Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4187 für die Imipramin-Bestimmung: Indikationen, Steigerungssätze und Tipps zur Vermeidung von Honorarverlusten.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4187
Untersuchung mittels Ligandenassay - einschließlich vorhergehender Säulentrennung, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Imipramin
Die GOÄ-Ziffer 4187 beschreibt eine hochspezifische quantitative Bestimmung des trizyklischen Antidepressivums Imipramin im Serum oder Plasma. Diese Analyse erfolgt mittels eines Ligandenassays, der häufig mit einer chromatographischen Säulentrennung kombiniert wird, um Störfaktoren zu eliminieren. Die Leistungsbeschreibung umfasst explizit alle vorbereitenden Schritte sowie eventuelle Doppelbestimmungen zur Qualitätssicherung.
Die Einordnung im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) bedingt, dass diese Leistung dem Speziallabor zuzuordnen ist. Die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve ist ebenfalls integraler Bestandteil der Ziffer und darf nicht separat berechnet werden. Dies stellt sicher, dass die Messergebnisse stets präzise und auf dem neuesten Stand der Kalibrierung basieren.
GOÄ 4187 in der Praxis: Indikationen und therapeutisches Drug Monitoring
Die Bestimmung von Imipramin ist ein klassischer Bestandteil des therapeutischen Drug Monitorings (TDM) in der Psychiatrie und Neurologie. Da trizyklische Antidepressiva eine enge therapeutische Breite aufweisen, ist eine regelmäßige Überwachung der Serumkonzentration medizinisch notwendig. Dies dient der Vermeidung von schweren kardiotoxischen Nebenwirkungen und der Überprüfung der Patienten-Compliance.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf eine Intoxikation oder bei unzureichendem therapeutischem Ansprechen trotz Standarddosierung. Auch bei älteren Patienten oder Patienten mit eingeschränkter Nieren- und Leberfunktion ist die engmaschige Kontrolle mittels GOÄ 4187 klinisch indiziert. Die präzise Steuerung der Dosis minimiert das Risiko für anticholinerge Delirien und Herzrhythmusstörungen.
Tipp: Bei der Verordnung von Imipramin sollte der aktive Metabolit Desipramin ebenfalls im Blick behalten werden. Die Bestimmung des Metaboliten erfordert jedoch eine eigene labordiagnostische Abklärung und gegebenenfalls die Abrechnung einer separaten Ziffer, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4187
Fallbeispiel 1: Routinekontrolle bei Neueinstellung
Ein Patient mit einer schweren depressiven Episode wird stationär oder ambulant auf Imipramin eingestellt. Nach Erreichen des Steady-State (ca. eine Woche nach konstanter Dosis) erfolgt die Blutentnahme zur Spiegelbestimmung. Die Analyse mittels Ligandenassay wird durchgeführt, um die therapeutische Konzentration im Zielbereich abzusichern. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4187 zum Regelsatz von 1,15x.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Non-Compliance
Bei einer Patientin unter ambulanter Therapie mit Imipramin zeigt sich trotz maximaler Dosierung keine klinische Besserung. Zum Ausschluss einer Non-Compliance oder eines ultraschnellen Metabolismus (Ultra-rapid Metabolizer) wird der Serumspiegel bestimmt. Die medizinische Begründung dokumentiert den Verdacht auf mangelnde Compliance. Die Abrechnung der GOÄ 4187 ist hierbei vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Akuter Intoxikationsverdacht
Ein Patient wird mit Verwirrtheit, Mydriasis und Tachykardie in der Notaufnahme vorstellig, wobei eine Überdosierung von trizyklischen Antidepressiva vermutet wird. Die Notfallbestimmung des Imipraminspiegels wird umgehend veranlasst. Aufgrund des erhöhten Aufwands im Notfalldienst und der dringlichen Express-Analytik kann die Leistung mit einem erhöhten Steigerungssatz begründet abgerechnet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4187: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4187 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Vorbereitungsschritten. Die Säulentrennung ist explizit im Leistungstext genannt und darf nicht über gesonderte Ziffern für chromatographische Trennverfahren abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen regelmäßig, da es sich um eine unzulässige Doppelabrechnung handelt.
Zudem ist darauf zu achten, dass die Bestimmung von Imipramin nicht fälschlicherweise unter allgemeinen Such- oder Screening-Ziffern des Labors subsumiert wird, wenn eine spezifische quantitative Bestimmung stattgefunden hat. Der Ausschluss betrifft auch die mehrfache Abrechnung derselben Ziffer am selben Kalendertag für denselben Analyten, es sei denn, es liegen zeitlich getrennte Blutentnahmen bei akuten klinischen Verläufen vor, was detailliert begründet werden muss.
Achtung: Die Abrechnung von Doppelbestimmungen zur internen Qualitätskontrolle ist mit der Gebühr für die GOÄ 4187 abgegolten. Eine separate Rechnungsstellung für die Kontrollmessung oder die Erstellung der Bezugskurve führt unweigerlich zu Beanstandungen durch die Prüfstellen.
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Dokumentation der GOÄ 4187: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben dem genauen Zeitpunkt der Blutentnahme (idealerweise im Talspiegel unmittelbar vor der nächsten Dosis) müssen die klinische Indikation und das therapeutische Ziel klar hervorgehen. Auch die Dokumentation der aktuellen Dosierung des Medikaments stützt die Plausibilität der Untersuchung.
Im Laborbuch oder der elektronischen Laborakte müssen die Messergebnisse, die Kalibrierungsdaten der Bezugskurve sowie die Validierung der Ergebnisse durch den Laborarzt dokumentiert sein. Dies dient als Nachweis bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern oder im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Dokumentation: Blutentnahme um 08:00 Uhr (Talspiegel vor morgendlicher Einnahme von 75 mg Imipramin). Indikation: V. a. unzureichende Wirksamkeit bei V. a. beschleunigten Metabolismus. Laboranalyse mittels Ligandenassay (GOÄ 4187) durchgeführt und validiert.
GOÄ 4187: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4187 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15x (46,92 €) und der Höchstsatz bei 1,3x (53,04 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15x bis zum Höchstsatz von 1,3x erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf Besonderheiten wie schwierige Probenaufbereitung oder extreme Dringlichkeit (z. B. bei vitaler Bedrohung) hinweist.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Bestimmung von Imipramin mit der Bestimmung anderer psychopharmazeutischer Wirkstoffe kombiniert, insbesondere wenn Kombinationspräparate oder Co-Medikationen vorliegen. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit anderen Ziffern aus dem Bereich der Arzneimittelanalytik (z. B. für Neuroleptika oder andere Antidepressiva), sofern es sich um unterschiedliche Analyten handelt. Zudem wird regelmäßig die GOÄ-Ziffer 250 für die Blutentnahme im Vorfeld der Laboranalyse abgerechnet.
Ziffer 4187 in der neuen GOÄ
Ziffer 4187 (Untersuchung mittels Ligandenassay - einschließlich vorhergehender Säulentrennung, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Imipramin) findet ihren Nachfolger in Nummer 11679 — „Antidepressiva, je Untersuchung (Chromatogramm), HPLC z.B. Amitriptylin, Citalopram, Desipramin, Doxepin, Imipramin, Mirtazapin, Nortriptylin, Paroxetin, Venlafaxin; Serum oder Plasma; Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC); Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 24,99 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 46,92 €). Das/Die untersuchte(n) Antidepressivum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4187
Was hat nicht gestimmt?