GOÄ 4132: Kupferbestimmung rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4132
Kupfer im Urin, Atomabsorption
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4132 (Kupfer im Urin): Indikationen wie Morbus Wilson, Analogabrechnungen und Tipps zur fehlerfreien Dokumentation.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4132

GOÄ-Ziffer 4132: Kupfer im Urin, Atomabsorption – 410 Punkte

Die Ziffer 4132 beschreibt die quantitative Bestimmung von Kupfer im Urin mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS). Diese Methode zeichnet sich durch eine besonders hohe Empfindlichkeit aus, was für den Nachweis der geringen physiologischen Kupfermengen im Urin essenziell ist. Im Vergleich zu fotometrischen Verfahren bietet die AAS eine deutlich präzisere Analytik für dieses Spurenelement.

Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 17 (Spurenelemente, Vitamine) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Da Kupfer im Urin bei Gesunden nur in minimalen Mengen ausgeschieden wird, erfordert die Analyse hochspezialisierte Laborverfahren. Die Ziffer deckt die laboranalytische Durchführung der Atomabsorptionsspektrometrie vollständig ab.

2. GOÄ 4132 in der Praxis: Diagnostik des Morbus Wilson

Die klinische Hauptindikation für die Bestimmung von Kupfer im Urin ist der Verdacht auf Morbus Wilson (Kupferspeicherkrankheit). Bei dieser autosomal-rezessiv vererbbaren Erkrankung ist die biliäre Kupferausscheidung gestört, was zu einer massiven Akkumulation in Leber, Gehirn und anderen Organen führt. In der Folge steigt die renale Kupferausscheidung deutlich an, was labordiagnostisch erfasst wird.

Für eine verlässliche Diagnostik wird in der Regel der 24-Stunden-Sammelurin herangezogen. Da Kupfer an Gefäßwänden adhärieren kann, muss das Sammelbehältnis mit konzentrierter Salzsäure vorbehandelt werden. Liegt der basale Ausscheidungswert in einem Graubereich, kann ein Penicillamin-Belastungstest durchgeführt werden, um die Diagnose abzusichern.

Tipp: Wird die Kupferausscheidung auf die Kreatininausscheidung bezogen, um Sammelfehler auszugleichen, ist die Kreatininbestimmung im Urin zusätzlich nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 berechnungsfähig.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4132

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Morbus Wilson bei unklaren Leberwerten

Ein Patient stellt sich mit unklaren, chronisch erhöhten Transaminasen und neurologischen Symptomen vor. Zum Ausschluss eines Morbus Wilson wird die Bestimmung von Kupfer im 24-Stunden-Sammelurin veranlasst. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4132 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Durchführung eines Penicillamin-Belastungstests

Bei mäßig erhöhtem basalem Kupferwert im Urin wird ein Penicillamin-Belastungstest durchgeführt, um die Diagnose Morbus Wilson zu sichern. Nach Gabe von Penicillamin wird erneut der Sammelurin analysiert. Die wiederholte Bestimmung des Kupfers im Urin wird erneut nach GOÄ-Ziffer 4132 abgerechnet, da es sich um eine eigenständige Untersuchung an einer neuen Probenentnahme handelt.

Fallbeispiel 3: Bestimmung von Kupfer im Lebergewebe (Analogabrechnung)

Zur definitiven Sicherung der Diagnose wird eine Leberbiopsie durchgeführt. Die Bestimmung des Kupfergehalts im gewonnenen Gewebe erfolgt analog zur GOÄ-Ziffer 4132. Auf der Liquidation wird dies als Ziffer 4132 analog (Kupfer im Gewebe) ausgewiesen.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 4132: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Anforderung der Ziffer 4132 zum Ausschluss eines Kupfermangels. Da die Kupferausscheidung im Urin auch bei gesunden Personen unter der Nachweisgrenze liegen kann, ist diese Untersuchung für den Nachweis eines Mangels ungeeignet und medizinisch nicht indiziert. Private Krankenversicherungen lehnen die Erstattung in solchen Fällen mangels medizinischer Notwendigkeit oft ab.

