GOÄ 4157: Chinidin-Bestimmung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4157
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Chinidin
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4157

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Chinidin

Die GOÄ-Ziffer 4157 beschreibt eine hochspezifische quantitative Bestimmung des Wirkstoffs Chinidin im Blutserum oder -plasma. Diese Untersuchung erfolgt mittels eines Ligandenassays, einer modernen immunologischen Nachweismethode. Die Methode zeichnet sich durch eine hohe Sensitivität und Selektivität aus, um auch geringe Wirkstoffkonzentrationen präzise zu erfassen.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit festgelegt, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht als eigenständige Leistungen abgerechnet werden. Zudem verlangt die Legende, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen werden.

GOÄ 4157 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring von Chinidin

Das Antiarrhythmikum Chinidin besitzt eine sehr enge therapeutische Breite. Bereits geringfügige Abweichungen der Serumkonzentration können entweder zu therapeutischem Versagen oder zu schweren, potenziell lebensbedrohlichen Nebenwirkungen führen. Aus diesem Grund ist ein engmaschiges therapeutisches Drug Monitoring (TDM) in der Praxis unerlässlich.

Typische Indikationen für die Bestimmung nach GOÄ 4157 sind die Einstellungsphase einer neuen Therapie sowie der begründete Verdacht auf eine Chinidin-Intoxikation. Auch bei Patienten mit eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion ist die regelmäßige Kontrolle der Wirkstoffkonzentration medizinisch geboten. Die Bestimmung dient der Sicherung des therapeutischen Erfolgs und der Vermeidung von Proarrhythmien.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4157

Fallbeispiel 1: Routine-Monitoring bei Therapiebeginn

Ein Patient mit therapierefraktärem Vorhofflimmern wird neu auf Chinidin eingestellt. Zur Überprüfung des Erreichens des Steady-State wird am vierten Tag nach Therapiebeginn eine Blutentnahme durchgeführt. Das Labor bestimmt den Wirkstoffspiegel mittels Ligandenassay.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4157 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da es sich um eine standardmäßige Überwachung handelt. Zusätzlich wird die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Chinidin-Intoxikation

Eine Patientin unter langfristiger Chinidin-Therapie stellt sich mit Übelkeit, Sehstörungen und einer im EKG sichtbaren QT-Zeit-Verlängerung vor. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Überdosierung.

Die Bestimmung des Chinidin-Spiegels erfolgt als Notfallanalyse. Aufgrund des erhöhten Aufwands und der Akutdiagnostik wird die GOÄ-Ziffer 4157 mit dem Höchstsatz (1,3-fach) liquidiert. Die Begründung verweist auf die akute Intoxikationssymptomatik.

Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle bei Niereninsuffizienz

Bei einem älteren Patienten mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz (Stadium III) muss die Chinidin-Dosis angepasst werden. Aufgrund der reduzierten renalen Elimination droht eine Kumulation des Wirkstoffs.

Die Praxis veranlasst die Bestimmung des Talspiegels vor der nächsten Tabletteneinnahme. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4157 zum Regelsatz, ergänzt durch die Dokumentation der Nierenfunktionseinschränkung in der Patientenakte.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4157: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4157 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass die Bezeichnung "Chinidin" auf der Liquidation erscheinen muss. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung die Erstattung rechtmäßig verweigern.

Ein weiterer Kritikpunkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist die unzulässige Anwendung des falschen Steigerungsfaktors. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M III handelt, liegt der Höchstsatz bei 1,3. Die Anwendung des für ärztliche Leistungen üblichen Faktors von 2,3 ist ein schwerer Abrechnungsfehler.

Achtung: Die Abrechnung von Doppelbestimmungen als separate Leistungen ist unzulässig. Da diese bereits in der Leistungsbeschreibung der Ziffer 4157 enthalten sind, führt eine doppelte Ansetzung regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 4157: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation für das Monitoring sowie der Zeitpunkt der Blutentnahme exakt festgehalten werden. Besonders wichtig ist das Intervall zwischen der letzten Medikamenteneinnahme und der Probenentnahme.

Zusätzlich sollten die Laborergebnisse inklusive des hergestellten Bezugs zum therapeutischen Referenzbereich dokumentiert werden. Bei Dosisanpassungen aufgrund der Messergebnisse ist die therapeutische Konsequenz ebenfalls schriftlich zu fixieren.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf Chinidin-Akkumulation bei Kreatinin-Clearance < 50 ml/min. Letzte Einnahme: 07:00 Uhr. Blutentnahme (Talspiegel): 14:30 Uhr. Durchführung Ligandenassay Chinidin (GOÄ 4157). Ergebnis: 3,8 µg/ml (erhöht). Konsequenz: Dosisreduktion um 25%.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte Dokumentationsvorlagen in Ihrer Praxissoftware für das therapeutische Drug Monitoring. Dies spart Zeit und sichert die Vollständigkeit aller abrechnungsrelevanten Angaben.

GOÄ 4157: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4157 kann innerhalb des Gebührenrahmens für Laborleistungen gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung.

Als Begründung für eine Überschreitung des Regelsatzes kommen ein außergewöhnlich hoher Analyseaufwand oder eine extrem eilige Notfallbestimmung bei vitaler Bedrohung infrage. Auch schwierige Probenbeschaffenheiten, wie stark lipämisches Serum, können eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer Therapiekontrolle wird die GOÄ-Ziffer 4157 häufig mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme kombiniert. Zur klinischen Einordnung der Laborwerte erfolgt oft eine symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder eine Beratung nach GOÄ-Ziffer 1.

Da Chinidin die Reizleitung des Herzens beeinflusst, ist die Kombination mit einem Elektrokardiogramm (GOÄ 651) zur Überwachung der QT-Zeit medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig. Andere Laborparameter aus dem Abschnitt M können ebenfalls nebeneinander berechnet werden, sofern sie unterschiedliche Parameter betreffen.

Ziffer 4157 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4157 wird zur Nummer 11662 — „Antiarrhythmika, je Medikament, IA z.B. Chinidin, Flecainid, Lidocain, Propafenon; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 18,60 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiarrhythmikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4157

Die Bestimmung von Chinidin nach GOÄ-Ziffer 4157 kostet im einfachen Satz 14,57 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 16,76 €. Der maximale Höchstsatz beträgt bei einem 1,3-fachen Steigerungsfaktor 18,94 €. Höhere Faktoren als 1,3 sind für Laborleistungen der Abschnitte M III und M IV ausgeschlossen.
Nein, eine Doppelbestimmung darf nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4157 schließt eine gegebenenfalls erforderliche Doppelbestimmung sowie die aktuelle Bezugskurve bereits ausdrücklich ein. Diese Leistungen sind mit der Gebühr abgegolten.
Für die GOÄ-Ziffer 4157 gilt als Laborleistung des Abschnitts M III der Regelhöchstsatz von 1,15. Eine Erhöhung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Der sonst übliche Regelsatz von 2,3 für ärztliche Leistungen findet hier keine Anwendung.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall Chinidin, explizit angegeben werden. Dies ergibt sich direkt aus den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ für diese Ziffer. Fehlt diese Angabe, entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben und kann beanstandet werden.
Ja, die kapilläre oder venöse Blutentnahme kann neben der Laboruntersuchung abgerechnet werden. Hierfür wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 250 herangezogen. Zu beachten ist, dass die Blutentnahme eine eigenständige Leistung darstellt und nicht im Laborpreis der Ziffer 4157 enthalten ist.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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