GOÄ 4254: Coxiella-Antikörper rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4254
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Coxiella burneti
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4254

Die GOÄ-Ziffer 4254 beschreibt eine spezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Bereich der Mikrobiologie und Serologie. Der offizielle Leistungstext lautet:

Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Coxiella burneti

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Gebührenposition umfasst den qualitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen den Erreger Coxiella burnetii. Die Untersuchung erfolgt in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbar sensitiven immunologischen Methoden. Alle vorbereitenden Schritte, die Durchführung der Reaktion sowie die anschließende Beurteilung sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 4254 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Q-Fieber

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4254 ist primär bei klinischem Verdacht auf ein Q-Fieber indiziert. Da es sich hierbei um eine meldepflichtige Zoonose handelt, ist eine präzise Diagnostik von hoher epidemiologischer Bedeutung. Typische Symptome umfassen plötzliches hohes Fieber, schwere Stirnkopfschmerzen und eine atypische Pneumonie.

Besonders gefährdet sind Personen mit beruflichem Kontakt zu Paarhufern, wie Landwirte oder Tierärzte. Die serologische Untersuchung dient dem Nachweis einer stattgehabten oder akuten Infektion. Die Abgrenzung zu anderen Erregern erfolgt meist über ein breiteres serologisches Screening.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4254

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akutes Q-Fieber bei einem Landwirt

Ein selbstständiger Landwirt stellt sich mit akutem, hohem Fieber und trockenem Reizhusten vor. Aufgrund des engen Kontakts zu Schafen besteht der dringende Verdacht auf eine Infektion mit Coxiella burnetii. Zur diagnostischen Abklärung wird eine Blutprobe entnommen und ein qualitativer Antikörpernachweis veranlasst.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4254 für die serologische Untersuchung. Zusätzlich werden die klinische Untersuchung und die Blutentnahme nach GOÄ 250 liquidiert.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Endokarditis

Ein Patient mit einer bekannten Herzklappenerkrankung zeigt Symptome einer Endokarditis, wobei die routinemäßig angelegten Blutkulturen negativ bleiben. Zum Ausschluss einer chronischen Verlaufsform des Q-Fiebers wird die Bestimmung von Coxiella-burnetii-Antikörpern angefordert.

Die Durchführung des qualitativen Tests wird mit der Ziffer 4254 abgerechnet. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der Differenzialdiagnostik der kulturnegativen Endokarditis.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei therapierefraktärer Pneumonie

Eine Patientin leidet an einer ambulant erworbenen Pneumonie, die nicht auf eine Standardtherapie mit Beta-Laktam-Antibiotika anspricht. Zur Identifikation atypischer Erreger wird ein Screening eingeleitet, das auch den Nachweis von Coxiella burnetii umfasst.

Neben anderen spezifischen Erregerziffern wird für den qualitativen Coxiella-Nachweis die GOÄ-Ziffer 4254 in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4254: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem darf die qualitative Untersuchung nach Ziffer 4254 nicht unkritisch neben einer quantitativen Bestimmung desselben Erregers am selben Tag abgerechnet werden. Eine solche Doppelabrechnung wird von Prüfstellen als nicht konform eingestuft, es sei denn, es liegen medizinisch begründbare Ausnahmen vor.

Achtung: Die Angabe des konkreten Parameters (z. B. Coxiella burnetii IgG oder IgM) auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Ohne diese Spezifizierung ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Erstattungsanspruch gefährdet.

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Dokumentation der GOÄ 4254: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie das konkrete Testergebnis detailliert festgehalten werden. Auch die verwendete Methodik, wie die Immunfluoreszenz, sollte dokumentiert sein.

Bei der Durchführung in der eigenen Praxis oder Laborgemeinschaft ist zudem die Qualitätskontrolle nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zu protokollieren. Dies sichert die Abrechenbarkeit im Falle einer nachträglichen Überprüfung.

Dokumentation: Verdacht auf Q-Fieber bei atypischer Pneumonie. Durchführung des qualitativen IFT auf Coxiella-burnetii-Antikörper (IgG/IgM). Ergebnis: Coxiella burnetii IgM positiv, IgG negativ. Befund durch Laborarzt validiert.

GOÄ 4254: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 4254 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein erhöhter präanalytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse sein. Diese Besonderheiten müssen auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4254 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Infektionsdiagnostik eingesetzt. Sinnvoll ist die Kombination mit anderen serologischen Erregernachweisen, sofern unterschiedliche Parameter untersucht werden. Auch die Kombination mit klinischen Basisziffern ist am Tag der Probenentnahme zulässig.

Tipp: Sollen sowohl Phase-I- als auch Phase-II-Antikörper qualitativ differenziert werden, stellt dies getrennte Parameter dar. Diese können jeweils unter Angabe des spezifischen Parameters separat abgerechnet werden.

Ziffer 4254 in der neuen GOÄ

In der neuen GOÄ wird die Leistung zur neuen Nummer 11310 — „Coxiella burnetii, IFT, Phase 1 und Phase 2, qualitativ Antikörpernachweis, simultan Phase-1- und Phase-2-Antikörper“. Festpreis: 28,51 € (aktueller 2,3-facher Satz: 19,43 € — mehr als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4254

Die Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 4254 kostet im einfachen Satz 16,90 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 19,44 €. Bei begründetem Mehraufwand kann der Höchstsatz von 21,97 € (1,3-fach) abgerechnet werden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden. Dies ergibt sich direkt aus den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ für diese Ziffer.
Die Indikation besteht bei Verdacht auf Q-Fieber, insbesondere bei Patienten mit atypischer Pneumonie, unklarem Fieber oder Endokarditis und entsprechendem Expositionsrisiko. Auch der Ausschluss einer Zoonose bei Kontakt zu Nutztieren rechtfertigt die Untersuchung.
Eine Nebeneinanderberechnung von qualitativem (4254) und quantitativem Nachweis (4255) für denselben Erregerparameter am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn unterschiedliche Antikörperklassen oder Phasen-Antikörper getrennt untersucht und begründet werden.
Für labormedizinische Leistungen des Abschnitts M gilt der Gebührenrahmen von 1,0 bis 1,3. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während eine Steigerung auf den 1,3-fachen Höchstsatz einer besonderen medizinischen Begründung bedarf.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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