Ein weiterer Streitpunkt ist das Probenhandling und die Abrechnung von Begleituntersuchungen. Wird die Kreatinin-Clearance oder das Urin-Kreatinin zur Normierung bestimmt, darf dies nicht in der Ziffer 4132 aufgehen, sondern muss separat deklariert werden. Zudem müssen bei der Analogabrechnung von Gewebeanalysen die strengen Vorgaben des § 6 Abs. 2 GOÄ eingehalten werden, um Beanstandungen zu vermeiden.

Achtung: Bei fortgeschrittener Leberzirrhose kann eine Leberbiopsie trotz vorliegendem Morbus Wilson falsch-negative Ergebnisse liefern, wenn zirrhotisch umgebautes Gewebe ohne aktiven Kupferstoffwechsel getroffen wurde. Dies entkräftet jedoch nicht die Indikation der primären Urindiagnostik.

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5. Dokumentation der GOÄ 4132: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und Abwehr von Regressen. In der Patientenakte muss die Indikation, wie beispielsweise der konkrete Verdacht auf eine Kupferspeicherkrankheit oder die Überwachung einer laufenden Chelattherapie, klar dokumentiert sein. Auch die Art der Probengewinnung (z. B. 24-Stunden-Sammelurin mit Salzsäure-Zusatz) sollte vermerkt werden.

Bei der Durchführung von Provokationstests (z. B. Penicillamin-Gabe) müssen die genauen Einnahmezeiten und Sammelzeiten exakt festgehalten werden. Für die Analogabrechnung bei Gewebeuntersuchungen ist die histologische Sicherung der Biopsie parallel zu dokumentieren.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf Morbus Wilson bei erhöhtem Serum-Kupfer und unklarem Tremor. Durchführung eines 24-h-Urin-Sammelverfahrens (Sammelbehälter mit 10 ml HCl vorgelegt). Laborchemische Bestimmung von Kupfer im Urin mittels Atomabsorption (GOÄ 4132).

6. GOÄ 4132: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4132 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad kann beispielsweise durch extreme Verunreinigungen der Probe oder schwierige Aufbereitungsschritte bei stark konzentrierten Urinen begründet werden. Auch die aufwendige Differenzialdiagnostik bei unklaren Mischformen von Speicherkrankheiten rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 4132 zusammen mit anderen Parametern des Kupferstoffwechsels abgerechnet. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von Ceruloplasmin (GOÄ-Ziffer 3740) im Serum sowie freiem Kupfer im Serum (GOÄ-Ziffer 4131). Bei der Anwendung moderner Multielementanalytik mittels ICP-AES kann die Leistung einmal pro Patientenprobe analog zu Ziffer 4132 berechnet werden. Wird zusätzlich eine Massenspektrometrie eingesetzt, ist eine analoge Abrechnung der Ziffer 4079 zusätzlich gerechtfertigt.

Ziffer 4132 in der neuen GOÄ

Ziffer 4132 (Kupfer im Urin, Atomabsorption, bisher beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 12844 „Kupfer, AAS Abklärung M. Wilson“ (23,22 €)
  • Kein Nachfolger in der neuen GOÄ bei: ICP-AES

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4132

Die GOÄ-Ziffer 4132 wird für die quantitative Bestimmung von Kupfer im Urin mittels Atomabsorptionsspektrometrie abgerechnet. Typischerweise erfolgt dies bei Verdacht auf Morbus Wilson oder zur Therapiekontrolle unter Chelatbildnern.
Ja, die Bestimmung von Kupfer im Gewebe (z. B. aus einer Leberbiopsie) kann analog nach der GOÄ-Ziffer 4132 berechnet werden. Dies ist klinisch besonders zur definitiven Sicherung eines Morbus Wilson indiziert.
Ja, wenn die Kupferausscheidung auf die Kreatininausscheidung bezogen wird, ist die Kreatininbestimmung im Urin gesondert berechnungsfähig. Hierfür wird die GOÄ-Ziffer 3585.H1 herangezogen.
Nein, für den Nachweis eines Kupfermangels ist die Bestimmung im Urin nicht indiziert, da die Werte auch bei Gesunden unter der Nachweisgrenze liegen können. In diesem Fall sollte die Bestimmung im Serum erfolgen.
Bei der Anwendung der Atomemissionsspektrometrie mittels induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-AES) ist die Leistung einmal pro Patientenprobe analog nach GOÄ-Ziffer 4132 berechnungsfähig. Bei zusätzlicher Massenspektrometrie kann zudem die Ziffer 4079 analog herangezogen werden.
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