GOÄ 4152: Azetaminophen-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4152
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Azetaminophen
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4152

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Azetaminophen

Die GOÄ-Ziffer 4152 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese Methode dient dem quantitativen Nachweis von Azetaminophen, im klinischen Alltag besser bekannt als Paracetamol. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Messung auch eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte ist die Erbringung dieser Leistung an strenge Qualitätsrichtlinien gebunden. Die quantitative Bestimmung erfordert präzise Analysengeräte und geschultes Fachpersonal. Eine gesonderte Berechnung der Kalibrierung oder von Kontrollproben ist neben der Ziffer 4152 nicht zulässig, da diese Schritte bereits in die Bewertung der Ziffer eingegangen sind.

GOÄ 4152 in der Praxis: Diagnostik bei Paracetamol-Intoxikation

Die Bestimmung von Azetaminophen im Serum besitzt eine herausragende Bedeutung in der Notfallmedizin und Toxikologie. Da Paracetamol eines der am häufigsten verwendeten Analgetika ist, treten Überdosierungen – ob akzidentell oder in suizidaler Absicht – regelmäßig auf. Die Bestimmung des Serumspiegels ist essenziell, um das Risiko einer Hepatotoxizität mithilfe des Rumack-Matthew-Nomogramms einzuschätzen.

Klinische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 4152 sind somit der dringende Verdacht auf eine akute Intoxikation oder das Monitoring bei chronischer Überdosierung. Auch bei unklarem akutem Leberversagen ohne bekannte Anamnese ist die Bestimmung des Paracetamol-Spiegels medizinisch indiziert. Die zeitnahe Verfügbarkeit des Laborergebnisses entscheidet maßgeblich über die Einleitung einer spezifischen Antidot-Therapie mit N-Acetylcystein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4152

Fallbeispiel 1: Akute Überdosierung in suizidaler Absicht

Ein Patient wird nach der Einnahme einer unbekannten Menge Paracetamol-Tabletten vor etwa sechs Stunden in der Notaufnahme vorstellig. Zur Abschätzung des Leberschadens und zur Entscheidung über eine Antidot-Therapie erfolgt die sofortige Blutentnahme zur Bestimmung des Azetaminophen-Spiegels. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4152, da eine quantitative Bestimmung mittels Ligandenassay durchgeführt wurde.

Fallbeispiel 2: Chronische Toxizität bei vorbestehender Lebererkrankung

Eine Patientin mit bekannter Leberzirrhose nimmt aufgrund chronischer Schmerzen über mehrere Tage die maximale Tagesdosis Paracetamol ein. Bei beginnender Verschlechterung der Leberwerte wird der Serumspiegel bestimmt, um eine kumulative Toxizität auszuschließen. Neben den Leberenzymen wird die GOÄ 4152 für die quantitative Wirkstoffbestimmung korrekt in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Unklare Bewusstlosigkeit im Notdienst

Bei einem bewusstlosen Patienten ohne Fremdanamnese wird im Rahmen des toxikologischen Screenings auch der Paracetamol-Spiegel quantitativ bestimmt. Da die Diagnose rasch gesichert werden muss, erfolgt die Analyse als Notfalluntersuchung im Labor. Die Abrechnung der GOÄ 4152 ist hierbei vollumfänglich begründet, da der Ausschluss einer Medikamentenintoxikation therapierelevant ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4152: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4152 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Fehlt der Zusatz „Azetaminophen“ oder „Paracetamol“, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für denselben Analyten am selben Tag berechnet werden, selbst wenn eine Doppelbestimmung zur Absicherung des Ergebnisses durchgeführt wurde. Diese ist bereits mit der Ziffer abgegolten. Auch die fehlerhafte Kombination mit anderen unspezifischen Suchtests (Screenings) kann zu Kürzungen führen, wenn die medizinische Notwendigkeit der Spezialanalytik nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht.

