920 ist die fälschliche Anwendung bei der Erregerdiagnostik. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob die Isolierung für den Nachweis von Viren oder Bakterien genutzt wurde. In solchen Fällen ist die Ziffer 3920 nicht ansetzbar, da es sich nicht um humane Nukleinsäuren handelt.

Ein weiterer Fehler ist die mehrfache Berechnung der Ziffer 3920 aus derselben Probe für verschiedene nachfolgende Tests. Die Isolierung ist eine einmalige Vorbereitungsleistung je Untersuchungsmaterial. Auch wenn aus der isolierten DNA mehrere unterschiedliche Gene analysiert werden, darf die Ziffer 3920 nur einmal auf der Rechnung erscheinen.

Achtung: Die fälschliche Abrechnung der GOÄ 3920 bei rein infektiologischen Fragestellungen wie dem PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 3920: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss das verwendete Untersuchungsmaterial präzise erfasst werden. Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit der nachfolgenden humanbiologischen Untersuchung klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Auch die Methode der Extraktion kann dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. Dies erleichtert im Falle einer Überprüfung den Nachweis, dass tatsächlich eine vollständige Isolierung stattgefunden hat. Ein standardisierter Eintrag im Laborbuch oder in der elektronischen Karteikarte ist hierfür ideal.

Dokumentation: Isolierung von humaner genomischer DNA aus 2 ml EDTA-Vollblut als Probenvorbereitung für die molekulargenetische Untersuchung auf hereditäre Hämochromatose.

GOÄ 3920: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 3920 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich schwierigen oder zeitaufwendigen Isolierungsprozessen zulässig, was auf der Rechnung detailliert begründet werden muss.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3920 steht nie allein auf einer Liquidation, da sie eine reine Vorbereitungsleistung darstellt. Sie wird regelmäßig mit den Ziffern für die eigentliche Amplifikation und Detektion kombiniert. Typische Kombinationspartner sind die Ziffern für die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) oder andere spezifische Nachweisverfahren aus dem Bereich der Nukleinsäureanalytik.

Ziffer 3920 in der neuen GOÄ

Die Isolierung von humanen Nukleinsäuren wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12151 — „DNA- und/oder RNA-Isolierung, menschliches Genom/Transkriptom" — mit einem Festpreis von 22,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 60,33 €). Die neue Ziffer deckt sowohl manuelle als auch teil- oder vollautomatisierte Isolierungssysteme aus dem gesamten Spektrum menschlicher Probenmaterialien ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3920

Unter der GOÄ-Ziffer 3920 wird die Isolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial berechnet. Diese Leistung dient als vorbereitende Probenaufbereitung für nachfolgende genetische Analysen des menschlichen Genoms.
Nein, die GOÄ 3920 ist ausschließlich für humane Nukleinsäuren reserviert. Der Nachweis von Erreger-DNA oder -RNA muss über die entsprechenden Ziffern für Infektionserreger im Abschnitt M IV.5 abgerechnet werden.
Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistung liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 60,33 € entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 52,46 €.
In der Regel ist die Isolierung nur einmal je Untersuchungsmaterial berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung pro Person ist nur in begründeten Ausnahmefällen wie aufwendigen Familienuntersuchungen zulässig.
Ein Steigern auf den Höchstsatz von 1,3x ist bei besonders schwierigen Probenaufbereitungen möglich. Typische Gründe sind stark degradierte Proben oder eine extrem geringe Ausgangsmenge an Untersuchungsmaterial wie bei Paraffinschnitten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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