GOÄ 4054: Osteocalcin-Abrechnung – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4054
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Osteocalcin
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,17 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4054

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Osteocalcin

Die GOÄ-Ziffer 4054 beschreibt eine spezialisierte Laboruntersuchung zur quantitativen Bestimmung von Osteocalcin im Blut. Diese Leistung wird mittels eines Ligandenassays durchgeführt, wobei die Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits in der Gebühr enthalten sind.

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ ist der untersuchte Parameter auf der Liquidation zwingend anzugeben. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zugeordnet und unterliegt den dortigen Abrechnungsbestimmungen für das Speziallabor.

GOÄ 4054 in der Praxis: Diagnostik des Knochenstoffwechsels

Osteocalcin ist ein nicht-kollagenes Protein, das von Osteoblasten gebildet wird und als sensitiver Marker für die Knochenneubildung dient. Die Bestimmung ist klinisch besonders wertvoll bei der Überwachung einer Osteoporosetherapie sowie bei renaler Osteodystrophie.

In der täglichen Praxis wird die Ziffer 4054 herangezogen, um den Therapieerfolg von Antiresorptiva oder osteoanabolen Substanzen frühzeitig zu evaluieren. Da Knochenumbauprozesse langsam verlaufen, liefert dieser biochemische Marker deutlich schneller Ergebnisse als eine Knochendichtemessung.

Tipp: Bestimmen Sie Osteocalcin idealerweise morgens im nüchternen Zustand des Patienten, da der Parameter einer zirkadianen Rhythmik unterliegt. Dies sichert die Vergleichbarkeit der Werte im Therapieverlauf.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4054

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei postmenopausaler Osteoporose

Eine 65-jährige Patientin stellt sich zur Kontrolle unter laufender Bisphosphonat-Therapie vor. Zur Beurteilung der Therapieadhärenz und des Knochenumsatzes wird Osteocalcin bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4054 mit dem Regelsatz (1,15-fach) in Höhe von 32,17 €.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf renale Osteodystrophie

Bei einem Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz besteht der Verdacht auf eine renale Osteodystrophie. Neben dem Parathormon wird Osteocalcin zur Beurteilung des Knochenumsatzes angefordert. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4054 (32,17 €) und die Ziffer 4062 für Parathormon.

Fallbeispiel 3: Einfachbestimmung bei Budgetierung

Aus labororganisatorischen Gründen wird im Labor nur eine Einfachbestimmung statt einer Doppelbestimmung durchgeführt. In diesem Fall darf die Ziffer 4054 nur mit 66% des Gebührensatzes abgerechnet werden. Der Einfachsatz reduziert sich somit auf 18,42 Euro vor Anwendung des Steigerungsfaktors.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4054: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Übersehen der Einfachbestimmung-Regelung. Wird im Laborbefund dokumentiert, dass keine Doppelbestimmung stattfand, kürzen private Krankenversicherungen die Gebühr rechtmäßig auf 66% (18,42 € beim Einfachsatz).

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Es reicht nicht aus, nur die Ziffer 4054 aufzuführen; der Begriff Osteocalcin muss explizit genannt werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer Reduktion auf 66% der geminderte Betrag von 18,42 Euro als neue Berechnungsgrundlage für den Steigerungsfaktor dient. Ein falscher Ausgangswert führt unweigerlich zu Erstattungsstreitigkeiten.

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Dokumentation der GOÄ 4054: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der Laborauftrag und das Laborergebnis inklusive des verwendeten Verfahrens (Ligandenassay) dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist der Nachweis, ob eine Doppelbestimmung durchgeführt wurde. Fehlt dieser Nachweis in den Laborprotokollen, kann dies bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rückwirkend zu Regressen führen.

Dokumentation: Indikation: V. a. High-Turnover-Osteoporose. Laborauftrag: Osteocalcin (Ligandenassay, Doppelbestimmung). Ergebnis: Osteocalcin 12,4 ng/ml (Referenzbereich beachtet). Bezugskurve aktuell hinterlegt.

GOÄ 4054: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4054 um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung zulässig, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenaufbereitungen oder interferierenden Substanzen im Serum.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von Osteocalcin wird häufig mit anderen Parametern des Knochenstoffwechsels kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 4062 (Parathormon) oder der Ziffer 4191 (Vitamin D3). Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelberechnungen für identische methodische Schritte erfolgen.

Ziffer 4054 in der neuen GOÄ

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Die Osteocalcin-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12705 — „Osteocalcin" — mit 34,29 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Zu beachten: Die neue Abrechnungsbestimmung schließt eine Berechnung neben 12934 ausdrücklich aus — werden beide Knochenmarker-Ziffern in derselben Rechnung angesetzt, ist nur eine berechnungsfähig.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4054

Zum Regelhöchstsatz (1,15-fach) kostet die GOÄ-Ziffer 4054 genau 32,17 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 27,98 Euro. Bei einer Erhöhung auf den Höchstsatz (1,3-fach) beträgt das Honorar 36,37 Euro.
Die Kürzung auf 66 Prozent (18,42 Euro beim Einfachsatz) ist zwingend erforderlich, wenn nur eine Einfachbestimmung statt einer Doppelbestimmung durchgeführt wird. Dies muss auf der Rechnung entsprechend berücksichtigt und mit dem Multiplikator multipliziert werden.
Die Bestimmung von Osteocalcin nach GOÄ 4054 ist bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle von Knochenerkrankungen wie Osteoporose indiziert. Auch bei renaler Osteodystrophie oder zur Überwachung einer osteoanabolen Therapie ist die Abrechnung medizinisch begründet.
Ja, die gemeinsame Abrechnung von Osteocalcin (GOÄ 4054) und Vitamin D (z. B. GOÄ 4191) ist zulässig, da es sich um unterschiedliche Parameter handelt. Beide Werte ergänzen sich bei der Beurteilung des Knochenstoffwechsels und müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall Osteocalcin, explizit genannt werden. Zudem muss ersichtlich sein, ob eine Doppelbestimmung oder eine reduzierte Einfachbestimmung stattgefunden hat.
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