GOÄ 4058: Reninkonzentration richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4058
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Reninkonzentration
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,17 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4058

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Reninkonzentration

Die GOÄ-Ziffer 4058 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Hormonanalytik. Die Bestimmung erfolgt mittels eines Ligandenassays, wobei die Methode standardmäßig eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve umfasst. Diese methodischen Schritte sind integraler Bestandteil der Leistung und können nicht separat berechnet werden.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, die untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit anzugeben. Falls abweichend von der Standardmethode nur eine Einfachbestimmung durchgeführt wird, greift eine Honorarkürzung. In diesem Fall sind nur 66 Prozent des Gebührensatzes (18,42 Euro beim Einfachsatz) mit dem entsprechenden Multiplikator berechnungsfähig.

GOÄ 4058 in der Praxis: Diagnostik des Hyperaldosteronismus und der Hypertonie

Die Bestimmung der Reninkonzentration ist ein essenzieller Baustein in der differenzialdiagnostischen Abklärung des Bluthochdrucks. Insbesondere bei Verdacht auf einen primären Hyperaldosteronismus (Conn-Syndrom) liefert dieser Parameter in Kombination mit der Aldosteronkonzentration entscheidende Hinweise. Die Berechnung des Aldosteron-Renin-Quotienten gilt heute als Goldstandard im Screening für diese Erkrankung.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung einer vermuteten renovaskulären Hypertonie. Hierbei führt eine Minderdurchblutung der Niere zu einer gesteigerten Reninfreisetzung. Die präzise quantitative Bestimmung ermöglicht es dem behandelnden Arzt, die pathophysiologischen Zusammenhänge der Hypertonie zu entschlüsseln und eine zielgerichtete Therapie einzuleiten.

Tipp: Achten Sie bei der Bestimmung der Reninkonzentration penibel auf die Präanalytik. Die Blutentnahme sollte unter standardisierten Bedingungen im Liegen oder Sitzen erfolgen, da die Körperposition die Reninkonzentration massiv beeinflusst.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4058

Fallbeispiel 1: Screening auf Conn-Syndrom

Ein Patient mit therapieresistenter Hypertonie und Hypokaliämie stellt sich zur weiteren Abklärung vor. Zur Bestimmung des Aldosteron-Renin-Quotienten wird Blut entnommen. Im Labor erfolgt die Bestimmung der Reninkonzentration mittels Doppelbestimmung.

Die Abrechnung erfolgt mit der vollen Gebühr der GOÄ-Ziffer 4058. Da eine Doppelbestimmung durchgeführt wurde, kann der Regelhöchstsatz von 1,15 (32,17 Euro) ohne Abschlag liquidiert werden. Zusätzlich wird die Aldosteronbestimmung nach der entsprechenden Ziffer berechnet.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Nierenarterienstenose

Bei einer jungen Patientin besteht der Verdacht auf eine fibromuskuläre Dysplasie der Nierenarterien mit konsekutiver renaler Hypertonie. Zur Bestätigung der Diagnose wird die Plasmarenin-Aktivität beziehungsweise die Reninkonzentration bestimmt.

Auch in diesem Fall wird die Leistung nach GOÄ 4058 abgerechnet. Da die Analyse im Fremdlabor als Doppelbestimmung durchgeführt wurde, erfolgt die Liquidation zum 1,15-fachen Satz. Die Indikation wird in der Patientenakte dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Therapie

Ein Patient mit bekanntem sekundärem Hyperaldosteronismus befindet sich in medikamentöser Behandlung. Zur Verlaufskontrolle und Dosisanpassung der Medikation wird die Reninkonzentration im Plasma bestimmt. Aus Kostengründen führt das Labor nur eine Einfachbestimmung durch.

In der Liquidation darf für die GOÄ 4058 nur der geminderte Satz von 66 Prozent angesetzt werden. Beim 1,15-fachen Gebührensatz entspricht dies einem Betrag von 21,23 Euro (66 Prozent von 32,17 Euro). Der Abschlag muss auf der Rechnung transparent ausgewiesen werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4058: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4058 ist das Übersehen der Einfachbestimmungs-Regelung. Viele Praxen und Laborgemeinschaften rechnen pauschal den vollen Gebührensatz ab, obwohl im Laboralltag häufig nur eine Einfachbestimmung durchgeführt wurde. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen dies zunehmend genau und fordern entsprechende Nachweise an.

