GOÄ 4190: Aluminium-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4190
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Aluminium
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4190

Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Aluminium

Die Ziffer 4190 beschreibt die quantitative Bestimmung von Aluminium im menschlichen Probenmaterial. Diese hochsensitive Methode der flammenlosen Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) ermöglicht den präzisen Nachweis von Spurenelementen im Mikrogrammbereich. Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Rechnung anzugeben.

GOÄ 4190 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Bestimmung von Aluminium ist kein Routineverfahren, sondern erfordert eine gezielte klinische Fragestellung. Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Überwachung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, insbesondere unter Dialysetherapie. Da Aluminium primär über die Nieren ausgeschieden wird, kann es bei diesen Patienten schnell zu einer toxischen Akkumulation kommen.

Ein weiteres wichtiges Feld ist die Arbeitsmedizin. Personen, die in der Aluminiumgewinnung oder beim Schweißen tätig sind, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Auch bei Verdacht auf eine aluminiuminduzierte Enzephalopathie oder Osteomalazie ist die Untersuchung medizinisch notwendig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4190

Fallbeispiel 1: Dialysepatient mit Verdacht auf Osteopathie

Ein Patient unter langjähriger Hämodialyse klagt über diffuse Knochenschmerzen. Es besteht der klinische Verdacht auf eine Osteomalazie durch Aluminiumakkumulation. Die Bestimmung des Serum-Aluminiumspiegels mittels AAS sichert die Diagnose. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4190 zum Regelsatz (1,15-fach = 27,48 €).

Fallbeispiel 2: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Ein Schweißer im Schiffbau stellt sich zur regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorge vor. Zum Ausschluss einer berufsbedingten Aluminiumintoxikation erfolgt die Bestimmung des Parameters im Urin. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4190 zum Regelsatz (1,15-fach = 27,48 €).

Fallbeispiel 3: Abklärung bei unklarer neurologischer Symptomatik

Eine Patientin zeigt progressive kognitive Defizite bei gleichzeitigem langjährigem Abusus aluminiumhaltiger Antazida. Zum Ausschluss einer Enzephalopathie wird eine quantitative Analyse im Vollblut durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4190 zum Regelsatz (1,15-fach = 27,48 €).

Häufige Fehler bei der GOÄ 4190: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler liegt im Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung aufzuführen sind. Fehlt dieser Zusatz, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.

Zudem darf die Ziffer nur dann abgerechnet werden, wenn tatsächlich die Methode der flammenlosen Atomabsorption angewendet wurde. Wird die Analyse mittels anderer Verfahren wie der ICP-MS durchgeführt, ist die GOÄ 4190 nicht direkt anwendbar. In solchen Fällen müssen analoge Bewertungen geprüft werden.

Achtung: Die bloße Angabe der Ziffer 4190 ohne den Textzusatz "Aluminium" führt in der Praxis regelmäßig zu Rechnungskürzungen durch die Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ 4190: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation und die Art des Probenmaterials unmissverständlich festgehalten werden. Auch die Verwendung von Spezialröhrchen zur Vermeidung von Kontaminationen sollte vermerkt werden.

Da Aluminium ubiquitär vorkommt, ist die Gefahr einer Probenkontamination extrem hoch. Die Dokumentation der präanalytischen Schritte schützt die Praxis vor Regressansprüchen. Der Laborbefund muss dauerhaft in der Patientenakte archiviert werden.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Aluminium-Akkumulation bei chronischer Niereninsuffizienz. Blutentnahme mittels metallfreier Spezial-Monovette zur Bestimmung von Aluminium im Serum nach GOÄ 4190.

GOÄ 4190: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 1,15-fachen Regelsatz hinaus ist bei Laborleistungen stark reglementiert. Der maximale Höchstsatz liegt hier bei 1,30. Eine Steigerung auf diesen Satz ist nur zulässig, wenn die Untersuchung einen außergewöhnlichen Aufwand erfordert hat.

Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch eine schwierige Probenmatrix oder die Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen aufgrund von Kontaminationsverdacht begründet werden. Die Begründung muss einzelfallbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Tipp: Nutzen Sie bei einer Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise Begründungen wie "Erhöhter Zeitaufwand durch aufwendige präanalytische Dekontaminationsschritte der Probe".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4190 wird selten isoliert erbracht, sondern erfolgt meist im Rahmen eines größeren Laborprofils. Typische Kombinationen umfassen die Bestimmung von Nierenwerten wie Kreatinin oder Harnstoff, um die renale Funktion parallel zu beurteilen.

Auch die Kombination mit anderen Spurenelementen oder Elektrolyten ist klinisch oft sinnvoll. Dabei sind jedoch stets die Höchstgrenzen und Ausschlussregelungen des Abschnitts M der GOÄ zu beachten, um Honorarverluste zu vermeiden.

Ziffer 4190 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4190 wird zur Nummer 12836 — „Aluminium Serum oder Plasma, Urin (z.B. 24-Std.-Urin), Dialysat; z.B. elektrothermische (flammenlose) Atomabsorptionsspektrometrie; Auswertung: apparativ- quantitativ.“ — mit festem Satz von 23,22 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4190

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4190 beträgt 27,48 Euro bei Anwendung des Faktors 1,15. Dieser Satz wird standardmäßig für die flammenlose Atomabsorptionsanalyse von Aluminium herangezogen. Eine Erhöhung bis zum Höchstsatz von 31,07 Euro ist nur mit einer besonderen medizinischen Begründung zulässig.
Die Abrechnung der GOÄ 4190 ist bei dem begründeten Verdacht auf eine Aluminiumüberladung indiziert. Typische klinische Szenarien umfassen die Überwachung von Dialysepatienten, den Verdacht auf aluminiuminduzierte Knochenerkrankungen oder arbeitsmedizinische Untersuchungen bei beruflicher Exposition. Auch der chronische Missbrauch aluminiumhaltiger Antazida kann eine Bestimmung rechtfertigen.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation ist gemäß der Leistungsbeschreibung der GOÄ 4190 zwingend erforderlich. Ohne den konkreten Hinweis auf "Aluminium" ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Diese Pflicht dient der Transparenz und Überprüfbarkeit der erbrachten Laborleistung.
Eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 4190 über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist bis zum Höchstsatz von 1,30 möglich. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, gelten hier die speziellen Höchstsätze für Laborleistungen. Jede Überschreitung des Regelhöchstsatzes erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung.
Bei der Probenentnahme für die Aluminiumbestimmung muss zwingend auf kontaminationsfreies Material geachtet werden. Die Verwendung spezieller, metallfreier Monovetten oder Vakutainer ist unerlässlich, um falsch-hohe Messergebnisse zu vermeiden. Diese präanalytische Besonderheit sollte auch in der Patientenakte sorgfältig dokumentiert werden.
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