GOÄ 4076: Steroidprofil korrekt abrechnen – Tipps & Regeln

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4076
Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie -Steroidprofil
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,21 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4076

Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie -Steroidprofil-

Die Gebührenordnung für Ärzte ordnet diese Leistung dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt III (Speziallabor) zu. Die Ziffer bewertet die aufwendige chromatographische Trennung und anschließende quantitative Bestimmung von Steroidhormonen. Ein zentraler Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die obligate Vorgabe, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen.

Im Gegensatz zu einfachen immunologischen Verfahren erfordert die Chromatographie eine intensive Probenvorbereitung und hochspezialisierte Geräte. Die Vorbemerkungen zum Abschnitt M schränken die Kombination mit bestimmten Basislaborleistungen ein, weshalb eine exakte Abgrenzung notwendig ist.

GOÄ 4076 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung eines Steroidprofils ist insbesondere bei komplexen endokrinologischen Fragestellungen indiziert. Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf ein Adrenogenitales Syndrom (AGS), die Abklärung eines Cushing-Syndroms oder die Diagnostik von andrologischen und gynäkologischen hormonellen Dysbalancen. Durch die chromatographische Trennung können auch seltene Metaboliten präzise erfasst werden.

In der Praxis grenzt sich diese Methode deutlich von den klassischen Immunoassays ab. Während Immunoassays oft Kreuzreaktionen zeigen, bietet das chromatographische Steroidprofil eine unerreichte Spezifität. Dies rechtfertigt den höheren apparativen und zeitlichen Aufwand im Speziallabor.

Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4076 gezielt bei unklaren Befunden aus Standard-Immunoassays, um Kreuzreaktivitäten verlässlich auszuschließen und eine präzise Differenzialdiagnose zu sichern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4076

Fallbeispiel 1: Verdacht auf late-onset AGS

Eine Patientin stellt sich mit Hirsutismus und Zyklusstörungen vor. Zur differenzierten Abklärung der Nebennierenrindenfunktion wird ein umfassendes Steroidprofil mittels Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS) angefordert. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4076 zum Regelsatz, wobei die Parameter auf der Rechnung einzeln ausgewiesen werden.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Cushing-Syndroms

Bei einem Patienten mit therapiereistenter Hypertonie und Stammfettsucht soll ein endogenes Cushing-Syndrom ausgeschlossen werden. Die Bestimmung der freien Steroide im Speichel oder Urin erfolgt mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC). Die erbrachte Leistung wird über die Ziffer 4076 liquidiert, da das chromatographische Verfahren die geforderte methodische Trennung abbildet.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei V. a. 17-Alpha-Hydroxylase-Mangel

Bei einem Jugendlichen mit ausbleibender Pubertätsentwicklung und Hypertonie besteht der Verdacht auf einen seltenen Enzymdefekt. Die Analyse der Steroidvorstufen erfordert eine hochspezifische Gaschromatographie. Die Abrechnung der Ziffer 4076 ist hierbei vollumfänglich begründet, da nur dieses Verfahren die notwendige Trennschärfe für die Diagnosestellung liefert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4076: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4076 ist das Fehlen der Einzelparameter auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffer ohne die konkrete Angabe der analysierten Hormone aufgeführt wird. Die Transparenzpflicht ist hierbei ein zwingendes Gültigkeitskriterium.

Zudem darf die Ziffer 4076 nicht mit Ziffern für einfache quantitative Bestimmungen desselben Analyten nebeneinander berechnet werden. Eine Doppelabrechnung desselben Parameters über verschiedene methodische Ansätze aus derselben Probe ist unzulässig und führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unweigerlich zur Beanstandung.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Nutzung von Kombinationsprofilen keine Einzelziffern für Hormone liquidiert werden, die bereits über das chromatographische Steroidprofil der GOÄ 4076 abgedeckt sind.

