GOÄ 4133: Mangan-Abrechnung – Indikationen & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4133
Mangan , Atomabsorption, flammenlos
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4133 für die Mangan-Bestimmung: Indikationen, Fallbeispiele und Tipps zur Fehlervermeidung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4133

Mangan, Atomabsorption, flammenlos - Gebühr: 23,90 Euro (1,0-facher Satz), 410 Punkte.

Die Gebührenordnungsziffer 4133 beschreibt die quantitative Bestimmung des Spurenelements Mangan mittels flammenloser (elektrothermischer) Atomabsorptionsspektrometrie (AAS). Diese hochsensitive Methode ermöglicht den Nachweis von Mangan im Spurenbereich, was für eine präzise Diagnostik essenziell ist. Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 17 (Spurenelemente, Vitamine) zugeordnet.

Mangan ist ein lebenswichtiges Spurenelement, das als Co-Faktor zahlreicher Metalloenzyme fungiert. Es spielt eine zentrale Rolle im Harnstoffzyklus, bei der Gluconeogenese sowie bei der Synthese von Kollagen und Neurotransmittern. Da der Körperbestand nur etwa 15 mg beträgt, erfordert die Analytik äußerste Präzision.

GOÄ 4133 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Mangan ist im klinischen Alltag keine Routineuntersuchung, sondern erfolgt bei gezielten Fragestellungen. Eine der Hauptindikationen liegt im Bereich der Arbeitsmedizin und Toxikologie. Personen, die in der Metallverarbeitung, Batterieherstellung oder der chemischen Industrie arbeiten, sind häufig manganhaltigen Stäuben und Dämpfen ausgesetzt.

Da inhaliertes Mangan den regulierten enteralen Aufnahmeweg umgeht, droht bei chronischer Exposition eine Akkumulation im Zentralnervensystem. Dies kann zu schweren neurologischen Symptomen führen, die einem Parkinson-Syndrom ähneln. Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Überwachung von Patienten unter langfristiger parenteraler Ernährung, da hierbei die Gefahr einer iatrogenen Manganüberladung besteht.

Zudem kann die Untersuchung bei fortgeschrittener Leberzirrhose mit ausgeprägter Cholestase indiziert sein. Da Mangan primär über die Galle ausgeschieden wird, führt ein Gallestau zu einem Rückstau im Blutkreislauf und konsequent zu einer zerebralen Ablagerung.

Tipp: Bei der Probenentnahme ist penibel darauf zu achten, jegliche Hämolyse zu vermeiden. Da Erythrozyten eine sehr hohe Mangankonzentration aufweisen, führt eine Hämolyse ex vivo zu falsch erhöhten Werten im Serum.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4133

Fallbeispiel 1: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Ein 45-jähriger Schweißer stellt sich mit beginnenden motorischen Störungen und Konzentrationsschwäche vor. Aufgrund des Verdachts auf eine chronische Manganexposition durch Schweißrauch erfolgt die Bestimmung von Mangan im Serum. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4133 zum Regelsatz (1,15-fach).

Fallbeispiel 2: Patient unter parenteraler Ernährung

Eine Patientin erhält seit mehreren Monaten eine vollständige parenterale Ernährung im häuslichen Umfeld. Zur Vermeidung einer Spurenelement-Toxizität wird der Manganstatus im Serum kontrolliert. Die Laborleistung wird über die Ziffer 4133 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Fortgeschrittene Leberzirrhose mit Cholestase

Bei einem Patienten mit bekannter biliärer Zirrhose und hochgradigem Ikterus treten neurologische Symptome auf. Zum Ausschluss einer manganinduzierten Enzephalopathie wird Mangan im Plasma bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4133.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4133: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4133 ist die gleichzeitige Bestimmung aus verschiedenen Probenmaterialien wie Serum, Vollblut und Urin. Eine solche simultane Mehrfachbestimmung ist medizinisch in der Regel nicht gerechtfertigt und wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen. Die Bestimmung im Serum oder Plasma ist der Standard und vollkommen ausreichend.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung bei der Anwendung modernerer Analyseverfahren. Wird die Untersuchung im Rahmen einer Multielementanalytik mittels ICP-AES (Atomemissionsspektrometrie) durchgeführt, ist die Leistung analog zur GOÄ 4133 nur einmal je Patientenprobe berechnungsfähig. Bei der Nutzung der Massenspektrometrie (ICP-MS) kann zusätzlich die Ziffer 4079 analog herangezogen werden.

