Leitfaden zur Abrechnung der Zink-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4135: Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogabrechnungen und Fallstricke in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4135
Zink, Atomabsorption - Punktzahl: 90, Einfachsatz: 5,25 Euro
Die GOÄ-Ziffer 4135 beschreibt die quantitative Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS). Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 17 (Spurenelemente, Vitamine) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie umfasst die messtechnische Erfassung des essenziellen Spurenelements in verschiedenen biologischen Matrices.
Die methodische Durchführung kann sowohl mittels Flammen- als auch Grafitrohr-AAS erfolgen, was für die Abrechnungshöhe unerheblich ist. Die Ziffer deckt die gesamte analytische Phase im Labor ab. Dazu gehören die Probenvorbereitung, die Kalibrierung des Geräts sowie die eigentliche Messung und Dokumentation.
GOÄ 4135 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Zink ist ein lebenswichtiges Spurenelement, das als Bestandteil von über 300 Enzymen an zentralen Stoffwechselprozessen beteiligt ist. Die Bestimmung nach GOÄ 4135 ist klinisch indiziert bei Verdacht auf einen Zinkmangel, der sich durch unspezifische Symptome wie Wundheilungsstörungen, Haarausfall oder Infektanfälligkeit äußern kann. Auch die seltene angeborene Erkrankung Akrodermatitis enteropathica stellt eine absolute Indikation dar.
Für eine valide Diagnostik ist das Probenhandling entscheidend. Da Zink einem ausgeprägten diurnalen Rhythmus unterliegt, muss die Blutentnahme morgens und im nüchternen Zustand erfolgen. Zudem wird die Bestimmung im Plasma bevorzugt, da Serum hämolyseanfälliger ist und aus den Erythrozyten freigesetztes Zink die Werte künstlich erhöhen kann.
Tipp: Dokumentieren Sie bei jeder Anforderung der GOÄ 4135 die genaue Uhrzeit der Blutentnahme sowie den Nüchternstatus des Patienten. Dies sichert die medizinische Plausibilität der Untersuchung gegenüber den privaten Krankenversicherungen ab.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4135
Fallbeispiel 1: Verdacht auf sekundären Zinkmangel
Ein Patient stellt sich mit chronisch-entzündlichen Hautveränderungen und ausgeprägten Wundheilungsstörungen bei bekanntem chronischen Alkoholismus vor. Zum Ausschluss eines sekundären Zinkmangels wird eine Blutentnahme am Morgen durchgeführt. Die Bestimmung von Zink im Plasma erfolgt mittels Atomabsorptionsspektrometrie. Abgerechnet wird die GOÄ-Nr. 4135 zum Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Arbeitsmedizinische Untersuchung bei Schweißarbeiten
Ein Metallarbeiter klagt nach Schweißarbeiten über grippeähnliche Symptome wie Fieber und Muskelschmerzen (Verdacht auf Metal-Fume-Fever). Zur toxikologischen Abklärung wird eine quantitative Zinkbestimmung im Vollblut veranlasst. Die Analyse erfolgt mittels AAS. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4135.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter hochdosierter Zinktherapie
Bei einer Patientin mit nachgewiesenem schweren Mangel wird eine hochdosierte orale Zinktherapie durchgeführt. Zur Vermeidung einer kupferblockierenden Überdosierung wird nach sechs Wochen eine Kontrolluntersuchung des Zinkspiegels im 24-Stunden-Sammelurin veranlasst. Die Bestimmung wird nach GOÄ-Nr. 4135 in Rechnung gestellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4135: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Abrechnung bei der Anwendung modernerer Analyseverfahren. Wird die Zinkbestimmung im Rahmen einer Multielementanalytik mittels Atomemissionsspektrometrie (ICP-AES) durchgeführt, darf die Nr. 4135 nicht direkt, sondern nur analog abgerechnet werden. Diese Analogbewertung ist zudem auf einmal pro Patientenprobe und Spektrum begrenzt.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung der Nr. 4135, wenn eine einfache fotometrische Bestimmung durchgeführt wurde. Die fotometrische Methode ist betriebswirtschaftlich wesentlich günstiger und muss daher analog nach der niedriger bewerteten GOÄ-Nr. 3776 abgerechnet werden. Die direkte Nutzung der Nr. 4135 ist in diesem Fall unzulässig.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung einer Massenspektrometrie anstelle der AES die Leistung analog nach Nr. 4079 einmal zusätzlich berechnet werden muss, um Honorarverluste oder Falschabrechnungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 4135: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und schützt vor Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der klinischen Indikation auch das genaue Untersuchungsmaterial (z. B. Heparin-Plasma oder 24-Stunden-Sammelurin) und die angewandte Methode (AAS) dokumentiert werden. Auch eventuelle präanalytische Besonderheiten wie eine leichte Hämolyse sollten vermerkt werden.
Besonders bei der Abrechnung von Analogziffern ist eine präzise Bezeichnung auf der Liquidation gesetzlich vorgeschrieben. Der Hinweis auf die angewandte Methode und die Gleichwertigkeit der erbrachten Leistung sichert die Erstattungsfähigkeit.
Dokumentation: Blutentnahme um 08:15 Uhr (nüchtern) bei Verdacht auf nutritive Unterversorgung bei chronischer Maldigestion. Untersuchungsmaterial: Plasma. Quantitative Bestimmung von Zink mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) gemäß GOÄ-Nr. 4135.
GOÄ 4135: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Nr. 4135 zum Abschnitt M III gehört, unterliegt sie dem reduzierten Gebührenrahmen für Laborleistungen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, beispielsweise bei extrem lipämischen oder ikterischen Proben, die eine aufwendige manuelle Vorbereitung erforderten.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Zinkbestimmung selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt die Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ-Nr. 250. Im Rahmen einer umfassenden Spurenelementdiagnostik wird die Ziffer oft neben der Bestimmung von Kupfer (GOÄ-Nr. 4131) oder Selen (GOÄ-Nr. 4134) abgerechnet, sofern die medizinische Notwendigkeit für jedes einzelne Element gegeben ist.
Ziffer 4135 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4135 wird zur Nummer 12851 — „Zink Serum oder Plasma, Urin (z.B. 24-Std.-Urin), Ejakulat; z.B. Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 23,22 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 6,04 €). Die Leistung nach Nummer 12851 ist neben der Leistung nach Nummer 12906 nicht berechnungsfähig, wenn die Untersuchung aus dem gleichen Probenmaterial erfolgt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4135
Was hat nicht gestimmt?