GOÄ 4214: Lithium-Abrechnung – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4214
Lithium
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4214 für die Lithium-Bestimmung inklusive wichtiger Praxistipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4214

Lithium - Punktzahl: 60 - Einfachsatz: 3,50 Euro - Regelhöchstsatz (1,15-fach): 4,02 Euro - Höchstsatz (1,3-fach): 4,55 Euro

Die Gebührenordnungsziffer 4214 beschreibt die quantitative Bestimmung von Lithium im Rahmen der Laboratoriumsuntersuchungen. Diese Leistung ist im Abschnitt M III unter den Arzneimittelkonzentrationen, exogenen Giften und Drogen angesiedelt. Sie umfasst die labortechnische Analyse des Wirkstoffs im Blut des Patienten.

Die Bestimmung dient dem therapeutischen Drugmonitoring (TDM) bei Patienten, die mit Lithiumsalzen behandelt werden. Da es sich um eine Speziallaborleistung handelt, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M für die Erbringung und Abrechnung im niedergelassenen Bereich.

GOÄ 4214 in der Praxis: Indikation und therapeutisches Monitoring

Die Bestimmung von Lithium ist eine absolute Notwendigkeit bei jeder Therapie mit diesem Wirkstoff, da die therapeutische Breite mit 0,4 bis 1,2 mmol/l extrem eng ist. Bereits geringe Überschreitungen können zu schweren, potenziell lebensbedrohlichen Intoxikationen führen. Konzentrationen im Serum von über 4 mmol/l gelten als potenziell tödlich.

Typische Indikationen für die Bestimmung nach GOÄ 4214 sind die Prophylaxe und Therapie von bipolaren affektiven Störungen. Die Blutentnahme muss präzise geplant werden und sollte exakt 12 Stunden nach der letzten Tabletteneinnahme erfolgen. Nur so lässt sich eine verlässliche Aussage über den Talspiegel treffen.

Tipp: Um verlässliche Werte zu erhalten, sollte das Fließgleichgewicht (Steady-State) abgewartet werden. Dieses stellt sich frühestens zwei Wochen nach Beginn der Therapie oder nach einer Dosisanpassung ein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4214

Fallbeispiel 1: Ersteinstellung bei bipolarer Störung

Ein Patient mit einer neu diagnostizierten bipolaren Störung erhält erstmalig eine orale Therapie mit Lithiumcarbonat. Eine Woche nach Therapiebeginn erfolgt die erste Blutentnahme zur Bestimmung des Spiegels. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4214 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Routinekontrolle bei stabiler Langzeittherapie

Eine Patientin befindet sich seit zwei Jahren unter stabiler Lithiumtherapie. Zur regelmäßigen Überwachung erfolgt die quartalsweise Blutentnahme exakt 12 Stunden nach der letzten Einnahme. Die Bestimmung des Serumspiegels wird korrekt nach GOÄ 4214 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Lithiumintoxikation

Ein Patient stellt sich mit Symptomen wie starkem Tremor, Erbrechen und Verwirrtheit in der Praxis vor. Aufgrund des dringenden Verdachts auf eine Lithiumintoxikation erfolgt eine sofortige Blutentnahme zur Notfallbestimmung. Die Abrechnung der GOÄ 4214 erfolgt hierbei gegebenenfalls mit erhöhtem Steigerungsfaktor aufgrund der Eilbedürftigkeit.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4214: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Missachtung des korrekten Probenmaterials. Die GOÄ 4214 bezieht sich auf die Bestimmung im Blut (Serum oder Plasma). Wird die Untersuchung fälschlicherweise aus dem Urin durchgeführt, ist diese Ziffer nicht anwendbar.

Für arbeitsmedizinische Untersuchungen im Urin mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 4198 heranzuziehen. Eine Doppelabrechnung von GOÄ 4214 und GOÄ 4198 für dieselbe Untersuchung ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass bei der Abrechnung von arbeitsmedizinischen Urinuntersuchungen die korrekte Ziffer 4198 gewählt und der besondere Umstand in der Rechnung kurz erläutert wird, um Rückfragen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4214: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die rechtssichere Abrechnung unerlässlich. In der Patientenakte muss zwingend der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme sowie der Zeitpunkt der letzten Tabletteneinnahme dokumentiert werden. Nur so kann die Einhaltung des 12-Stunden-Intervalls nachgewiesen werden.

Zusätzlich sollten eventuelle Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden, Tremor oder Veränderungen der Schilddrüsenfunktion festgehalten werden. Diese klinischen Angaben stützen die medizinische Notwendigkeit engmaschiger Kontrollen.

Dokumentation: Blutentnahme zur Lithiumbestimmung (GOÄ 4214) um 08:00 Uhr erfolgt. Letzte Einnahme von Lithiumcarbonat am Vorabend um 20:00 Uhr (exakt 12 Stunden Abstand). Keine klinischen Zeichen einer Intoxikation.

GOÄ 4214: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für die GOÄ-Ziffer 4214 reicht vom einfachen Satz bis zum 1,3-fachen Satz, wobei der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz liegt. Eine Überschreitung des Regelsatzes bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können ein extrem schwieriges Venenverhältnis oder eine dringliche Notfallanalytik bei akutem Intoxikationsverdacht sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung des Lithiumspiegels mit anderen Laborparametern kombiniert. Da Lithium die Schilddrüsen- und Nierenfunktion beeinflussen kann, ist die gleichzeitige Bestimmung von TSH (GOÄ 4030) sowie Kreatinin zur Überprüfung der Nierenfunktion medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig. Auch die Blutentnahme selbst (z. B. nach GOÄ 250) kann neben den Laborziffern berechnet werden.

Ziffer 4214 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11700 — „Lithium Serum oder Plasma“. Festpreis: 2,75 € (aktueller 2,3-facher Satz: 4,02 € — etwas weniger als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4214

Die GOÄ-Ziffer 4214 wird für die quantitative Bestimmung von Lithium im Serum oder Plasma abgerechnet. Dies ist insbesondere im Rahmen des therapeutischen Drugmonitorings bei Patienten mit bipolaren Störungen indiziert. Die Bestimmung erfolgt typischerweise in regelmäßigen Abständen während der laufenden Therapie.
Für die Abrechnung der GOÄ 4214 muss die Bestimmung aus dem Blut, also aus Serum oder Plasma, erfolgen. Eine Bestimmung aus dem Urin ist über diese Ziffer nicht abrechenbar. Für Urinuntersuchungen müssen andere Ziffern herangezogen werden.
Die GOÄ 4214 gilt für die Lithiumbestimmung im Blut mittels Standardverfahren wie der spektralfotometrischen Methode. Die GOÄ 4198 hingegen wird für arbeitsmedizinische Untersuchungen im Urin mittels Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) angewendet. Beide Ziffern dürfen für dieselbe Analyse nicht nebeneinander berechnet werden.
Nach Therapiebeginn erfolgt die Bestimmung zunächst wöchentlich bis zur stabilen Einstellung. Anschließend wird die Leistung ein halbes Jahr lang monatlich und danach alle zwei bis drei Monate abgerechnet. Bei klinischem Verdacht auf eine Intoxikation ist eine außerplanmäßige Abrechnung jederzeit medizinisch begründbar.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist mit entsprechender Begründung möglich. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlicher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder eine dringliche Notfallanalytik bei Verdacht auf eine lebensbedrohliche Intoxikation.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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