GOÄ 4103: HCG-Test korrekt abrechnen – Tipps & Indikationen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4103
HCG-Test (Zweimalige Bestimmung von Testosteron)
Punktzahl 700  
Einfachsatz 40,80 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,92 € 1,1x
Höchstsatz 53,04 € 1,3x

Der HCG-Test nach GOÄ 4103 dient der Leydigzell-Funktionsprüfung. Erfahren Sie alles über korrekte Indikationen, den Testablauf und Abrechnungsfehler.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4103

HCG-Test (Zweimalige Bestimmung von Testosteron) - Punktzahl: 700

Die Gebührenordnung für Ärzte führt die Ziffer 4103 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste). Diese Leistung beinhaltet die zweimalige Bestimmung von Testosteron im Rahmen eines HCG-Stimulationstests. Die Ziffer deckt die labortechnische Analytik der beiden Hormonkonzentrationen ab.

Der Test dient der Überprüfung der Funktionskapazität der Leydig-Zwischenzellen im Hoden. Durch die Zufuhr von Humanem Choriongonadotropin wird die körpereigene Testosteronproduktion angeregt. Die Differenz zwischen dem basalen und dem stimulierten Wert liefert entscheidende diagnostische Erkenntnisse.

GOÄ 4103 in der Praxis: Indikationen und Testablauf

Die Durchführung des HCG-Tests ist bei verschiedenen endokrinologischen Fragestellungen angezeigt. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Abklärung bei präpubertären Jungen mit nicht tastbaren Hoden. Hierbei lässt sich eine Anorchie von einem beidseitigen Kryptorchismus abgrenzen. Bei einer Anorchie bleibt der Testosteron-Anstieg nach Stimulation vollständig aus.

Ein weiteres Indikationsgebiet stellt die Abklärung einer gestörten Geschlechtsentwicklung dar. Auch bei erwachsenen Männern unter 60 Jahren mit Verdacht auf einen primären Hypogonadismus liefert der Test wertvolle Hinweise auf die funktionelle Reserve der Leydigzellen. Ein Anstieg auf das 1,5- bis 2-Fache des Ausgangswerts gilt hierbei als physiologisch.

Der standardisierte Testablauf sieht eine erste Blutentnahme am Morgen zur Bestimmung des basalen Testosteronspiegels vor. Direkt im Anschluss erfolgt die intramuskuläre Injektion von 5.000 IE HCG. Die zweite Blutentnahme zur Bestimmung des stimulierten Wertes wird exakt 72 Stunden nach der Injektion durchgeführt.

Tipp: Um einen repräsentativen Ausgangswert zu erhalten, können drei Blutproben im Abstand von 20 Minuten entnommen und gepoolt werden. Dies schont das Laborbudget, da es als eine einzige Testosteron-Bestimmung vor HCG-Gabe gewertet wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4103

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Anorchie

Ein 4-jähriger Junge stellt sich mit leeren Hodenfächern beidseits vor. Zur Differenzialdiagnostik wird ein HCG-Test durchgeführt. Nach der ersten Blutentnahme erfolgt die Injektion von HCG, gefolgt von der zweiten Blutentnahme nach 72 Stunden. Da kein Testosteron-Anstieg messbar ist, bestätigt sich der Verdacht auf eine Anorchie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4103 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines primären Hypogonadismus

Ein 45-jähriger Patient klagt über Libidoverlust und chronische Müdigkeit. Zum Ausschluss einer Leydigzell-Insuffizienz wird der HCG-Stimulationstest veranlasst. Die Auswertung zeigt einen unzureichenden Anstieg des Testosterons. Die Abrechnung der GOÄ 4103 erfolgt neben den klinischen Nebenziffern für Blutentnahme und Injektion.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei Intersexualität

Bei einem Neugeborenen mit uneindeutigem Genitale soll das Vorhandensein von funktionsfähigem Hoden-Gewebe überprüft werden. Der HCG-Test zeigt einen deutlichen Anstieg des Testosteronspiegels, was auf aktives Leydigzell-Gewebe hinweist. Die labortechnische Durchführung wird über die Ziffer 4103 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4103: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Anwendung der Ziffer bei weiblichen Patienten. Die medizinische Indikation für diesen spezifischen Funktionstest ist bei Frauen nicht gegeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen die Erstattung in diesen Fällen konsequent ab, da die Leistung als nicht indiziert gilt.