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Dokumentation der GOÄ 4076: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation im Laborbuch sowie in der Patientenakte unerlässlich. Neben der medizinischen Indikation müssen das angewandte chromatographische Verfahren und die exakten Messergebnisse der einzelnen Steroide dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Auch die Validierung der Messergebnisse und die Qualitätskontrollberichte sollten archiviert werden. Ein strukturierter Befundbericht erleichtert nicht nur die klinische Interpretation, sondern sichert auch den Abrechnungsanspruch des Labors ab.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: V. a. late-onset AGS bei Hirsutismus. Durchführung eines Steroidprofils mittels HPLC. Bestimmte Parameter: Progesteron, 17-OH-Progesteron, DHEA-S, Androstendion, Cortisol. Befundbericht und Qualitätskontrolle validiert und archiviert.

GOÄ 4076: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für speziallaboratorische Leistungen im Abschnitt M sieht einen Steigerungssatz von 1,0 bis 1,3 vor. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 (38,21 €) bis zum Höchstsatz von 1,3 (43,19 €) erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine extrem schwierige Probenmatrix, aufwendige Extraktionsschritte bei lipämischen Proben oder eine zeitintensive manuelle Auswertung komplexer Chromatogramme.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4076 wird häufig im Rahmen einer umfassenden endokrinologischen Diagnostik eingesetzt. Sinnvolle Kombinationen umfassen die Beratung nach Ziffer 1 oder 3 sowie die Blutentnahme nach Ziffer 250. Wichtig ist, dass begleitende Laboruntersuchungen aus anderen Abschnitten separat berechnet werden können, sofern sie nicht denselben methodischen Ausschlusskriterien unterliegen.

Ziffer 4076 in der neuen GOÄ

Das Steroidprofil mittels Chromatographie ist in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgespalten, die von Methode und Indikation abhängen:

Gaschromatographie (GC) — indikationsspezifisch

  • 12068 Steroidprofil — Abklärung gestörter Geschlechtsentwicklung, GC (63,32 €) — je Chromatogramm
  • 12066 Pregnandiol — Abklärung Risiko-Schwangerschaft, GC (63,32 €)
  • 12067 Pregnantriol — Abklärung AGS, GC (63,32 €)

Massenspektrometrie-gestützte Verfahren

  • 12075 Hormonspektrum I — LC-MS/HPLC-MS (72,03 €) — gemessene Hormone sind anzugeben; nicht neben 12076
  • 12076 Hormonspektrum II — GC-MS (63,32 €) — gemessene Hormone sind anzugeben; nicht neben 12075

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 38,20 €. Für GC-Steroidprofile mit anderer Indikation als den genannten sowie für reine HPLC- oder Säulenchromatographie-Varianten ohne MS sieht der Entwurf keinen Nachfolger vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4076

Unter der GOÄ-Ziffer 4076 wird die Bestimmung eines Steroidprofils mittels chromatographischer Verfahren wie HPLC oder Gaschromatographie abgerechnet. Diese Methode dient der differenzierten Analyse von Steroidhormonen bei endokrinen Störungen.
Bei der Abrechnung der GOÄ 4076 müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend einzeln in der Rechnung angegeben werden. Eine bloße Nennung der Ziffer ohne Spezifikation führt häufig zu Beanstandungen durch Kostenträger.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (43,19 €) ist bei besonders aufwendigen Analysen oder schwierigen Probenaufbereitungen möglich. Dies erfordert jedoch eine nachvollziehbare medizinische Begründung auf der Rechnung.
Die Ziffer 4076 darf nicht neben einfacheren, immunchemischen Einzelbestimmungen derselben Hormone abgerechnet werden, wenn diese aus derselben Probe stammen. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse gemäß den Vorbemerkungen des Abschnitts M zu berücksichtigen.
Der Regelhöchstsatz für diese speziallaboratorische Leistung beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes, was einem Betrag von 38,21 € entspricht. Der einfache Gebührensatz liegt bei 33,22 €.
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