GOÄ 4194: Chrom-Bestimmung rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4194
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Chrom
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4194

Ziffer 4194: Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos – Chrom –

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4194 beschreibt eine hochspezifische physikalisch-chemische Analysemethode aus dem Bereich der Laboratoriumsuntersuchungen (Abschnitt M der Gebührenordnung). Die flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie (AAS), meist als Graphitrohr-AAS durchgeführt, zeichnet sich durch eine extrem hohe Empfindlichkeit aus. Sie ermöglicht den Nachweis von Spurenelementen und Schwermetallen in geringsten Konzentrationen.

Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Kalibrierung des Messgeräts, die eigentliche Messung des Chromgehalts sowie die Qualitätskontrolle und Befunderstellung. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, gelten die besonderen Bestimmungen für den reduzierten Gebührenrahmen im Laborbereich.

GOÄ 4194 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Chrom mittels flammenloser Atomabsorption kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine akute oder chronische Chromexposition besteht. Dies ist häufig in der Arbeitsmedizin der Fall, beispielsweise bei Schweißern oder Arbeitern in der Galvanikindustrie. Auch umweltmedizinische Fragestellungen erfordern regelmäßig diese präzise Analytik.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die postoperative Überwachung von Patienten mit Metall-auf-Metall-Gelenkendoprothesen. Ein erhöhter Chromspiegel im Vollblut oder Urin kann hierbei auf einen vorzeitigen Verschleiß oder Abrieb der Prothese hinweisen. Die frühzeitige Erkennung schützt Patienten vor systemischen Toxizitäten.

Tipp: Bei der Überwachung von Endoprothesenträgern empfiehlt sich die Bestimmung aus dem Vollblut, da Chrom sich stark in den Erythrozyten anreichert und somit ein stabileres Bild der Belastung liefert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4194

Fallbeispiel 1: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Ein 45-jähriger Patient, der in der metallverarbeitenden Industrie tätig ist, stellt sich zur regelmäßigen Vorsorge vor. Aufgrund des Expositionsrisikos gegenüber Schweißrauchen wird eine quantitative Bestimmung von Chrom im Urin veranlasst. Die Analyse erfolgt mittels flammenloser Atomabsorption. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4194 für diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung mit dem Regelsatz (1,15-fach), da keine analytischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Endoprothesen-Abrieb

Eine Patientin klagt zwei Jahre nach dem Einsatz einer Hüft-Totalendoprothese über anhaltende Schmerzen im Gelenkbereich. Zum Ausschluss eines erhöhten Endoprothesen-Abrieb-Verdachts wird eine Vollblutanalyse auf Chrom und Kobalt durchgeführt. Die Bestimmung von Chrom wird über die GOÄ-Ziffer 4194 abgerechnet. Die Kobaltbestimmung erfolgt über die entsprechende separate Ziffer.

Fallbeispiel 3: Umweltmedizinische Abklärung bei unklaren Symptomen

Ein Patient stellt sich mit unspezifischen neurologischen Beschwerden und dem Verdacht auf eine Schwermetallbelastung durch Trinkwasserleitungen vor. Es wird ein umfassendes Screening veranlasst, das unter anderem die Chrom-Bestimmung im Urin beinhaltet. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4194 erfolgt korrekt unter Angabe des Parameters auf der Liquidation, um eine reibungslose Erstattung zu gewährleisten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4194: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger formaler Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4194 ist das Fehlen der Parameterangabe auf der Rechnung. Die Gebührenordnung schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt das Wort Chrom oder die genaue Bezeichnung des untersuchten Analyten, kann die private Krankenversicherung die Erstattung verweigern.

Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Die Ziffer darf nicht abgerechnet werden, wenn die Leistung Teil einer komplexeren, pauschal abgegoltenen Laboruntersuchung ist. Auch die Doppelabrechnung aus derselben Probe für identische Fragestellungen führt regelmäßig zu Beanstandungen durch Prüfstellen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung von Speziallaborleistungen die Höchstgrenzen und die Zuordnung zu den jeweiligen Laborbereichen strikt eingehalten werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4194: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das Entnahmedatum, die Art des Probenmaterials sowie das exakte Messergebnis dokumentiert werden. Auch die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Labors sollten nachvollziehbar sein.

Falls die Analyse an ein externes Labor überwiesen wird, muss dies ebenfalls klar aus den Unterlagen hervorgehen. Der Überweisungsauftrag und der eingehende Laborbefund sind untrennbar mit der Patientenakte zu verbinden.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Prothesenabrieb bei Z. n. Hüft-TEP links. Entnahme von 5 ml Heparin-Vollblut. Analyse mittels flammenloser AAS (GOÄ 4194). Ergebnis: Chromkonzentration im Vollblut bestimmt: 2,4 µg/l (Referenzbereich unter 1,0 µg/l). Befund an Patienten übermittelt.

GOÄ 4194: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4194 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung können eine extrem schwierige Probenaufbereitung oder ein unvorhergesehener, erheblicher Mehraufwand bei der Kalibrierung des Spektrometers sein. Diese Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Chrombestimmung selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt sie in Kombination mit der Bestimmung anderer Metalle wie Kobalt oder Nickel. Diese weiteren Parameter werden über die jeweils zutreffenden Ziffern des Speziallabors abgerechnet.

Zusätzlich können Beratungsleistungen nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 sowie die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 angesetzt werden, sofern diese Leistungen in der Praxis des abrechnenden Arztes erbracht wurden. Die Kombination mit einer ausführlichen umweltmedizinischen Beratung ist ebenfalls denkbar.

Ziffer 4194 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12840 — „Chrom Vollblut (antikoaguliert), Serum oder Plasma, Urin (z.B. 24-Std.-Urin)“. Festpreis: 23,22 € (aktueller 2,3-facher Satz: 27,48 € — etwas weniger als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4194

Die Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 4194 kostet im einfachen Gebührensatz 23,90 Euro. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach beträgt die Gebühr 27,48 Euro, während der Höchstsatz bei 31,07 Euro liegt. Höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung.
Die Bestimmung von Chrom mittels flammenloser Atomabsorption ist vor allem bei Verdacht auf Chrombelastungen oder Vergiftungen indiziert. Dies betrifft häufig Patienten im Rahmen der Umweltmedizin oder Arbeitsmedizin mit Exposition gegenüber Metallstäuben. Auch die Überwachung von Gelenkendoprothesen kann ein Grund sein.
Ja, gemäß der offiziellen Leistungsbeschreibung der GOÄ müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Das bedeutet, dass der konkrete Nachweis von Chrom explizit aufgeführt sein muss. Eine bloße Nennung der Ziffer ohne Parameterbezeichnung ist unzulässig.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein reduzierter Gebührenrahmen, bei dem der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache und der Höchstsatz das 1,3-Fache des Gebührensatzes beträgt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Gründe sind schwierige Probenaufbereitungen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 4194 kann grundsätzlich neben anderen Bestimmungen von Spurenelementen oder Schwermetallen abgerechnet werden, sofern diese medizinisch notwendig sind. Jede Bestimmung stellt eine eigenständige analytische Leistung dar. Es ist jedoch auf eventuelle Höchstgrenzen im Laborbereich zu achten.
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