Zudem darf die Ziffer 4103 nur dann abgerechnet werden, wenn tatsächlich maximal zwei Testosteron-Bestimmungen im Rahmen des Tests erfolgen. Werden aufgrund abweichender Testprotokolle drei oder mehr Bestimmungen einzeln analysiert und berechnet, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen. In solchen Fällen müssen zusätzliche Bestimmungen über separate Einzelziffern außerhalb der 4103 begründet werden.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4103 ist bei weiblichen Patienten nicht indiziert. Eine Abrechnung für gynäkologische Fragestellungen führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.

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Dokumentation der GOÄ 4103: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen festgehalten werden. Da der Testosteronspiegel zirkadianen Schwankungen unterliegt, sollten die Entnahmen idealerweise morgens zwischen 8 und 10 Uhr dokumentiert sein.

Ebenso ist die Applikation des HCG-Präparats präzise zu erfassen. Die Dokumentation muss die verabreichte Dosis, den Applikationsweg sowie die Chargennummer des Medikaments enthalten. Die Laborbefunde der beiden Testosteron-Messungen müssen der Akte dauerhaft beigefügt werden.

Dokumentationsbeispiel: HCG-Test zur Abklärung eines V. a. Kryptorchismus. 1. Blutentnahme am 12.10. um 08:30 Uhr (basales Testosteron). Injektion von 5.000 IE HCG i.m. um 08:45 Uhr (Charge: 12345). 2. Blutentnahme am 15.10. um 08:30 Uhr (stimuliertes Testosteron nach 72h).

GOÄ 4103: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer 4103 gehört zum Speziallabor des Abschnitts M III. Der Gebührenrahmen ist hierbei auf das 1,3-Fache begrenzt, wobei der Regelhöchstsatz beim 1,15-Fachen liegt. Eine Überschreitung des Regelsatzes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer patientenbezogenen Begründung zulässig.

Als Begründung für eine Steigerung kommen schwierige Venenverhältnisse bei Kleinkindern oder ein erhöhter logistischer Aufwand bei der Einhaltung der exakten Zeitfenster inbetracht. Die Begründung muss auf der Rechnung verständlich und einzelfallbezogen formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Laborleistung nach GOÄ 4103 können die begleitenden klinischen Tätigkeiten separat berechnet werden. Hierzu gehören die Blutentnahmen nach der Ziffer 250 GOÄ für beide Termine. Auch die intramuskuläre Injektion des HCG-Präparats ist nach Ziffer 252 GOÄ berechnungsfähig.

Das verwendete HCG-Präparat selbst kann als Sachkosten (Auslagen nach § 10 GOÄ) auf der Liquidation ausgewiesen werden. Eine Kombination mit anderen hormonellen Funktionstests am selben Tag ist genau auf gegenseitige Ausschlüsse hin zu prüfen.

Ziffer 4103 in der neuen GOÄ

Ziffer 4103 (HCG-Test (Zweimalige Bestimmung von Testosteron), bisher beim 2,3-fachen Satz: 46,92 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 11851 „Gonaden-(HMG/HCG-)Stimulations-Test Abklärung gonadaler Funktionsstatus“ (34,84 €) — bei: Gonaden-HMG/HCG-Stimulations-Test
  • 11852 „HCG-Test Abklärung Anorchie“ (17,38 €)

Je nach Konstellation sind 17,38 € bis 34,84 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4103

Die GOÄ-Ziffer 4103 umfasst den HCG-Test mittels zweimaliger Bestimmung von Testosteron im Blut. In der Regel erfolgt eine basale Messung vor und eine stimulierte Messung 72 Stunden nach einer HCG-Injektion.
Der Test ist primär zur Abklärung einer Anorchie oder eines Kryptorchismus bei präpubertären Jungen indiziert. Zudem kann er bei Verdacht auf Störungen der Geschlechtsentwicklung oder primären Hypogonadismus bei Männern unter 60 Jahren eingesetzt werden.
Nein, die Durchführung des HCG-Tests nach GOÄ 4103 ist bei weiblichen Patienten medizinisch nicht indiziert. Entsprechende Abrechnungen werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig zurückgewiesen.
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) beträgt der Regelsatz der GOÄ 4103 das 1,15-Fache (46,92 €). Ein Abweichen bis zum Höchstsatz des 1,3-Fachen (53,04 €) ist bei besonderem Aufwand mit entsprechender Begründung zulässig.
Ja, die klinischen Leistungen wie die Blutentnahmen nach GOÄ 250 und die intramuskuläre Injektion des HCG-Präparats nach GOÄ 252 sind neben der Laborleistung 4103 berechnungsfähig. Sie sind nicht in der Ziffer 4103 enthalten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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