Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4154
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Benzodiazepine
Die Ziffer 4154 beschreibt eine spezialisierte laboratoriumsmedizinische Untersuchung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese hochsensitiven Testverfahren dienen dem Nachweis und der Quantifizierung von Benzodiazepinen in biologischen Proben. Die Leistung umfasst standardmäßig auch eventuell erforderliche Doppelbestimmungen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.
Ein wichtiger formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Kennzeichnungspflicht auf der Liquidation. Die Gebührenordnung schreibt explizit vor, dass die konkret untersuchten Parameter in der Rechnung anzugeben sind. Ohne diese Spezifikation ist die Abrechnung formal fehlerhaft und kann beanstandet werden.
GOÄ 4154 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Nutzen
In der täglichen Praxis kommt die Bestimmung von Benzodiazepinen vor allem bei der Abklärung von Intoxikationen oder im Rahmen des Therapiemonitorings zum Einsatz. Auch bei der Überwachung von Substitutionspatienten oder in der psychiatrischen Diagnostik ist der quantitative Nachweis von großer Bedeutung. Das Verfahren ermöglicht es, therapeutische Spiegel von toxischen Konzentrationen sicher abzugrenzen.
Die Abgrenzung zu einfachen qualitativen Schnelltests ist hierbei essenziell. Während ein visueller Urintest nur ein qualitatives Ja-Nein-Ergebnis liefert, bietet der Ligandenassay präzise quantitative Daten. Diese quantitative Präzision ist für die Steuerung komplexer Therapieverläufe unerlässlich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4154
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Intoxikation
Ein Patient wird mit unklarer Bewusstseinstrübung in die Notaufnahme eingeliefert. Zur schnellen Differenzialdiagnostik wird eine quantitative Bestimmung der Benzodiazepine im Serum angefordert. Die Analyse mittels Ligandenassay sichert den Verdacht einer Überdosierung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4154 neben den akutmedizinischen Basisziffern.
Fallbeispiel 2: Compliance-Prüfung in der Suchtmedizin
Im Rahmen einer Substitutionsbehandlung soll die Beibehaltung des vereinbarten Therapieplans überprüft werden. Die Praxis veranlasst eine quantitative Urinanalyse auf Benzodiazepine, um Beigebrauch auszuschließen. Die quantitative Bestimmung dokumentiert den genauen Status des Patienten. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4154 unter Angabe des spezifischen Analyten.
Fallbeispiel 3: Abklärung von Sturzursachen bei geriatrischen Patienten
Eine ältere Patientin leidet unter wiederholten, unklaren Stürzen im häuslichen Umfeld. Da eine Dauermedikation mit einem Schlafmittel besteht, wird der Wirkstoffspiegel im Blut quantitativ bestimmt. Die Untersuchung deckt eine Kumulation des Wirkstoffs auf. Die Laborleistung wird mit der GOÄ 4154 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4154: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn dort lediglich der Zifferntext ohne den spezifischen Wirkstoffnamen steht. Die Angabe des genauen Benzodiazepins ist eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Doppelabrechnung mit qualitativen Schnelltests. Wurde am selben Tag bereits ein qualitativer Suchtest durchgeführt, ist die zusätzliche Abrechnung des quantitativen Assays nur bei besonderer medizinischer Begründung statthaft. In der Regel konsumiert die höherwertige quantitative Leistung den einfachen Vortest.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4154 setzt immer eine quantitative Bestimmung voraus. Einfache, visuell auswertbare Teststreifen dürfen niemals unter dieser hochwertigen Ziffer abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 4154: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der Entnahmezeitpunkt und das Probenmaterial präzise festgehalten werden. Auch das konkrete Analysenergebnis inklusive des herstellerbezogenen Referenzbereichs gehört zwingend in die Dokumentation.
Für die Abrechnungsprüfung ist es ratsam, das verwendete Testverfahren (z. B. ELISA) zu vermerken. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber den Kostenträgern. Eine strukturierte Labordokumentation sichert den Vergütungsanspruch langfristig.
Dokumentation: Quantitative Bestimmung von Diazepam im Serum mittels ELISA bei Verdacht auf Kumulation. Probenentnahme um 09:15 Uhr. Ergebnis: 850 ng/ml (Referenzbereich therapeutisch: 100-1000 ng/ml).
Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine automatisierte Verknüpfung, die bei Auswahl der Ziffer 4154 direkt das Freitextfeld für den Parameternamen öffnet.
GOÄ 4154: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer 4154 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gelten für die Steigerung besondere Grenzen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei außergewöhnlichen Umständen zulässig.
Als Begründung für den 1,3-fachen Satz kommen schwierige Probenaufbereitungen oder starke Störfaktoren in der Probenmatrix infrage. Auch eine extrem dringliche Notfallanalyse außerhalb der regulären Arbeitszeiten kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4154 wird häufig im Rahmen eines breiteren toxikologischen Screenings eingesetzt. Sinnvoll ist die Kombination mit anderen quantitativen Bestimmungen wie der GOÄ 4145 für trizyklische Antidepressiva oder allgemeinen Organwerten zur Abklärung von Intoxikationsfolgen. Unzulässig ist jedoch die gleichzeitige Abrechnung anderer, nicht-spezifischer Suchtests für dieselbe Substanzklasse.
Ziffer 4154 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4154 wird zur Nummer 11714 — „Benzodiazepine Serum oder Plasma; Urin, Mageninhalt (z.B. Erbrochenes, Abgesaugtes); Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay (Gruppentest); Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch (Cut-off-Wert).“ — mit festem Satz von 10,85 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4154
Was hat nicht gestimmt?