Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4131 (Kupfer im Serum/Plasma). Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und typische Abrechnungsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4131
GOÄ-Ziffer 4131: Kupfer im Serum oder Plasma – Punktzahl: 40. Einfachsatz: 2,33 €, Regelhöchstsatz (1,15-fach): 2,68 €, Höchstsatz (1,3-fach): 3,03 €.
Die GOÄ-Ziffer 4131 umfasst die quantitative Bestimmung von Kupfer im Serum oder Plasma. Kupfer ist ein essenzielles Spurenelement, das im menschlichen Organismus eine zentrale Rolle bei enzymatischen Prozessen spielt. Es ist unter anderem integraler Bestandteil der Zytochromoxidase und des Transportproteins Coeruloplasmin.
Die Leistungslegende der GOÄ macht keine Vorgaben bezüglich der anzuwendenden Bestimmungsmethode. In der Praxis kommen vor allem die Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) oder photometrische Farbkomplextests zum Einsatz. Da die GOÄ für Serum und Plasma keine alternative Ziffer bereithält, ist die Ziffer 4131 unabhängig von der gewählten Methodik heranzuziehen.
GOÄ 4131 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Bestimmung von Kupfer im Serum ist ein wichtiger Baustein in der Diagnostik von Störungen des Kupferstoffwechsels. Die wichtigste klinische Indikation ist der Verdacht auf einen Morbus Wilson. Bei dieser autosomal-rezessiv vererbten Erkrankung ist die biliäre Kupferausscheidung gestört, was zu einer toxischen Kupferakkumulation in der Leber und anderen Organen führt.
Ein weiteres Anwendungsgebiet ist das seltene, genetisch bedingte Menkes-Syndrom, bei dem die enterale Kupferresorption gestört ist. Hier zeigt sich im Gegensatz zum Morbus Wilson ein erniedrigter Spiegel des freien Kupfers. Auch bei Verdacht auf eine akute oder chronische Kupferintoxikation, beispielsweise durch kontaminiertes Trinkwasser, ist die Bestimmung indiziert.
Zudem kann die Untersuchung bei Verdacht auf einen nutritiven Kupfermangel sinnvoll sein. Dieser tritt gelegentlich bei extremer Mangelernährung oder langzeitiger parenteraler Ernährung auf. Ein chronischer Kupfermangel kann zu einer mikrozytären, hypochromen und eisenrefraktären Anämie führen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4131
Fallbeispiel 1: Abklärung eines Morbus Wilson
Ein Patient stellt sich mit unklaren neurologischen Symptomen und erhöhten Transaminasen vor. Zum Ausschluss eines Morbus Wilson veranlasst der Arzt eine Laboruntersuchung. Bestimmt werden das Gesamt-Kupfer im Serum sowie das Coeruloplasmin.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4131 für die Kupferbestimmung. Zusätzlich wird die GOÄ-Ziffer 3740 für das Coeruloplasmin abgerechnet. Das freie Kupfer wird rechnerisch ermittelt und ist nicht gesondert berechnungsfähig.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Chelattherapie
Bei einer Patientin mit gesichertem Morbus Wilson erfolgt eine medikamentöse Therapie mit dem Chelatbildner Penicillamin. Zur Überwachung der Therapieeffizienz und Vermeidung einer Unterdosierung wird der Kupferspiegel im Serum engmaschig kontrolliert.
Der Arzt rechnet für die labormedizinische Untersuchung die GOÄ-Ziffer 4131 ab. Da es sich um eine Routine-Verlaufskontrolle handelt, wird der Regelhöchstsatz von 1,15-fach angewendet.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Kupfermangel bei parenteraler Ernährung
Ein Patient mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung wird seit mehreren Monaten parenteral ernährt. Im Blutbild zeigt sich eine neu aufgetretene, therapieresistente Anämie und Leukopenie. Es besteht der Verdacht auf einen nutritiven Kupfermangel.