Achtung: Ungenaue Begründungen bei Schwellenwertüberschreitungen sollten vermieden werden. Wird der 1,15-fache Satz überschritten, müssen die besonderen Umstände der Probenaufbereitung oder Analytik (z. B. extreme Kontaminationsgefahr, Reinraumbedingungen) detailliert dargelegt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4133: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation (z. B. Verdacht auf Manganismus, Cholestase oder parenterale Ernährung) klar dokumentiert sein. Auch das verwendete Probenmaterial (Serum oder Plasma) sowie der Ausschluss einer Hämolyse sollten vermerkt werden.

Falls die Analytik unter besonderen Bedingungen wie Reinraumatmosphäre stattfand, um eine Kontamination durch die Raumluft zu verhindern, sollte dies ebenfalls dokumentiert werden. Dies stützt eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Liquidation.

Dokumentation: Bestimmung von Mangan im Serum mittels flammenloser AAS bei V. a. berufsbedingte Mangan-Intoxikation (Schweißer). Blutentnahme erfolgte staufrei und ohne Hämolyse. Analytik zur Vermeidung von Luftkontamination unter Reinraumbedingungen durchgeführt.

GOÄ 4133: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (27,48 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (31,07 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Umstände können ein extrem hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder die Notwendigkeit von aufwendigen Reinraum-Analysen zur Vermeidung von exogenen Kontaminationen sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4133 wird häufig im Rahmen eines umfassenden Spurenelement-Screenings mit anderen Ziffern des Unterabschnitts 17 kombiniert. Typische Kombinationspartner sind die Bestimmung von Kupfer (GOÄ 4138) oder Zink (GOÄ 4142). Bei Verdacht auf eine arbeitsmedizinische Intoxikation kann zudem die Bestimmung von Blei oder Cadmium sinnvoll sein. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Ziffer eine eigenständige medizinische Indikation aufweisen muss.

Ziffer 4133 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4133 wird zur Nummer 12846 — „Mangan Abklärung berufliche Exposition (z.B. Metallverarbeitende Industrie, Glas- und Keramikindustrie, Lacke- und Farbenindustrie, Düngemittel- und Batterie-Herstellung); z.B. Vollblut (antikoaguliert), Serum oder Plasma, Urin (z.B. 24-Std.-Urin); z.B. elektrothermische (flammenlose) Atomabsorptionsspektrometrie; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 23,22 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4133

Die Bestimmung nach GOÄ 4133 ist vor allem bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen zur Überwachung einer beruflichen Exposition indiziert. Weitere Indikationen sind eine fortgeschrittene Leberzirrhose mit Cholestase sowie eine langfristige parenterale Ernährung. In diesen Fällen besteht die Gefahr einer Manganakkumulation im Zentralnervensystem.
Standardmäßig erfolgt die Bestimmung von Mangan im Serum oder Plasma. Bei der Blutentnahme muss eine Hämolyse zwingend vermieden werden, da der hohe Mangangehalt der Erythrozyten sonst zu falsch hohen Werten führt. Eine Bestimmung im Vollblut oder Urin bietet in der Regel keine diagnostischen Vorteile.
Der Einfachsatz (1,0-fach) der GOÄ 4133 beträgt 23,90 € bei einer Punktzahl von 410 Punkten. Der in der Praxis übliche Regelhöchstsatz (1,15-fach) liegt bei 27,48 €. Unter besonderen Bedingungen kann die Leistung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (31,07 €) gesteigert werden.
Ja, wenn die Bestimmung mittels Atomemissionsspektrometrie (ICP-AES) im Rahmen einer Multielementanalytik erfolgt, ist die Leistung analog zur GOÄ 4133 einmal pro Patientenprobe berechnungsfähig. Wird stattdessen die Massenspektrometrie (ICP-MS) eingesetzt, kann zusätzlich die Ziffer 4079 analog abgerechnet werden.
Vermeiden Sie die gleichzeitige, routinemäßige Bestimmung aus verschiedenen Medien wie Serum, Vollblut und Urin, da dies von Prüfstellen als unwirtschaftlich abgelehnt wird. Zudem müssen Steigerungen über den 1,15-fachen Satz hinaus immer mit besonderen analytischen Erfordernissen wie Reinraumbedingungen begründet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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