GOÄ 4153: Barbiturate-Abrechnung – Tipps für das Labor

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4153
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Barbiturate
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4153

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Barbiturate

Die GOÄ-Ziffer 4153 beschreibt eine spezialisierte Laboruntersuchung aus dem Bereich des Speziallabors. Ziel dieser Analyse ist der quantitative oder semi-quantitative Nachweis von Barbituraten im biologischen Material des Patienten. Als methodische Grundlage ist hierbei zwingend ein Ligandenassay gefordert.

In der Praxis kommen hierfür meist enzymimmunologische Verfahren oder Radioimmunoassays zum Einsatz. Wichtig für die Abrechnung ist, dass eventuelle Doppelbestimmungen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit dieser Ziffer abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 4153 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Barbituraten ist in verschiedenen klinischen Szenarien von hoher Relevanz. Ein primäres Einsatzgebiet ist das Therapeutische Drug Monitoring (TDM) bei Patienten, die Barbiturate wie Phenobarbital als Antikonvulsivum einnehmen. Hierbei dient die Untersuchung der Überwachung des therapeutischen Fensters und der Vermeidung von Toxizitäten.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld ist die Diagnostik bei Verdacht auf eine akute Intoxikation. Bei komatösen Patienten oder unklarer Bewusstseinstrübung liefert der quantitative Nachweis schnelle und lebensrettende Erkenntnisse. Auch im Rahmen der Suchtmedizin und Compliance-Überprüfung wird die Ziffer regelmäßig herangezogen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4153

Fallbeispiel 1: Therapiekontrolle bei bekannter Epilepsie

Ein Patient unter dauerhafter Phenobarbital-Therapie stellt sich mit zunehmender Müdigkeit und Gangunsicherheit vor. Zum Ausschluss einer Überdosierung veranlasst der behandelnde Arzt eine quantitative Bestimmung des Wirkstoffspiegels im Serum. Die Analyse erfolgt im praxiseigenen Labor mittels eines quantitativen Immunoassays. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4153 zum Regelsatz, da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Notfalldiagnostik bei unklarer Bewusstlosigkeit

Eine Patientin wird mit tiefer Bewusstlosigkeit in die Notaufnahme eingeliefert, wobei der Verdacht auf eine Mischintoxikation besteht. Das Labor führt umgehend eine quantitative Barbiturat-Bestimmung aus dem Serum durch, um die Diagnose abzusichern. Aufgrund des akuten Notfalls und der Notwendigkeit einer sofortigen manuellen Auswertung wird die Ziffer mit dem Höchstsatz von 1,3 berechnet. Die medizinische Begründung wird auf der Liquidation vermerkt.

Fallbeispiel 3: Ausschluss von Beigebrauch in der Substitutionsbehandlung

Im Rahmen einer strukturierten Substitutionstherapie wird bei einem Patienten eine regelmäßige Urinkontrolle durchgeführt. Um den Beigebrauch von sedierenden Substanzen sicher auszuschließen, erfolgt eine quantitative Analyse auf Barbiturate mittels Ligandenassay. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 4153 unter Angabe des spezifischen Parameters auf der Rechnung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4153: Was Prüfer beanstanden

Ein sehr häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung von Ligandenassays mit einfachen visuellen Schnelltests. Ein einfacher Streifentest aus dem Urin darf niemals mit der GOÄ 4153 liquidiert werden, da dieser nicht die methodischen Kriterien erfüllt. Für solche qualitativen Schnelltests existieren eigene, deutlich niedriger bewertete Ziffern im Laborbereich der GOÄ.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig Rechnungen, auf denen der konkrete Parameter fehlt. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Erstattungsanspruch gefährdet.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4153 setzt eine apparative quantitative oder semi-quantitative Messung voraus. Die Verwendung von visuellen Harnteststreifen als Ligandenassay zu deklarieren, führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ 4153: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das entnommene Probenmaterial sowie die angewandte Analysenmethode präzise festgehalten werden. Auch die Rohdaten und die Zuordnung zur Bezugskurve sollten im Laborbuch oder der Software archiviert sein.

Der abschließende Laborbefund muss den quantitativen Messwert sowie den dazugehörigen Referenzbereich ausweisen. Diese Daten müssen für eventuelle Nachfragen der Prüfbehörden jederzeit schnell abrufbar sein.

Dokumentation: Indikation: V. a. Phenobarbital-Intoxikation bei Somnolenz. Material: Serum. Methode: Ligandenassay (FPIA). Ergebnis: Phenobarbital-Spiegel quantitativ 42,5 µg/ml (Referenzbereich: 15-40 µg/ml). Befund durch Arzt validiert.

GOÄ 4153: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4153 dem Speziallabor (Abschnitt M) zugeordnet ist, gilt für sie ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der absolute Höchstsatz auf das 1,3-Fache begrenzt ist. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung, wie etwa eine stark lipämische Probe, die eine aufwendige Vorbereitung notwendig machte.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von Barbituraten erfolgt selten isoliert. Häufig wird die GOÄ 4153 mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 kombiniert. Auch die gleichzeitige Bestimmung anderer toxikologischer Parameter mittels weiterer Ziffern aus dem Bereich der Ligandenassays ist zulässig, sofern es sich um unterschiedliche Analyten handelt.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer Ligandenassays darauf, dass für jeden einzelnen Parameter eine eigene Ziffer aufgeführt und der jeweilige Wirkstoffname explizit genannt wird, um Rückfragen zu vermeiden.

Ziffer 4153 in der neuen GOÄ

Ziffer 4153 (Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Barbiturate, bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 11688 „Sedativa/Tranquilizer, je Untersuchung (Chromatogramm), HPLC z.B. Benzodiazepine, Clomethiazol“ (25,01 €) — bei: HPLC
  • 11713 „Barbiturate Serum oder Plasma, Urin“ (11,01 €, 1x je Untersuchung)

Je nach Konstellation sind 11,01 € bis 25,01 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4153

Nein, für einen einfachen visuellen Urin-Schnelltest darf die GOÄ 4153 nicht herangezogen werden. Diese Ziffer setzt zwingend ein apparatives Verfahren mittels Ligandenassay voraus. Für qualitative Schnelltests sind andere, meist niedriger bewertete Gebührenziffern zu prüfen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden. Das bedeutet, dass neben der Ziffer 4153 beispielsweise die Bezeichnung 'Barbiturate' oder der spezifische Wirkstoff wie 'Phenobarbital' aufgeführt sein muss. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung verweigert werden.
Als Leistung des Speziallabors beträgt der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Ein Überschreiten bis zum Höchstsatz des 1,3-Fachen ist nur mit einer patientenbezogenen medizinischen Begründung zulässig. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Laborleistungen ausgeschlossen.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung ist mit der Gebühr für die GOÄ 4153 bereits abgegolten. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve darf nicht separat berechnet werden. Beide Bestandteile sind expliziter Teil der Leistungsbeschreibung.
Ja, die parallele Abrechnung mehrerer Ligandenassays für unterschiedliche Parameter ist zulässig. Wenn am selben Tag beispielsweise auch Benzodiazepine mittels Ligandenassay bestimmt werden, kann die entsprechende Ziffer neben der 4153 berechnet werden. Wichtig ist auch hier die genaue Spezifizierung der jeweiligen Parameter.
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