Zur Abklärung wird die Kupferkonzentration im Serum bestimmt. Die Abrechnung dieser medizinisch notwendigen Spezialanalytik erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4131 in Kombination mit dem kleinen Blutbild.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4131: Was Prüfer beanstanden
Achtung: Die rechnerische Ermittlung des freien Kupfers darf niemals als eigenständige Analyse oder unter einer analogen Ziffer abgerechnet werden. Dies verstößt gegen die Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M.
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, die Berechnung des freien Kupfers gesondert in Rechnung zu stellen. Gemäß der Allgemeinen Bestimmung Nr. 5 zu Abschnitt M der GOÄ sind rein rechnerisch ermittelte Laborwerte nicht eigenständig berechnungsfähig. Die Berechnung basiert auf den Werten von Gesamt-Kupfer (GOÄ 4131) und Coeruloplasmin (GOÄ 3740) und ist mit diesen abgegolten.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die medizinische Notwendigkeit bei isolierten Erhöhungen des Kupferspiels. Da Östrogene (z. B. durch orale Kontrazeptiva oder Schwangerschaft) zu einer Erhöhung des Coeruloplasmins und damit des Kupfers führen, müssen solche Befunde klinisch eingeordnet werden. Ohne entsprechende Symptomatik oder dokumentierten Verdacht werden Routinebestimmungen von Prüfstellen häufig als unwirtschaftlich beanstandet.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4131: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen oder Rückfragen der Kostenträger erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die Anforderung der GOÄ 4131 klar hervorgehen. Einfache Pauschalbegründungen wie "Laborroutine" reichen für Spezialanalysen der Spurenelemente nicht aus.
Dokumentationsbeispiel: V. a. Morbus Wilson bei unklaren Leberwerten und Tremor. Blutentnahme zur Bestimmung von Kupfer im Serum (GOÄ 4131) und Coeruloplasmin (GOÄ 3740). Laborbefund: Serum-Kupfer erniedrigt (58 µg/dl), Coeruloplasmin erniedrigt (12 mg/dl). Rechnerisch erhöhtes freies Kupfer bestätigt Verdacht.
Zusätzlich sollten therapeutische Konsequenzen oder Vorerkrankungen dokumentiert werden. Bei Verlaufskontrollen ist die Angabe der laufenden Chelattherapie oder Zinkmedikation in der Akte festzuhalten. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der wiederholten Erbringung.
GOÄ 4131: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M III (Speziallabor) unterliegt die GOÄ-Ziffer 4131 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Tipp: Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes kann beispielsweise mit einem extrem schwierigen Probenhandling bei Säuglingen oder einer medizinisch begründeten Eilanalytik (Notfallbestimmung bei akutem Leberversagen) gerechtfertigt werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4131 selten isoliert angefordert. Sinnvolle und regelkonforme Kombinationen umfassen die Bestimmung von Coeruloplasmin nach GOÄ 3740 zur Berechnung des freien Kupfers. Auch die parallele Bestimmung von Kupfer im Urin nach GOÄ-Ziffer 4132 ist bei der Diagnostik des Morbus Wilson üblich und nebeneinander berechnungsfähig.
Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von verschiedenen Ziffern für dieselbe physikalische Messung aus derselben Probe. Da die GOÄ 4131 die Kupferbestimmung im Serum unabhängig von der Methode abdeckt, darf für ein und dieselbe Probe keine weitere Ziffer für Spurenelemente analog herangezogen werden.
Ziffer 4131 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4131 wird zur Nummer 12901 — „Kupfer, photometrisch Serum oder Plasma; Photometrie (Analyt-Farbkomplex); Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 9,88 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €). Die Leistung nach Nummer 12901 ist neben der Leistung nach Nummer 12844 nicht berechnungsfähig, wenn die Untersuchung aus dem gleichen Probenmaterial erfolgt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4131
Was hat nicht gestimmt?