Ein weiterer Streitpunkt ist die fehlende Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation zu nennen sind. Fehlt die Bezeichnung Reninkonzentration, ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Erstattungsanspruch des Patienten kann gefährdet sein.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4058 neben anderen unspezifischen Hormon-Suchtests ist unzulässig, wenn diese denselben Parameter betreffen. Achten Sie darauf, dass keine Doppelabrechnung für methodisch identische Analysen aus derselben Blutprobe erfolgt.

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Dokumentation der GOÄ 4058: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen neben der klinischen Indikation auch präanalytische Besonderheiten festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Körperposition des Patienten bei der Blutentnahme sowie die genaue Uhrzeit.

Zudem sollte das Laborblatt den Nachweis enthalten, ob eine Doppel- oder eine Einfachbestimmung durchgeführt wurde. Diese Dokumentation dient als Beleg im Falle von Rückfragen durch den medizinischen Dienst oder private Krankenversicherungen.

Dokumentation: Blutentnahme um 08:30 Uhr nach 30-minütiger Ruhephase im Liegen. Indikation: V. a. primären Hyperaldosteronismus bei therapierefraktärer Hypertonie. Anforderung: Aldosteron und Reninkonzentration (Doppelbestimmung).

GOÄ 4058: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4058 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Als Begründung für eine Überschreitung des Schwellenwerts kommen schwierige präanalytische Bedingungen oder extreme Abweichungen im Probenmaterial infrage, die einen deutlich erhöhten Zeitaufwand im Labor verursachten.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der Reninkonzentration selten isoliert durchgeführt. Typischerweise erfolgt die Kombination mit der Bestimmung von Aldosteron zur Berechnung des Aldosteron-Renin-Quotienten. Diese Kombination ist medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch vollkommen legitim, da es sich um zwei unterschiedliche, eigenständige Parameter handelt.

Ebenfalls häufig kombiniert wird die Ziffer mit der Bestimmung von Elektrolyten wie Kalium und Natrium, da Verschiebungen im Elektrolythaushalt wegweisend für die Interpretation der Reninkonzentration sind. Auch die Bestimmung von Kreatinin zur Abschätzung der Nierenfunktion ist eine regelmäßige Begleituntersuchung.

Ziffer 4058 in der neuen GOÄ

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Die Reninkonzentrations-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12025 — „Renin (direkt)" — mit 39,61 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Die neue Legende benennt den direkten Renin-Immunoassay aus Plasma. Nicht zu verwechseln mit der alten Reninaktivität (PRA, Ziffer 4057) — die PRA hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4058

Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 4058 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 32,17 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 27,98 Euro, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor 36,37 Euro beträgt. Eine Überschreitung des Schwellenwerts ist im Laborbereich der GOÄ (Abschnitt M) nur in sehr engen Grenzen und mit triftiger Begründung möglich.
Wird die Reninkonzentration nur als Einfachbestimmung statt als Doppelbestimmung durchgeführt, verringert sich der Gebührenansatz. In diesem Fall sind nur 66 Prozent der vollen Gebühr, was einem Betrag von 18,42 Euro beim Einfachsatz entspricht, mit dem entsprechenden Multiplikator abrechenbar. Diese Reduzierung muss auf der Liquidation entsprechend ausgewiesen werden.
Die Bestimmung der Reninkonzentration ist primär bei der Diagnostik des primären und sekundären Hyperaldosteronismus sowie bei der Abklärung einer renalen Hypertonie indiziert. Häufig erfolgt die Bestimmung im Rahmen des Aldosteron-Renin-Quotienten (ARQ) zur Screening-Diagnostik. Auch die Überwachung einer antihypertensiven Therapie kann eine Indikation darstellen.
Ja, die Bestimmung von Aldosteron erfolgt nach einer eigenen Ziffer und ist neben der GOÄ 4058 berechnungsfähig. Die gemeinsame Bestimmung ist für die Berechnung des Aldosteron-Renin-Quotienten medizinisch notwendig und abrechnungstechnisch zulässig. Es ist jedoch darauf zu achten, dass beide Parameter auf der Rechnung explizit genannt werden.
Für Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen, der von 1,0 bis 1,3 reicht. Der Regelsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf das 1,3-fache erfordert eine besondere, patientenbezogene Begründung, die auf der Rechnung anzugeben ist.
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