GOÄ 3921: Nukleinsäure-Verdau rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3921
Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3921 für den enzymatischen Nukleinsäure-Verdau. Tipps zu Kombinationen, Steigerung und Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3921

Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym
Punktzahl: 150
Einfachsatz: 8,74 €
Regelhöchstsatz (1,15-fach): 10,05 €
Höchstsatz (1,3-fach): 11,36 €

Die GOÄ-Ziffer 3921 beschreibt die enzymatische Aufspaltung von zuvor isolierter oder mittels PCR amplifizierter humaner DNA oder RNA. Dieser Prozess erfolgt mithilfe von spezifischen Restriktionsendonukleasen, die die Nukleinsäuren an definierten Erkennungssequenzen schneiden. Das Ziel dieser Methode ist es, diagnostisch verwertbare Fragmente, sogenannte Restriktionsfragmente, zu erzeugen.

Diese Leistung ist ein essenzieller Bestandteil der klassischen molekularbiologischen Diagnostik. Sie bildet die Grundlage für nachfolgende Analyseschritte wie die Gelelektrophorese oder den Southern Blot. Die Ziffer ist explizit je verwendetem Enzym berechnungsfähig, was bei komplexen Spaltungsverfahren von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist.

GOÄ 3921 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der modernen Laborpraxis wird die GOÄ 3921 vor allem im Rahmen der Restriktionsfragmentlängenpolymorphismus-Analyse (RFLP) eingesetzt. Diese Methode dient dem Nachweis von Punktmutationen, Insertionen oder Deletionen im humanen Genom. Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung von hereditären Erkrankungen oder genetischen Prädispositionen.

Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Diagnostik von Gerinnungsstörungen oder Stoffwechselerkrankungen. Sobald eine spezifische Mutation die Erkennungssequenz eines Restriktionsenzyms verändert, führt der Verdau zu veränderten Fragmentmustern. Diese Muster lassen sich anschließend visualisieren und erlauben eine präzise genotypische Zuordnung des Patienten.

Tipp: Dokumentieren Sie stets die genaue Bezeichnung des verwendeten Enzyms (z. B. MnlI, RsaI) im Laborbuch und auf der Rechnung, um Rückfragen von Kostenträgern direkt zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3921

Fallbeispiel 1: Diagnostik der Faktor-V-Leiden-Mutation

Bei Verdacht auf eine hereditäre Thrombophilie erfolgt die molekulargenetische Untersuchung der Faktor-V-Leiden-Mutation. Nach der DNA-Isolierung und anschließenden PCR-Amplifikation des Zielgens wird das Amplifikat mit dem Restriktionsenzym MnlI versetzt. Der enzymatische Verdau spaltet die Wildtyp-DNA, während die Mutation die Schnittstelle blockiert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3921 für den enzymatischen Verdau, neben den Ziffern für Isolierung und Amplifikation.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer hereditären Hämochromatose

Zur Bestätigung einer vermuteten Hämochromatose wird das HFE-Gen auf die Mutation C282Y untersucht. Nach erfolgreicher Amplifikation wird die DNA mit dem Restriktionsenzym RsaI inkubiert. Die anschließende elektrophoretische Auftrennung zeigt das spezifische Spaltungsmuster. Für den enzymatischen Spaltungsschritt wird die GOÄ-Ziffer 3921 einmalig mit dem Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Multiplex-Restriktionsanalyse mit zwei Enzymen

In einem komplexeren diagnostischen Ansatz sollen zwei unterschiedliche Genorte gleichzeitig untersucht werden. Hierzu wird die isolierte DNA in einem Ansatz mit den zwei unterschiedlichen Restriktionsenzymen EcoRI und HindIII verdaut. Da die Leistungsbeschreibung der GOÄ 3921 die Abrechnung "je Enzym" vorsieht, kann die Ziffer in diesem Fall zweifach (2x GOÄ 3921) auf der Liquidation angesetzt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3921: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3921 ist das Versäumnis, die Ziffer bei der Verwendung mehrerer Enzyme auch mehrfach anzusetzen. Oftmals wird fälschlicherweise nur eine einfache Gebühr berechnet, obwohl verschiedene Enzyme zum Einsatz kamen. Dies führt zu einer unvollständigen Honorierung der tatsächlich erbrachten Laborleistung.

