Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4162
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Digoxin
Die Gebührenordnungsziffer 4162 beschreibt eine hochspezifische quantitative Analyse im Laborbereich. Sie dient der Bestimmung des Wirkstoffspiegels von Digoxin im Blut des Patienten. Diese Leistung umfasst alle notwendigen Teilschritte der Analyse, einschließlich einer eventuellen Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung sowie der Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) ist die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung zwingend vorgeschrieben. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
GOÄ 4162 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring bei Herzinsuffizienz
Die Bestimmung des Digoxin-Spiegels gehört zum klassischen Therapeutischen Drug Monitoring (TDM). Da Digoxin eine geringe therapeutische Breite aufweist, ist eine regelmäßige Überwachung des Serumspiegels medizinisch notwendig. Dies gilt insbesondere bei älteren Patienten oder Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, da hier das Risiko einer Kumulation und somit einer Digoxin-Intoxikation stark erhöht ist.
Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 4162 sind der Verdacht auf eine Überdosierung, die Überprüfung der Therapietreue (Compliance) des Patienten oder die Neueinstellung der Medikation. Auch bei unklaren Herzrhythmusstörungen unter laufender Glykosidtherapie ist die Bestimmung indiziert.
Tipp: Führen Sie die Blutentnahme für das TDM idealerweise im Steady-State durch, also mindestens 6 bis 8 Stunden nach der letzten Tabletteneinnahme, um verlässliche Werte zu erhalten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4162
Fallbeispiel 1: Routinekontrolle bei stabiler Therapie
Ein 72-jähriger Patient mit chronischer Herzinsuffizienz stellt sich zur vierteljährlichen Routinekontrolle vor. Es erfolgt eine Blutentnahme zur Bestimmung des Digoxin-Spiegels sowie der Nierenwerte. Der Arzt rechnet für die Bestimmung des Digoxins die GOÄ-Ziffer 4162 mit dem Regelsatz (1,15-fach) ab. Zusätzlich werden die Ziffer 250 für die Blutentnahme und die entsprechenden Laborwerte für Kreatinin liquidiert.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Glykosid-Intoxikation
Eine Patientin stellt sich mit Übelkeit, Erbrechen und Sehstörungen (Gelb-Grün-Sehen) in der Praxis vor. Da eine Dauertherapie mit Digoxin besteht, dringt der Verdacht auf eine Glykosid-Intoxikation auf. Die sofortige Bestimmung mittels Ligandenassay bestätigt einen toxischen Serumspiegel. Abgerechnet wird die GOÄ 4162, wobei aufgrund des akuten Notfalls und des erhöhten Aufwands bei der schnellen Befundung ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet werden kann.
Fallbeispiel 3: Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz
Bei einem Patienten mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz verschlechtern sich die Retentionswerte. Um eine Überdosierung zu vermeiden, wird der Digoxin-Spiegel engmaschig kontrolliert. Die Bestimmung erfolgt mittels GOÄ 4162. Die medizinische Begründung für die engmaschige Kontrolle liegt in der veränderten Pharmakokinetik bei eingeschränkter renaler Elimination.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4162: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4162 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass der untersuchte Parameter anzugeben ist. Die bloße Nennung der Ziffernnummer ohne den Zusatz "Digoxin" führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach am selben Tag für denselben Patienten abgerechnet werden, selbst wenn eine Doppelbestimmung durchgeführt wurde. Die Doppelbestimmung ist laut Leistungstext bereits mit der Gebühr abgegolten. Auch die Kombination mit anderen unspezifischen Ligandenassays für denselben Analyten ist unzulässig.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung von Laborleistungen im eigenen Praxislabor die Höchstgrenzen und die Zuordnung zu den jeweiligen Laborbereichen (Speziallabor vs. Basislabor) strikt eingehalten werden.
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Dokumentation der GOÄ 4162: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und wehrt unberechtigte Regressansprüche ab. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf Intoxikation, Compliance-Prüfung) sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme im Verhältnis zur letzten Medikamenteneinnahme dokumentiert werden. Auch das Laborergebnis selbst muss dauerhaft und unveränderlich archiviert werden.
Sollte der Schwellenwert des Regelsatzes überschritten werden, ist die medizinische Begründung detailliert in den Krankenunterlagen festzuhalten. Dies erleichtert die spätere Argumentation gegenüber den Kostenträgern erheblich.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Digoxin-Intoxikation bei Übelkeit unter Dauertherapie. Blutentnahme um 09:00 Uhr (letzte Einnahme gestern 20:00 Uhr). Laborbefund Digoxin (GOÄ 4162): 2,4 ng/ml (erhöht). Dosisreduktion besprochen.
GOÄ 4162: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz für Laborleistungen des Abschnitts M III beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes sind schwierige Probenaufbereitungen (z. B. bei stark lipämischem oder hämolytischem Serum) oder eine medizinisch begründete Eilbedürftigkeit der Analyse außerhalb der regulären Laborzeiten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4162 wird selten isoliert abgerechnet. Typischerweise wird sie mit der GOÄ-Ziffer 250 für die venöse Blutentnahme kombiniert. Da Digoxin renal eliminiert wird, ist die gleichzeitige Bestimmung der Nierenfunktion mittels Kreatinin (z. B. GOÄ 3584) oder Harnstoff medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig. Auch ein EKG (GOÄ 651) zur Abklärung glykosidinduzierter Rhythmusstörungen lässt sich in derselben Sitzung kombinieren.
Ziffer 4162 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4162 wird zur Nummer 11665 — „Herzglykoside, je Medikament, IA z.B. Digitoxin, Digoxin; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 17,81 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je Medikament. Das/Die untersuchte(n) Herzglykosid(e) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4162
Was hat nicht gestimmt?