GOÄ 4134: Selen-Abrechnung – Tipps für die Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4134
Selen , Atomabsorption, flammenlos
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die Selenbestimmung nach GOÄ-Ziffer 4134 korrekt abrechnen, Fallstricke vermeiden und Steigerungsfaktoren optimal nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4134

GOÄ-Ziffer 4134: Selen, Atomabsorption, flammenlos – 410 Punkte

Die Gebührenordnungsziffer 4134 beschreibt die quantitative Bestimmung von Selen mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie (AAS). Diese Methode gehört zu den hochsensiblen physikalischen Analyseverfahren der Einzelelementanalytik. Die Leistung ist im Abschnitt M III 17 (Spurenelemente, Vitamine) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

Neben der klassischen elektrothermischen AAS umfasst die Ziffer auch modifizierte Verfahren wie die Hydridtechnik (HG-AAS). Diese technische Gleichstellung ermöglicht eine flexible Methodenauswahl im Labor. Die Abrechnung setzt die Durchführung in einem dafür ausgestatteten Speziallabor voraus.

GOÄ 4134 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung des Selenstatus ist bei verschiedenen klinischen Fragestellungen medizinisch indiziert. Ein häufiger Grund ist der Verdacht auf eine nutritive Unterversorgung, die insbesondere bei langfristiger parenteraler Ernährung oder extrem einseitiger Diät auftreten kann. Da Selen ein essenzielles Spurenelement für die Synthese von über 30 Selenoproteinen ist, hat ein Mangel weitreichende physiologische Folgen.

Besonders die Schilddrüsenfunktion hängt eng mit der Selenversorgung zusammen, da das Enzym Dejodase für die Aktivierung von Thyroxin (T4) zu Trijodthyronin (T3) selenabhängig ist. Auch bei chronisch entzündlichen Erkrankungen oder oxidativem Stress kann eine Bestimmung sinnvoll sein. Die primäre Diagnostik erfolgt aus dem Serum oder Plasma, wobei Normalwerte zwischen 50 und 120 µg/l liegen.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet liegt in der Arbeitsmedizin und Toxikologie. Bei beruflicher Exposition gegenüber selenhaltigen Dämpfen, beispielsweise in der Elektro- oder Glasindustrie, dient die Ziffer 4134 dem Monitoring einer möglichen chronischen Selenintoxikation. Akute Vergiftungen, die sich oft durch einen charakteristischen knoblauchartigen Atemgeruch äußern, rechtfertigen ebenfalls die sofortige Bestimmung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4134

Fallbeispiel 1: Verdacht auf nutritiven Selenmangel

Ein Patient stellt sich nach mehrmonatiger, extrem einseitiger veganer Ernährung mit diffusen Beschwerden wie Müdigkeit und Haarausfall vor. Zum Ausschluss eines manifesten Spurenelementmangels veranlasst der Arzt die Selenbestimmung im Serum. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4134 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorliegen.

Fallbeispiel 2: Arbeitsmedizinische Überwachung

Eine Mitarbeiterin aus der Halbleiter-Produktion klagt über periphere Gefühlsstörungen und zeigt hyperreflexive Reaktionen. Aufgrund der beruflichen Exposition gegenüber Selenoxiden besteht der Verdacht auf eine chronische Intoxikation. Es erfolgt die quantitative Selenanalyse im Serum nach GOÄ-Ziffer 4134 sowie eine ergänzende Bestimmung im 24-Stunden-Sammelurin.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei parenteraler Ernährung

Bei einem Patienten unter langfristiger künstlicher Ernährung soll der Mikronährstoffstatus überprüft werden. Da ein schwerer Selenmangel zu einer dilatativen Kardiomyopathie führen kann, ist die regelmäßige Kontrolle medizinisch notwendig. Die Analyse wird über die Ziffer 4134 korrekt abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4134: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung bei der Durchführung von Multielementanalysen. Wird Selen im Rahmen einer breiten Palette von Spurenelementen mittels Atomemissionsspektrometrie (ICP-AES) bestimmt, darf die Ziffer 4134 nur analog einmal pro Patientenprobe abgerechnet werden. Eine mehrfache Berechnung für verschiedene gleichzeitig bestimmte Elemente im selben Spektrum ist nicht statthaft.

Zudem fordern private Krankenversicherungen bei auffällig häufigen Bestimmungen ohne klare klinische Symptomatik detaillierte Begründungen. Reine "Wellness-Profile" oder unkritische Screenings ohne begründeten Verdacht auf einen Mangel oder eine Intoxikation werden regelmäßig als nicht medizinisch notwendig eingestuft und erstattet.

