GOÄ 4060: Somatomedin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4060
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Somatomedin
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,17 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4060

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Somatomedin

Die GOÄ-Ziffer 4060 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich des Speziallabors. Sie umfasst die quantitative Bestimmung von Somatomedin (auch bekannt als Insulin-like Growth Factor 1 oder IGF-1) mittels eines Ligandenassays. Diese Methode erfordert eine präzise Durchführung, um verlässliche Aussagen über den Wachstumshormonhaushalt treffen zu können.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit festgelegt, dass die Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve standardmäßig inbegriffen sind. Dies dient der Qualitätssicherung im Laborbetrieb. Sollte von diesem Standard abgewichen werden, greifen besondere Abrechnungsbestimmungen, die den Honoraranspruch mindern.

GOÄ 4060 in der Praxis: Diagnostik von Wachstumsstörungen

Die Bestimmung von Somatomedin C (IGF-1) ist ein zentraler Baustein in der Endokrinologie. Da das eigentliche Wachstumshormon (STH/GH) einer stark pulsatilen Sekretion unterliegt, liefert eine Einzelmessung von STH oft unzuverlässige Werte. Im Gegensatz dazu spiegelt der IGF-1-Spiegel die integrierte GH-Sekretion der letzten Tage wider und ist im Tagesverlauf stabil.

Typische Indikationen für den Einsatz der GOÄ 4060 sind der Verdacht auf einen Wachstumshormonmangel bei Kindern oder eine Akromegalie bei Erwachsenen. Auch zur Verlaufskontrolle unter einer Substitutionstherapie mit rekombinantem Wachstumshormon wird dieser Parameter regelmäßig bestimmt. Die Abgrenzung zu anderen Parametern des Regelkreises ist für eine präzise Diagnosestellung unerlässlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4060

Fallbeispiel 1: Abklärung eines Kleinwuchses bei einem Kind

Ein 8-jähriges Kind stellt sich mit einer Wachstumsverzögerung unterhalb der dritten Perzentile in der pädiatrischen Praxis vor. Zur Abklärung eines Wachstumshormonmangels veranlasst die Praxis eine Blutentnahme zur Bestimmung von IGF-1. Das Labor führt eine reguläre Doppelbestimmung durch.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4060 zum 1,15-fachen Regelsatz (32,17 €). Auf der Rechnung wird der Parameter als Somatomedin (IGF-1) ausgewiesen. Zusätzlich kann die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Akromegalie bei Erwachsenen

Ein 45-jähriger Patient klagt über eine stetige Vergrößerung der Hände und Füße sowie über vergröberte Gesichtszüge. Zum Ausschluss einer Akromegalie wird die Konzentration von Somatomedin im Serum bestimmt. Das Labor führt hierbei eine Einfachbestimmung durch.

Da nur eine Einfachbestimmung erfolgte, darf die Ziffer 4060 nur mit 66 % des Gebührensatzes abgerechnet werden. Der geminderte Einfachsatz beträgt 18,42 €, was beim 1,15-fachen Satz ein Honorar von 21,18 € ergibt. Die Einfachbestimmung muss auf der Rechnung vermerkt werden.

Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle bei bekannter Hypophyseninsuffizienz

Bei einer Patientin mit bekannter Hypophysenvorderlappeninsuffizienz unter Substitutionstherapie mit Wachstumshormonen wird eine Routinekontrolle durchgeführt. Ziel ist die Überprüfung der Dosis anhand des IGF-1-Spiegels. Das Labor führt eine reguläre Doppelbestimmung durch.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4060 zum Regelsatz. Da es sich um eine komplexe Verlaufskontrolle handelt, wird die Ziffer neben den klinischen Untersuchungsziffern aufgeführt. Die medizinische Notwendigkeit der Verlaufskontrolle ist in der Akte dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4060: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4060 ist das Übersehen der Minderungsregelung bei Einfachbestimmungen. Führt das Labor keine Doppelbestimmung durch, darf nicht der volle Gebührensatz liquidiert werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Details zunehmend genauer und fordern bei Verstößen Rückerstattungen.

