Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4158
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Cocainmetabolite
Die GOÄ-Ziffer 4158 beschreibt eine hochspezifische Laboruntersuchung zur quantitativen oder qualitativen Bestimmung von Cocainmetaboliten im Probenmaterial. Diese Leistung wird mittels eines Ligandenassays durchgeführt, was moderne immunologische Testverfahren wie ELISA oder RIA umfasst. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet.
In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die strenge Vorgabe, dass die tatsächlich untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen.
GOÄ 4158 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ 4158 konzentriert sich primär auf die Suchtmedizin, die Notfallmedizin sowie forensische und arbeitsmedizinische Fragestellungen. Ein typisches Szenario ist der begründete Verdacht auf einen akuten oder chronischen Beikonsum bei Patienten in Substitutionsprogrammen. Auch bei unklaren psychiatrischen Symptomen oder neurologischen Notfällen liefert der Nachweis von Benzoylecgonin, dem Hauptmetaboliten von Cocain, entscheidende diagnostische Hinweise.
Im Gegensatz zu einfachen qualitativen Schnelltests bietet der Ligandenassay eine deutlich höhere Sensitivität und Spezifität. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn rechtliche Konsequenzen drohen oder eine präzise Verlaufskontrolle im Rahmen eines Drogenentzugs erforderlich ist. Die Probenmatrix ist in der Regel Urin, da Cocainmetabolite dort über einen längeren Zeitraum als im Blut nachweisbar sind.
Tipp: Achten Sie bei der Anforderung im Labor darauf, ob eine rein qualitative Ja/Nein-Aussage ausreicht oder ob eine quantitative Bestimmung zur Verlaufskontrolle medizinisch notwendig ist. Beide Varianten werden über die GOÄ 4158 abgerechnet, die medizinische Begründung unterscheidet sich jedoch.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4158
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle im Entzug
Ein Patient befindet sich in einer ambulanten Entzugstherapie. Zur Überprüfung der Abstinenz wird eine Urinprobe entnommen und mittels Ligandenassay auf Cocainmetabolite untersucht. Die medizinische Begründung stützt sich auf die notwendige Therapiekontrolle. Abgerechnet wird die GOÄ 4158 mit dem Regelsatz (1,15-fach), da keine besonderen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Notfall-Intoxikationsdiagnostik
Ein Patient wird mit hypertensiver Krise und ausgeprägter Agitation in der Praxis vorstellig. Aufgrund des klinischen Bildes besteht der dringende Verdacht auf eine akute Cocainintoxikation. Die sofortige Laboruntersuchung mittels Ligandenassay sichert die Diagnose. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4158, wobei die Dringlichkeit der Analyse dokumentiert wird.
Fallbeispiel 3: Beikonsum-Ausschluss in der Substitution
Im Rahmen einer Substitutionsbehandlung wird ein regelmäßiges Drogenscreening durchgeführt. Neben anderen Substanzen wird gezielt nach Cocainmetaboliten gesucht, um einen Beikonsum auszuschließen. Die Bestimmung erfolgt hochpräzise via Ligandenassay. Neben der GOÄ 4158 werden weitere spezifische Ziffern für andere Drogenklassen liquidiert, wobei die jeweiligen Parameter auf der Rechnung einzeln ausgewiesen werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4158: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4158 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffernnummer ohne den Zusatz "Cocainmetabolite" oder "Benzoylecgonin" aufgeführt ist. Die Transparenzvorschrift der GOÄ ist hier absolut bindend.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von einfachen Suchtests (z. B. Streifentests) und dem aufwendigeren Ligandenassay für denselben Parameter am selben Untersuchungstag. Wenn ein Schnelltest positiv ausfällt und zur Bestätigung ein Ligandenassay durchgeführt wird, ist in der Regel nur die höherwertige Bestätigungsanalyse nach GOÄ 4158 berechnungsfähig.
Achtung: Die Doppelbestimmung ist explizit Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ 4158. Es ist unzulässig, die Ziffer für eine Kontrollmessung derselben Probe am selben Tag zweifach anzusetzen.
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Dokumentation der GOÄ 4158: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die Indikation für die spezifische Untersuchung zweifelsfrei dargelegt werden. Dies umfasst die Dokumentation von Symptomen, Anamnesedaten oder den aktuellen Status im Rahmen einer Substitutionstherapie.
Zudem müssen die Laborergebnisse inklusive der Referenzwerte und der verwendeten Methode (Ligandenassay) fest in der Akte hinterlegt sein. Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass das Datum der Probenentnahme und das Datum der Analyse im System übereinstimmen oder die Abweichung plausibel dokumentiert ist.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Cocain-Beikonsum bei laufender Substitution. Urinentnahme um 10:00 Uhr. Anforderung Ligandenassay auf Cocainmetabolite (GOÄ 4158). Befund: Benzoylecgonin negativ.
GOÄ 4158: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4158 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Tarifsätzen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (16,76 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (18,94 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe müssen auf der Rechnung verständlich begründet werden, beispielsweise durch eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei stark verunreinigten Proben.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4158 wird häufig im Rahmen eines umfassenden Drogenscreenings mit anderen Ligandenassays kombiniert. Typische Partnerziffern sind beispielsweise die GOÄ 4157 (Amphetamine) oder andere Ziffern für Opiate und Cannabinoide. Wichtig ist hierbei, dass für jeden nachgewiesenen Stoff eine eigene, spezifische Ziffer herangezogen wird und die Höchstgrenzen für Laborleistungen beachtet werden.
Ziffer 4158 in der neuen GOÄ
Ziffer 4158 (Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Cocainmetabolite) findet ihren Nachfolger in Nummer 11716 — „Cocain und/oder Cocainmetabolite Urin; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay (Gruppentest); Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch (Cut-off-Wert).“ — mit festem Satz von 15,49 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4158
Was hat nicht gestimmt?