Achtung: Die Bestimmung von Selen in verschiedenen Kompartimenten (z. B. Serum und Vollblut) am selben Tag muss medizinisch begründet sein. Ein routinemäßiges "Doppel-Screening" ohne vorherigen erniedrigten Serumwert wird von Prüfstellen oft gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 4134: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist die lückenlose Dokumentation der medizinischen Indikation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar hervorgehen, warum die Selenbestimmung medizinisch notwendig war. Angaben zu klinischen Symptomen wie chronischer Erschöpfung, Haarausfall oder der konkrete Verdacht auf eine Resorptionsstörung sollten dokumentiert werden.

Auch die gewählte Untersuchungsmethode und das Probenmaterial (z. B. Serum, Vollblut oder Urin) müssen eindeutig festgehalten werden. Bei der Verwendung von Analogbewertungen ist die exakte Bezeichnung des Verfahrens (z. B. ICP-AES) zu dokumentieren.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf nutritiven Selenmangel bei chronisch-entzündlicher Darmerkrankung und anhaltender Diarrhoe. Blutentnahme zur Selenbestimmung im Serum mittels flammenloser AAS (GOÄ 4134).

GOÄ 4134: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 4134 um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (27,48 €). Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Satz (31,07 €) erfordert eine patientenbezogene, schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung im Laborbereich sind beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Blutproben, die einen erheblichen Mehraufwand in der Analytik verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Selenbestimmung häufig mit anderen Laborparametern kombiniert. Sinnvoll ist oft die gleichzeitige Bestimmung anderer Spurenelemente wie Zink (GOÄ 4139) oder Kupfer (GOÄ 4133). Bei der Anwendung moderner Multielementmethoden wie der Massenspektrometrie (ICP-MS) kann die Leistung analog nach Ziffer 4134 berechnet werden, wobei für die massenspektrometrische Erfassung zusätzlich die Ziffer 4079 analog herangezogen werden kann.

Tipp: Achten Sie bei der Analogabrechnung von ICP-MS-Verfahren darauf, die Ziffern 4134 analog und 4079 analog klar als solche auf der Liquidation zu kennzeichnen, um Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.

Ziffer 4134 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4134 wird zur Nummer 12849 — „Selen Serum oder Plasma, Urin (z.B. 24-Std.-Urin); z.B. elektrothermische (flammenlose) Atomabsorptionsspektrometrie; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 23,22 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4134

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4134 ist bei begründetem Verdacht auf einen Selenmangel oder eine Selenintoxikation indiziert. Typische Indikationen sind eine langfristige parenterale Ernährung, extreme Diäten oder berufliche Expositionen in der Industrie. Auch die Abklärung diffuser Symptome wie Haarausfall oder chronischer Müdigkeit kann eine Bestimmung rechtfertigen.
Für die GOÄ-Ziffer 4134 gilt als Laborleistung des Abschnitts M standardmäßig der 1,15-fache Regelhöchstsatz. Dieser entspricht einer Gebühr von 27,48 €. Ein Abweichen bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer patientenbezogenen Begründung zulässig.
Nein, bei einer Multielementanalyse mittels ICP-AES darf die GOÄ-Ziffer 4134 nur einmal analog pro Patientenprobe abgerechnet werden. Eine mehrfache Berechnung für verschiedene gleichzeitig bestimmte Spurenelemente im selben Spektrum ist unzulässig. Für zusätzliche massenspektrometrische Verfahren kann jedoch die Ziffer 4079 analog herangezogen werden.
Die Bestimmung erfolgt primär im Serum oder Plasma des Patienten. Bei unklaren oder erniedrigten Werten kann eine zusätzliche Analyse im Vollblut oder in den Erythrozyten sinnvoll sein. Zur Abklärung einer chronischen Intoxikation wird zudem die Bestimmung im 24-Stunden-Sammelurin empfohlen.
Beanstandungen treten meist auf, wenn die medizinische Notwendigkeit der Selenbestimmung nicht ausreichend dokumentiert ist. Reine Routine-Screenings ohne klinische Symptome oder Verdachtsmomente werden von den Versicherern oft abgelehnt. Auch die unzulässige Doppelabrechnung von Serum- und Vollblutwerten ohne vorherige Stufendiagnostik führt regelmäßig zu Kürzungen.
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