Die GOÄ-Ziffer 4118 beschreibt den Vitamin-A-Resorptionstest. Erfahren Sie alles über die Abrechnung, Fallbeispiele und moderne Alternativen in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4118
Vitamin A-Resorptionstest (Zweimalige Bestimmung von Vitamin A)
Die GOÄ-Ziffer 4118 beschreibt eine spezialisierte Laboruntersuchung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste). Diese Leistung umfasst die zweimalige quantitative Bestimmung von Vitamin A im Blut des Patienten. Ziel dieses Funktionstests ist es, die orale Resorptionsfähigkeit für Vitamin A im Magen-Darm-Trakt zu überprüfen.
Die Durchführung erfordert eine strukturierte zeitliche Abfolge von Probenentnahmen und Substanzgaben. Nach einer initialen Basalwertbestimmung erfolgt die standardisierte Zufuhr von Vitamin A. Nach einer definierten Wartezeit wird die zweite Blutprobe entnommen, um den Konzentrationsanstieg im Serum zu messen.
GOÄ 4118 in der Praxis: Ein historischer Funktionstest
In der modernen medizinischen Praxis hat die GOÄ-Ziffer 4118 stark an Bedeutung verloren. Die Leistung gilt heute in weiten Teilen als medizinisch obsolet, da ein isolierter Vitamin-A-Mangel in westlichen Ländern bei normaler Ernährung kaum vorkommt. Zudem korreliert der Serumspiegel nicht immer zuverlässig mit den tatsächlichen Speicherdepots in der Leber.
Historisch wurde der Test eingesetzt, um latente Mangelzustände aufzudecken, bevor klinische Symptome auftraten. Bei leeren Speichern zeigt sich nach oraler Gabe ein flacherer Anstieg im Vergleich zu gesunden Probanden. Heute bevorzugen Mediziner die direkte, hochpräzise Bestimmung mittels HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie) nach der GOÄ-Ziffer 4141.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4118
Fallbeispiel 1: Abklärung eines schweren Malabsorptionssyndroms
Ein Patient mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung zeigt ausgeprägte Mangelerscheinungen. Zur historischen Überprüfung der intestinalen Aufnahme wird ein Vitamin-A-Resorptionstest durchgeführt. Nach der Basalentnahme erhält der Patient eine orale Dosis Vitamin A, gefolgt von einer zweiten Entnahme nach fünf Stunden. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4118 neben den entsprechenden Blutentnahmen.
Fallbeispiel 2: Wissenschaftliche Verlaufsbeobachtung
Im Rahmen einer klinischen Beobachtungsstudie zur Resorptionskinetik wird die Aufnahme fettlöslicher Vitamine untersucht. Die zweimalige Bestimmung erfolgt exakt nach den Vorgaben des Funktionstests. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4118 erfolgt hierbei zum Regelhöchstsatz von 1,15-fach.
Fallbeispiel 3: Fehlinterpretation einer Einzelbestimmung
In einer Praxis wird fälschlicherweise die GOÄ 4118 für eine einfache Vitamin-A-Bestimmung herangezogen. Da jedoch keine zweimalige Bestimmung im Rahmen eines Funktionstests stattfand, ist diese Abrechnung fehlerhaft. Die Leistung muss stattdessen korrekt auf die Ziffer 4141 abgeändert werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4118: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4118 ist die Verwechslung mit der einfachen Vitamin-A-Bestimmung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich ein echter Funktionstest mit zwei Blutentnahmen dokumentiert wurde. Eine einfache Bestimmung rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer keinesfalls.
Zudem führt die parallele Abrechnung von Einzelbestimmungen nach GOÄ 4141 am selben Untersuchungstag regelmäßig zu Beanstandungen. Die GOÄ-Ziffer 4118 deckt die zweimalige Bestimmung vollumfänglich ab. Zusätzliche Ziffern für dieselbe Analytik sind innerhalb dieses Tests ausgeschlossen.
Achtung: Da der Test als weitgehend obsolet gilt, fordern Kostenträger häufig eine detaillierte medizinische Begründung für die Notwendigkeit dieses Funktionstests anstelle modernerer Verfahren.
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Dokumentation der GOÄ 4118: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten beider Blutentnahmen sowie die exakte Dosis des verabreichten Vitamin-A-Präparats festgehalten werden. Auch der zeitliche Abstand von exakt fünf Stunden zwischen den Entnahmen muss ersichtlich sein.
Zusätzlich sollten die Laborbefunde beider Messungen (Basalwert und 5-Stunden-Wert) klar dokumentiert und dem Patientenblatt beigefügt werden. Nur so kann im Falle einer Nachfrage der Charakter des Funktionstests zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Dokumentation: Durchführung Vitamin-A-Resorptionstest. 08:00 Uhr: 1. Blutentnahme (Basalwert). 08:15 Uhr: Orale Gabe von 150.000 IE Vitamin A. 13:15 Uhr: 2. Blutentnahme (5-Stunden-Wert). Laborwerte archiviert.
GOÄ 4118: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach, der maximale Steigerungssatz bei 1,3-fach. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes erfordert eine besondere Begründung, wie etwa extrem schwierige Venenverhältnisse bei den mehrfachen Blutentnahmen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 4118 können die notwendigen Blutentnahmen nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden. Auch die vorausgehende Beratung und Untersuchung des Patienten nach den Ziffern 1 und 5 ist in der Regel kombinierbar. Eine Kombination mit anderen Resorptionstests (z. B. D-Xylose-Test) ist bei entsprechender Indikation ebenfalls denkbar.
Tipp: Prüfen Sie vor der Durchführung, ob eine moderne Einzelbestimmung mittels HPLC nach GOÄ 4141 medizinisch sinnvoller und für den Patienten weniger belastend ist.
Ziffer 4118 in der neuen GOÄ
Ziffer 4118 (Vitamin A-Resorptionstest (Zweimalige Bestimmung von Vitamin A)) findet ihren Nachfolger in Nummer 12865 — „Vitamin A und/oder Vitamin E Serum oder Plasma, Erythrozyten (z.B. Hämolysat); Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC); Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 27,21 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 48,27 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4118
Was hat nicht gestimmt?