Andererseits beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Ziffer, wenn sie neben komplexen Next-Generation-Sequencing-Verfahren (NGS) abgerechnet wird. Bei modernen Hochdurchsatzsequenzierungen sind enzymatische Schritte meist bereits in den umfassenden Ziffern des entsprechenden Abschnitts enthalten. Eine separate Berechnung der GOÄ 3921 ist in solchen Fällen nicht zulässig.

Achtung: Die mehrfache Abrechnung der Ziffer 3921 setzt den tatsächlichen Einsatz unterschiedlicher Restriktionsenzyme voraus. Der Einsatz desselben Enzyms in verschiedenen Ansätzen rechtfertigt keine Mehrfachabrechnung.

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Dokumentation der GOÄ 3921: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte beziehungsweise im Laborprotokoll müssen alle Teilschritte des Verdaus nachvollziehbar hinterlegt sein. Dazu gehören neben dem Patientennamen das Datum der Durchführung und die exakte Bezeichnung des Restriktionsenzyms.

Zusätzlich sollten die Inkubationsbedingungen wie Temperatur und Dauer sowie das anschließende Ergebnis der Fragmentanalyse dokumentiert werden. Ein Verweis auf das verwendete Kit oder das herstellerspezifische Protokoll erhöht die Plausibilität bei einer nachfolgenden Rechnungsprüfung erheblich.

Dokumentationsbeispiel: Isolierung humaner DNA aus Vollblut. PCR-Amplifikation des HFE-Gens abgeschlossen. Enzymatischer Verdau der amplifizierten DNA mit dem Restriktionsenzym RsaI für 120 Minuten bei 37°C. Analyse der Spaltprodukte mittels Gelelektrophorese dokumentiert.

GOÄ 3921: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3921 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Solche Erschwernisse können beispielsweise in einer stark verunreinigten Probe oder in der Notwendigkeit spezieller, zeitaufwendiger Pufferoptimierungen liegen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3921 steht selten allein auf einer Rechnung. Sie wird typischerweise mit der Nukleinsäureisolierung (GOÄ 3920) und der anschließenden Amplifikation, beispielsweise mittels PCR nach GOÄ 3922, kombiniert. Für die abschließende Darstellung der Spaltprodukte wird häufig die elektrophoretische Trennung nach GOÄ 3926 hinzugenommen. Diese Kombinationen bilden den vollständigen Pfad einer klassischen RFLP-Analyse ab.

Ziffer 3921 in der neuen GOÄ

Der Restriktionsverdau isolierter humaner Nukleinsäuren wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12155 — „Verdau (Spaltung) von Nukleinsäuren, menschliches Genom/Transkriptom, je Enzym" — mit einem Festpreis von 7,47 € je Enzym (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,05 €). Die Ziffer setzt eine isolierte, ggf. bereits amplifizierte Nukleinsäureprobe voraus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3921

Die GOÄ-Ziffer 3921 darf je verwendetem Restriktionsenzym einmal abgerechnet werden. Kommen bei einer Untersuchung mehrere unterschiedliche Enzyme zum Einsatz, ist die Ziffer entsprechend mehrfach ansetzbar. Dies muss auf der Rechnung durch die Angabe der jeweiligen Enzyme transparent gemacht werden.
Ja, die Abrechnung der GOÄ 3921 ist neben einer PCR-Amplifikation zulässig. Der enzymatische Verdau stellt einen eigenständigen, nachgeschalteten Analyseschritt zur Charakterisierung der amplifizierten Fragmente dar. Beide Leistungen müssen separat dokumentiert werden.
Für die GOÄ-Ziffer 3921 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein Schwellenwert von 1,15-fach und ein Höchstsatz von 1,3-fach. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind schwierige Probenbeschaffenheiten oder aufwendige Inkubationsbedingungen.
Die GOÄ 3920 rechnet die reine Isolierung der Nukleinsäuren ab, während die GOÄ 3921 den anschließenden enzymatischen Verdau dieser isolierten Nukleinsäuren honoriert. Beide Ziffern beschreiben unterschiedliche methodische Schritte und sind in der Regel nebeneinander abrechenbar. Sie stellen aufeinander aufbauende Phasen der molekularbiologischen Diagnostik dar.
Ja, für eine transparente und beanstandungsfreie Abrechnung sollten die verwendeten Restriktionsenzyme namentlich auf der Rechnung aufgeführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ziffer 3921 aufgrund des Einsatzes mehrerer Enzyme mehrfach abgerechnet wird. Private Krankenversicherungen fordern diese Angabe häufig zur Plausibilitätsprüfung an.
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