Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4190
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Aluminium
Die Ziffer 4190 beschreibt die quantitative Bestimmung von Aluminium im menschlichen Probenmaterial. Diese hochsensitive Methode der flammenlosen Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) ermöglicht den präzisen Nachweis von Spurenelementen im Mikrogrammbereich. Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Rechnung anzugeben.
GOÄ 4190 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Bestimmung von Aluminium ist kein Routineverfahren, sondern erfordert eine gezielte klinische Fragestellung. Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Überwachung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, insbesondere unter Dialysetherapie. Da Aluminium primär über die Nieren ausgeschieden wird, kann es bei diesen Patienten schnell zu einer toxischen Akkumulation kommen.
Ein weiteres wichtiges Feld ist die Arbeitsmedizin. Personen, die in der Aluminiumgewinnung oder beim Schweißen tätig sind, unterliegen einer potenziellen Gefährdung. Auch bei Verdacht auf eine aluminiuminduzierte Enzephalopathie oder Osteomalazie ist die Untersuchung medizinisch notwendig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4190
Fallbeispiel 1: Dialysepatient mit Verdacht auf Osteopathie
Ein Patient unter langjähriger Hämodialyse klagt über diffuse Knochenschmerzen. Es besteht der klinische Verdacht auf eine Osteomalazie durch Aluminiumakkumulation. Die Bestimmung des Serum-Aluminiumspiegels mittels AAS sichert die Diagnose. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4190 zum Regelsatz (1,15-fach = 27,48 €).
Fallbeispiel 2: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Ein Schweißer im Schiffbau stellt sich zur regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorge vor. Zum Ausschluss einer berufsbedingten Aluminiumintoxikation erfolgt die Bestimmung des Parameters im Urin. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4190 zum Regelsatz (1,15-fach = 27,48 €).
Fallbeispiel 3: Abklärung bei unklarer neurologischer Symptomatik
Eine Patientin zeigt progressive kognitive Defizite bei gleichzeitigem langjährigem Abusus aluminiumhaltiger Antazida. Zum Ausschluss einer Enzephalopathie wird eine quantitative Analyse im Vollblut durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4190 zum Regelsatz (1,15-fach = 27,48 €).
Häufige Fehler bei der GOÄ 4190: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler liegt im Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung aufzuführen sind. Fehlt dieser Zusatz, kann die Erstattung durch private Krankenversicherungen verweigert werden.
Zudem darf die Ziffer nur dann abgerechnet werden, wenn tatsächlich die Methode der flammenlosen Atomabsorption angewendet wurde. Wird die Analyse mittels anderer Verfahren wie der ICP-MS durchgeführt, ist die GOÄ 4190 nicht direkt anwendbar. In solchen Fällen müssen analoge Bewertungen geprüft werden.
Achtung: Die bloße Angabe der Ziffer 4190 ohne den Textzusatz "Aluminium" führt in der Praxis regelmäßig zu Rechnungskürzungen durch die Kostenträger.
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Dokumentation der GOÄ 4190: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation und die Art des Probenmaterials unmissverständlich festgehalten werden. Auch die Verwendung von Spezialröhrchen zur Vermeidung von Kontaminationen sollte vermerkt werden.
Da Aluminium ubiquitär vorkommt, ist die Gefahr einer Probenkontamination extrem hoch. Die Dokumentation der präanalytischen Schritte schützt die Praxis vor Regressansprüchen. Der Laborbefund muss dauerhaft in der Patientenakte archiviert werden.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Aluminium-Akkumulation bei chronischer Niereninsuffizienz. Blutentnahme mittels metallfreier Spezial-Monovette zur Bestimmung von Aluminium im Serum nach GOÄ 4190.
GOÄ 4190: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 1,15-fachen Regelsatz hinaus ist bei Laborleistungen stark reglementiert. Der maximale Höchstsatz liegt hier bei 1,30. Eine Steigerung auf diesen Satz ist nur zulässig, wenn die Untersuchung einen außergewöhnlichen Aufwand erfordert hat.
Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch eine schwierige Probenmatrix oder die Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen aufgrund von Kontaminationsverdacht begründet werden. Die Begründung muss einzelfallbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.
Tipp: Nutzen Sie bei einer Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise Begründungen wie "Erhöhter Zeitaufwand durch aufwendige präanalytische Dekontaminationsschritte der Probe".
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4190 wird selten isoliert erbracht, sondern erfolgt meist im Rahmen eines größeren Laborprofils. Typische Kombinationen umfassen die Bestimmung von Nierenwerten wie Kreatinin oder Harnstoff, um die renale Funktion parallel zu beurteilen.
Auch die Kombination mit anderen Spurenelementen oder Elektrolyten ist klinisch oft sinnvoll. Dabei sind jedoch stets die Höchstgrenzen und Ausschlussregelungen des Abschnitts M der GOÄ zu beachten, um Honorarverluste zu vermeiden.
Ziffer 4190 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4190 wird zur Nummer 12836 — „Aluminium Serum oder Plasma, Urin (z.B. 24-Std.-Urin), Dialysat; z.B. elektrothermische (flammenlose) Atomabsorptionsspektrometrie; Auswertung: apparativ- quantitativ.“ — mit festem Satz von 23,22 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4190
Was hat nicht gestimmt?