GOÄ 4071: 5-HIES-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4071
Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie -5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,21 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4071

Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie -5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)

Die Gebührenordnung für Ärzte ordnet die GOÄ-Ziffer 4071 dem Abschnitt M III (Speziallabor) zu. Diese Leistung beschreibt die quantitative Bestimmung von 5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), dem Hauptmetaboliten des Neurotransmitters Serotonin. Die Analyse erfolgt über hochspezialisierte physikalisch-chemische Trennverfahren wie die Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder die Gaschromatographie, oft gekoppelt mit photometrischer Detektion.

Die Ziffer deckt alle vorbereitenden Schritte im Labor, die eigentliche chromatographische Trennung sowie die quantitative Auswertung ab. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M ist der untersuchte Parameter zwingend in der Rechnung anzugeben. Eine Abrechnung ohne diese konkrete Nennung ist nicht zulässig und kann zu Beanstandungen führen.

GOÄ 4071 in der Praxis: Diagnostik neuroendokriner Tumoren

Die Bestimmung von 5-HIES ist der Goldstandard in der laborchemischen Diagnostik von neuroendokrinen Tumoren (NET), insbesondere des Mitteldarms (Karzinoide). Diese Tumoren produzieren vermehrt Serotonin, welches im Körper rasch zu 5-HIES abgebaut und über die Nieren ausgeschieden wird. Typische klinische Symptome, die eine Untersuchung veranlassen, sind das klassische Karzinoidsyndrom mit Flush-Symptomatik, chronischen Diarrhöen und spastischen Bronchitiden.

In der Praxis erfolgt die Probenentnahme meist über eine 24-Stunden-Urin-Sammlung unter sauren Bedingungen, um die Stabilität des Analyten zu gewährleisten. Ärzte müssen beachten, dass bestimmte Nahrungsmittel (wie Bananen, Walnüsse oder Avocados) und Medikamente das Ergebnis verfälschen können. Eine sorgfältige Patientenaufklärung vor der Probenphase ist daher für eine valide Diagnostik unerlässlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4071

Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf Karzinoid

Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden, therapieresistenten wässrigen Diarrhöen und anfallsartiger Gesichtsrötung (Flush) vor. Zum Ausschluss eines neuroendokrinen Tumors wird eine 24-Stunden-Urinsammlung veranlasst. Das Labor führt die Bestimmung der 5-HIES mittels HPLC durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4071 mit dem Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren im Labor vorlagen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Tumorresektion

Bei einer Patientin wurde vor sechs Monaten ein neuroendokriner Tumor des Ileums operativ entfernt. Zur postoperativen Rezidivüberwachung erfolgt die regelmäßige Bestimmung von 5-HIES im Sammelurin. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4071. Da die Patientin eine strikte Diät eingehalten hat, sind keine Störfaktoren zu erwarten, und die Ziffer wird regulär liquidiert.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarem Bronchospasmus

Ein Patient leidet unter therapierefraktärem Asthma bronchiale und zeitgleichen abdominellen Krämpfen. Im Rahmen der erweiterten Differenzialdiagnostik wird die Ausscheidung von 5-HIES bestimmt. Neben der klinischen Untersuchung und der Beratung wird die GOÄ-Ziffer 4071 für die spezialisierte Laboranalyse angesetzt, um ein bronchiales Karzinoid auszuschließen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4071: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4071 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Die Rechnungsprüfstellen der privaten Krankenversicherungen verlangen explizit die Nennung von "5-Hydroxyindolessigsäure" oder "5-HIES". Fehlt diese Angabe, wird die Rechnung oft als formal fehlerhaft zurückgewiesen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4071 darf nicht neben anderen chromatographischen Ziffern für denselben Analyten berechnet werden. Eine Doppelabrechnung mit allgemeinen Suchtests oder einfacheren photometrischen Verfahren ohne vorherige Trennung ist unzulässig.

Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die Kombination mit Ziffern des Basislabors (Abschnitt M I/M II), wenn diese am selben Tag aus derselben Probe ohne medizinische Begründung durchgeführt wurden. Achten Sie darauf, dass die Indikationsstellung für das Speziallabor klar aus der Patientenakte hervorgeht, um Wirtschaftlichkeitsprüfungen standzuhalten.

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Dokumentation der GOÄ 4071: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die Indikation für die Spezialuntersuchung präzise festgehalten werden. Dazu gehören die Dokumentation der klinischen Symptome (z. B. Flush, Diarrhö) sowie der Nachweis, dass der Patient über die diätetischen Einschränkungen vor der Urinsammlung aufgeklärt wurde.

Auch das Laborprotokoll muss die angewandte Methode (z. B. HPLC) und den gemessenen quantitativen Wert eindeutig ausweisen. Diese Daten müssen für eventuelle Rückfragen der Beihilfestellen oder privaten Kassen jederzeit abrufbar sein.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf neuroendokrinen Tumor bei rezidivierendem Flush und Diarrhö. Aufklärung über 3-tägige Diät (Verzicht auf Bananen, Nüsse, Tomaten etc.) erfolgt. 24-Stunden-Sammelurin angesetzt (Sammelvolumen: 1800 ml, pH-Wert sauer eingestellt). Laborauftrag für 5-HIES mittels HPLC (GOÄ 4071) erteilt.

GOÄ 4071: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M III besitzen einen eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Solche Gründe können ein außergewöhnlich hoher präanalytischer Aufwand oder extreme Störfaktoren in der Probe sein, die eine wiederholte Messung oder aufwendige Probenaufbereitung erforderlich machten.

Tipp: Wenn Sie den Schwellenwert von 1,15 überschreiten, formulieren Sie die Begründung patientenbezogen und methodenspezifisch. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den privaten Krankenversicherungen meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen der NET-Diagnostik wird die GOÄ 4071 häufig mit der Bestimmung von Chromogranin A (CgA) kombiniert, welches einen sensitiven Tumormarker darstellt. Auch die Bestimmung von Serotonin im Serum kann parallel sinnvoll sein. Achten Sie bei diesen Kombinationen darauf, dass jede Leistung eigenständig indiziert und dokumentiert ist, um den Vorwurf einer unzulässigen Leistungsausweitung zu vermeiden.

Ziffer 4071 in der neuen GOÄ

Die 5-HIES-Bestimmung (5-Hydroxyindolessigsäure) mittels HPLC oder Gaschromatographie ist in der neuen GOÄ an eine bestimmte Methode geknüpft:

  • 12053 5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES) und/oder Serotonin und/oder 5-Hydroxytryptophan — Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) aus Plasma oder Urin (25,50 €) — je bestimmtem Parameter

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 38,20 €. Der Nachfolger gilt für reine HPLC-Bestimmungen. Bei Massenspektrometrie-gestützten Verfahren gelten die methodenspezifischen Hormonspektrum-Ziffern (12075 für LC-MS bzw. 12076 für GC-MS).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4071

Die GOÄ-Ziffer 4071 ist mit 570 Punkten bewertet. Beim einfachen Gebührensatz entspricht dies 33,22 €, während der in der Praxis übliche Regelhöchstsatz (1,15-fach) bei 38,21 € liegt.
Diese Ziffer wird für die quantitative Bestimmung von 5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES) mittels Chromatographie abgerechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf oder die Verlaufskontrolle von neuroendokrinen Tumoren (Karzinoiden).
Die Abrechnung setzt den Einsatz von Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC), Gaschromatographie oder Säulenchromatographie in Kombination mit Photometrie voraus. Andere, einfachere Nachweisverfahren ohne chromatographische Trennung dürfen nicht unter dieser Ziffer liquidiert werden.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist möglich. Dies erfordert jedoch eine medizinische Begründung, wie beispielsweise einen extremen präanalytischen Aufwand oder starke Probenverunreinigungen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter zwingend angegeben werden. Die alleinige Nennung der Ziffer ohne den Zusatz "5-Hydroxyindolessigsäure" oder "5-HIES" führt in der Regel zur Beanstandung durch die Kostenträger.
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