GOÄ 4251: Bordetella-pertussis-Nachweis korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4251
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Bordetella pertussis
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4251

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4251 beschreibt den qualitativen Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden. Im Fokus steht hierbei der Erreger Bordetella pertussis, welcher für die klinische Ausprägung des Keuchhustens verantwortlich ist. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet.

Die Ziffer umfasst die gesamte labortechnische Durchführung des Nachweises im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten. Neben der eigentlichen Analyse sind auch die Bereitstellung der Reagenzien sowie die qualitätssichernden Maßnahmen in der Leistung enthalten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist nicht zulässig.

GOÄ 4251 in der Praxis: Diagnostik des Keuchhustens

Die klinische Relevanz der GOÄ 4251 zeigt sich vor allem bei Patienten mit langanhaltendem, krampfartigem Husten. Da die Symptomatik insbesondere bei Erwachsenen oft atypisch verläuft, sichert der Antikörpernachweis die Diagnose ab. Die serologische Untersuchung ist besonders dann sinnvoll, wenn der symptomatische Zeitraum bereits mehrere Wochen andauert.

In der Frühphase der Infektion ist ein direkter Erregernachweis mittels PCR meist sensitiver. Nach Ablauf der ersten Krankheitswochen gewinnt jedoch der Nachweis von spezifischen IgG- und IgA-Antikörpern an Bedeutung. Die Abgrenzung zu anderen respiratorischen Erregern wird durch diese gezielte Labordiagnostik erleichtert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4251

Fallbeispiel 1: Lang anhaltender Husten beim Erwachsenen

Ein erwachsener Patient stellt sich mit seit vier Wochen bestehendem, trockenem Husten vor. Aufgrund des Verdachts auf eine atypische Pertussis-Infektion wird eine Blutprobe entnommen. Die labortechnische Untersuchung erfolgt zum Nachweis von Bordetella-pertussis-IgG-Antikörpern. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4251 unter Angabe des Parameters.

Fallbeispiel 2: Kontaktperson mit Symptomen

Eine ungeimpfte Kontaktperson eines nachgewiesenen Keuchhusten-Patienten zeigt erste respiratorische Symptome. Zur schnellen diagnostischen Abklärung wird eine serologische Untersuchung veranlasst. Der qualitative Nachweis von spezifischen IgA-Antikörpern sichert die Verdachtsdiagnose ab. Die Leistung wird mit dem Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abklärung atypischer Verläufe bei Geimpften

Ein vollständig geimpfter Jugendlicher leidet unter anhaltenden Hustenattacken. Zum Ausschluss eines Impfdurchbruchs wird eine differenzierte Antikörperdiagnostik durchgeführt. Die Bestimmung von IgG und IgA erfolgt parallel, um den Immunstatus zu bewerten. Beide Parameter werden als separate Positionen unter der GOÄ 4251 auf der Rechnung ausgewiesen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4251: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4251 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die Angabe des konkreten Parameters (z. B. Bordetella pertussis IgG) auf der Rechnung ist zwingend erforderlich. Fehlt diese Angabe, kann die Liquidation formal beanstandet werden.

Zudem darf derselbe qualitative Parameter am selben Untersuchungstag nicht mehrfach berechnet werden. Die parallele Bestimmung unterschiedlicher Antikörperklassen wie IgG und IgA ist jedoch zulässig und abrechenbar. Hierbei muss jede Klasse als eigener Abrechnungsposten deklariert werden.

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Dokumentation der GOÄ 4251: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie die spezifische Fragestellung dokumentiert sein. Auch das Testergebnis und die daraus resultierende therapeutische Konsequenz gehören in die Akte.

Dokumentation: Verdacht auf Pertussis bei persistierendem Husten seit 3 Wochen. Durchführung des qualitativen Nachweises von Bordetella-pertussis-Antikörpern (IgG und IgA) mittels ELISA. Ergebnis: IgG positiv, IgA negativ.

Die Aufbewahrung der Laborbefunde sollte systematisch erfolgen, um bei Rückfragen der Kostenträger schnell reagieren zu können. Eine präzise Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Der Dokumentationsaufwand sichert somit den Honoraranspruch.

Tipp: Eine lückenlose Dokumentation der klinischen Symptomatik (z. B. stakkatoartiger Husten, inspiratorischer Stridor) stützt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

GOÄ 4251: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4251 unterliegt als Laborleistung des Abschnitts M besonderen Bestimmungen bezüglich der Steigerung. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Diese müssen auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden, beispielsweise durch eine aufwendige Probenvorbereitung bei schwieriger Probenmatrix.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4251 im Rahmen einer umfassenden Diagnostik mit anderen Leistungen kombiniert. Typisch ist die Kombination mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme sowie den Beratungsgebühren nach Ziffer 1 oder 3. Auch die Kombination mit weiteren serologischen Untersuchungen zum Ausschluss von Differentialdiagnosen ist üblich, sofern die jeweiligen Leistungsausschlüsse beachtet werden.

Ziffer 4251 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 4251 sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Der bisherige 2,3-fache Satz liegt bei 19,43 €; im Einzelfall ist zu prüfen, welche neue Ziffer den Untersuchungsinhalt am besten abbildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4251

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4251 beträgt 19,44 Euro bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 Euro. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bis zum Höchstsatz von 1,3 (21,97 Euro) mit entsprechender Begründung möglich.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden. Dies ergibt sich direkt aus den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ für diese Ziffer. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann vom Kostenträger zurückgewiesen werden.
Ja, die GOÄ 4251 kann mehrfach am selben Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene Antikörperklassen (z. B. IgG und IgA) getrennt untersucht werden. Die untersuchten Parameter müssen dann jeweils einzeln auf der Rechnung aufgeführt sein. Eine mehrfache Abrechnung für denselben Parameter ist hingegen ausgeschlossen.
Die Untersuchung ist indiziert bei klinischem Verdacht auf Keuchhusten, insbesondere bei länger als zwei Wochen anhaltendem Husten ohne klare Ursache. Auch zur Abklärung von Impfdurchbrüchen oder bei symptomatischen Kontaktpersonen ist die Serologie sinnvoll. In der Frühphase der Infektion ist jedoch ein direkter Erregernachweis mittels PCR vorzuziehen.
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 kann durch einen erhöhten zeitlichen oder technischen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind schwierige Probenaufbereitungen oder dringliche Eilanalysen außerhalb der Routinezeiten. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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