Achtung: Die Angabe des konkreten Parameters auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der GOÄ 4152. Ohne diesen Zusatz gilt die Rechnung als formell fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ 4152: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte muss die genaue Indikationsstellung, wie beispielsweise der Verdacht auf eine Intoxikation, dokumentiert sein. Besonders wichtig ist die Erfassung des genauen Einnahmezeitpunkts und des Zeitpunkts der Blutentnahme, da diese Daten für die Interpretation des Laborwerts zwingend benötigt werden.

Das erhaltene Laborergebnis sowie die daraus resultierenden therapeutischen Konsequenzen (z. B. die Gabe von N-Acetylcystein) müssen ebenfalls klar ersichtlich sein. Bei einer eventuellen Steigerung des Gebührensatzes müssen die spezifischen Erschwernisgründe direkt in der Dokumentation verankert werden.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf akute Paracetamol-Intoxikation nach Einnahme von ca. 15 g Paracetamol vor 5 Stunden. Blutentnahme um 18:15 Uhr zur Bestimmung des Azetaminophen-Spiegels (GOÄ 4152). Laborwert: 150 µg/ml. Indikation zur Antidot-Therapie mit N-Acetylcystein gegeben, Aufklärung erfolgt, Therapie eingeleitet.

GOÄ 4152: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4152 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich der Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (16,76 €), der maximale Steigerungssatz bei 1,3-fach (18,94 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer detaillierten, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind beispielsweise schwierige Probenvorbereitungen bei stark lipämischem oder hämolytischem Serum. Auch ein extrem hoher Zeitdruck bei vitaler Bedrohung des Patienten, der eine sofortige manuelle Sonderbehandlung der Probe im Labor erfordert, kann als Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung des Azetaminophen-Spiegels selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen Parameter zur Erfassung der Organfunktionen, insbesondere der Leber und der Niere. Häufig werden daher die Ziffern für Transaminasen (GOT/GPT, z. B. GOÄ 3584/3585) sowie Kreatinin (GOÄ 3581) nebeneinander abgerechnet.

Bei Notfällen außerhalb der regulären Arbeitszeiten können zudem entsprechende Zuschläge (z. B. Zuschlag für dringende Laboruntersuchungen) in Betracht gezogen werden. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen von Basislaborleistungen erfolgen.

Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung im Notdienst darauf, eventuelle Zuschläge für unzeitzeitige Leistungen korrekt mit den Laborziffern zu verknüpfen, um den erhöhten Aufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 4152 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4152 wird zur Nummer 11712 — „Azetaminophen (Paracetamol) Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 18,60 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4152

Die GOÄ-Ziffer 4152 wird für die quantitative Bestimmung von Azetaminophen (Paracetamol) im Serum abgerechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine akute oder chronische Überdosierung sowie das Monitoring bei Risikopatienten. Die Untersuchung erfolgt in der Regel mittels eines Ligandenassays.
Für die GOÄ-Ziffer 4152 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein reduzierter Gebührenrahmen. Der Einfachsatz beträgt 14,57 €, der Regelhöchstsatz (1,15-fach) liegt bei 16,76 € und der Höchstsatz (1,3-fach) bei 18,94 €. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
Ja, die Leistungsbeschreibung der GOÄ 4152 verlangt explizit die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung. Es muss daher zwingend die Bezeichnung 'Azetaminophen' oder 'Paracetamol' auf der Liquidation aufgeführt werden. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch die Kasse verweigert werden.
Nein, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung ist bereits im Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 4152 enthalten. Sie darf daher nicht als eigenständige Leistung oder über eine zweite Ziffer abgerechnet werden. Auch die Erstellung der Bezugskurve ist mit der Gebühr abgegolten.
Häufig wird die Bestimmung des Paracetamol-Spiegels mit Leberwerten wie GOT, GPT und Bilirubin kombiniert, um eine beginnende Hepatotoxizität zu überwachen. Auch Nierenwerte wie Kreatinin werden oft parallel bestimmt, um die Ausscheidungsfunktion zu beurteilen. Diese Begleituntersuchungen sind eigenständig neben der GOÄ 4152 abrechenbar.
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