GOÄ 4193: Cadmium-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4193
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Cadmium
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4193

Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Cadmium

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt unter der Ziffer 4193 eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der physikalisch-chemischen Untersuchungen. Diese Methode, auch bekannt als flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie (GF-AAS), dient dem präzisen Nachweis von Spurenelementen. Durch die thermische Elektroaufheizung in einem Graphitrohrofen wird eine extrem niedrige Nachweisgrenze für Cadmium erreicht.

Die offizielle Leistungsbeschreibung enthält die wichtige Abrechnungsbestimmung, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation einzeln aufzuführen sind. Die Ziffer umfasst die gesamte analytische Phase von der Probenvorbereitung über die Messung bis hin zur Qualitätskontrolle. Eine gesonderte Berechnung der Probenaufbereitung ist neben der Ziffer 4193 nicht zulässig.

GOÄ 4193 in der Praxis: Toxikologische Analytik und Umweltmedizin

Die Bestimmung von Cadmium kommt vor allem in der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin zum Einsatz. Cadmium ist ein hochtoxisches Schwermetall, das sich im menschlichen Organismus, insbesondere in den Nieren und Knochen, anreichert. Typische Indikationen für diese Untersuchung sind der Verdacht auf eine chronische Belastung am Arbeitsplatz oder umweltbedingte Expositionen.

Klinische Symptome wie eine unklare tubuläre Proteinurie, chronische Nierenfunktionsstörungen oder osteomalazische Knochenveränderungen rechtfertigen die Durchführung dieser Analytik. Auch im Rahmen von Reihenuntersuchungen in exponierten Industriebereichen, wie der Batterieherstellung oder der Metallverarbeitung, ist die Ziffer 4193 die Methode der Wahl. Die Analyse erfolgt meist aus Vollblut oder dem 24-Stunden-Sammelurin.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4193

Fallbeispiel 1: Verdacht auf berufsbedingte Cadmium-Exposition

Ein Patient stellt sich mit chronischen Atembeschwerden und Verdacht auf eine berufsbedingte Schwermetallbelastung vor, da er langjährig als Schweißer tätig ist. Zur Abklärung erfolgt die quantitative Bestimmung von Cadmium im Vollblut mittels flammenloser Atomabsorption. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4193 zum Regelsatz, da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Nierenschädigung

Bei einer Patientin zeigt sich eine isolierte tubuläre Proteinurie ohne Hinweise auf eine glomeruläre Erkrankung. Zum Ausschluss einer umweltbedingten chronischen Cadmium-Intoxikation wird eine Urinanalyse veranlasst. Die Bestimmung von Cadmium im 24-Stunden-Sammelurin wird durchgeführt und über die Ziffer 4193 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach akuter Intoxikation

Nach einer akuten inhalativen Cadmium-Exposition im industriellen Bereich erfolgt eine engmaschige Überwachung der Blutwerte. Aufgrund der Dringlichkeit und der notwendigen Express-Analytik im Labor wird die Leistung mit einem erhöhten Steigerungssatz abgerechnet. Die medizinische Begründung der Eilbedürftigkeit wird auf der Rechnung transparent dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4193: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4193 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter (z. B. Cadmium im Vollblut) genannt werden muss. Fehlt dieser Zusatz, riskieren Praxen eine Beanstandung durch die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für denselben Analyten am selben Untersuchungstag berechnet werden, selbst wenn verschiedene Probenmaterialien untersucht wurden. Ein weiterer Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von allgemeinen Vorbereitungsleistungen, die bereits mit der Gebühr abgegolten sind.

Achtung: Die parallele Abrechnung von anderen Bestimmungsverfahren für dasselbe Element am selben Tag ist ausgeschlossen. Es muss stets das medizinisch indizierte und tatsächlich durchgeführte Primärverfahren abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 4193: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das entnommene Probenmaterial sowie das genaue Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme dokumentiert sein. Auch das analytische Messergebnis inklusive der laborspezifischen Referenzbereiche gehört zwingend in die Dokumentation.

Besonders bei der Verwendung von 24-Stunden-Sammelurin ist die Angabe des Gesamtvolumens im Laborbuch und in der Akte festzuhalten. Diese Daten stützen die Plausibilität der erbrachten Leistung bei eventuellen Nachfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Bestimmung von Cadmium im Heparin-Vollblut mittels GF-AAS bei Verdacht auf chronische Exposition (Schweißer-Tätigkeit). Probenentnahme am 12.10.2023 um 08:30 Uhr. Ergebnis: 2,4 µg/l (Referenzwert < 1,0 µg/l).

GOÄ 4193: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine schwierige Probenmatrix, die eine aufwendige chemische Vorbehandlung erfordert, oder eine extrem zeitkritische Notfallbestimmung. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Cadmium-Bestimmung im Rahmen eines umfassenden Schwermetall-Screenings durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Blei (GOÄ 4191) oder Quecksilber (GOÄ 4196). Auch die Bestimmung von Kreatinin im Urin zur Normierung der Ausscheidungswerte ist eine häufige und berechtigte Kombination im Praxisalltag.

Tipp: Es ist bei der Kombination mehrerer Schwermetallanalysen darauf zu achten, dass für jede Ziffer der spezifische Parameter auf der Rechnung ausgewiesen wird, um Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.

Ziffer 4193 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4193 wird zur Nummer 12839 — „Cadmium Vollblut (antikoaguliert), Urin (z.B. 24-Std.-Urin); z.B. elektrothermische (flammenlose) Atomabsorptionsspektrometrie; Auswertung: apparativ- quantitativ.“ — mit festem Satz von 23,22 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4193

Die GOÄ-Ziffer 4193 kostet im Einfachsatz 23,90 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 27,48 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 31,07 €.
Bei der Abrechnung der GOÄ 4193 müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Ohne diese konkrete Angabe (z. B. 'Cadmium im Vollblut') ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Die Untersuchung ist bei Verdacht auf akute oder chronische Cadmium-Intoxikationen indiziert. Typische Anwendungsbereiche sind die Arbeitsmedizin bei exponierten Personen sowie die Umweltmedizin bei unklaren Nierenschäden.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei begründetem Mehraufwand möglich. Typische Begründungen sind eine besonders aufwendige Probenvorbereitung oder eine dringliche Notfallanalytik.
Für die Bestimmung von Cadmium mittels flammenloser Atomabsorption wird in der Regel Vollblut (EDTA oder Heparin) oder 24-Stunden-Sammelurin verwendet. Die Wahl des Materials richtet sich nach der Fragestellung (akute vs. chronische Belastung).
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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