Ein weiterer formaler Fehler ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Die bloße Nennung der Ziffer 4060 ohne den Zusatz Somatomedin oder IGF-1 führt regelmäßig zu Beanstandungen und Verzögerungen bei der Erstattung.

Achtung: Die Abrechnung des vollen Satzes der GOÄ 4060 bei nachweislich nur einfach durchgeführter Bestimmung stellt einen Verstoß gegen die Gebührenordnung dar. Achten Sie darauf, dass die Labordokumentation die Doppelbestimmung zweifelsfrei belegt.

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Dokumentation der GOÄ 4060: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der Untersuchungsauftrag an das Labor sowie das erhaltene Laborergebnis dokumentiert sein. Auch die angewandte Methode (Ligandenassay) sollte aus dem Laborbefund hervorgehen.

Besonders wichtig ist die Dokumentation, ob eine Doppelbestimmung oder eine Einfachbestimmung durchgeführt wurde. Diese Information steuert direkt den Abrechnungsweg und muss für eventuelle Prüfungen der Kostenträger jederzeit nachweisbar sein.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: Verdacht auf Wachstumshormonmangel bei Minderwuchs. Blutentnahme erfolgt. Laborauftrag: Somatomedin (IGF-1) mittels Ligandenassay (Doppelbestimmung). Befund eingegangen: IGF-1 im Normbereich für das Alter.

GOÄ 4060: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4060 dem Abschnitt M III (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der normale Gebührenrahmen für diese Leistungen reicht nur vom 1,0-fachen bis zum 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz.

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Einzelfällen möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung können ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand oder schwierige Probenaufbereitungen bei speziellen Begleiterkrankungen des Patienten sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von Somatomedin wird selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt sie in Kombination mit der Bestimmung des Wachstumshormons selbst (GOÄ-Ziffer 4062) oder des bindenden Proteins IGFBP-3 (ebenfalls Speziallabor). Auch die Kombination mit basalen Hormonziffern des Hypophysen-Schilddrüsen-Regelkreises ist üblich.

Es ist darauf zu achten, dass bei der Kombination mehrerer Laborwerte die Höchstgrenzen für Laborleistungen (Speziallabor-Ausschlüsse) nicht verletzt werden. Die zeitgleiche Abrechnung von Beratungs- und Untersuchungsleistungen neben der reinen Laborleistung ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zulässig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Kombination von Hormonanalysen stets eine spezialisierte Abrechnungssoftware, um automatische Ausschlüsse innerhalb der Laborkapitel der GOÄ rechtzeitig zu erkennen und Honorarverluste zu vermeiden.

Ziffer 4060 in der neuen GOÄ

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Die Somatomedin-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12700 — „Insulin-Like-Growth-Factor (IGF-I, Somatomedin C)" — mit 41,11 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Die neue Legende konkretisiert den Analyten als IGF-I/Somatomedin C und erlaubt optional eine Probenaufbereitung. Das Doppelbestimmungsmodell entfällt; einheitliche Abrechnung je Bestimmung.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4060

Die GOÄ-Ziffer 4060 bewertet die Bestimmung von Somatomedin (IGF-1) mittels Ligandenassay im Labor. Die Leistung umfasst standardmäßig eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.
Wenn im Labor nur eine Einfachbestimmung statt einer Doppelbestimmung durchgeführt wird, verringert sich der Gebührensatz. In diesem Fall sind nur 66 % des jeweiligen Gebührensatzes (18,42 € beim Einfachsatz) abrechenbar.
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) wird die Ziffer im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter zwingend angegeben werden. Für die Ziffer 4060 ist daher die Bezeichnung Somatomedin beziehungsweise IGF-1 explizit aufzuführen.
Ja, die Kombination mit anderen labormedizinischen Untersuchungen ist grundsätzlich möglich, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Es müssen jedoch die allgemeinen Ausschlusskriterien der Laborgemeinschafts- und Speziallabor-Regelungen beachtet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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