GOÄ 4263: Pertussis-Antikörper abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4263
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Bordetella pertussis
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4263

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4263 beschreibt eine spezialisierte laboratoriumsmedizinische Untersuchung aus dem Bereich der Infektionsimmunologie. Sie dient dem quantitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen den Erreger Bordetella pertussis, welcher für das Krankheitsbild des Keuchhustens verantwortlich ist. Als Untersuchungsmethoden kommen die indirekte Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbare quantitative Verfahren wie der Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA) zum Einsatz.

Die Bestimmung erfolgt in der Regel aus dem Serum des Patienten. Da es sich um eine quantitative Analyse handelt, liefert das Testergebnis präzise Konzentrationsangaben der Antikörperklassen (meist IgA, IgG oder IgM). Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die Angabe der konkreten untersuchten Parameter auf der Liquidation zwingend erforderlich.

GOÄ 4263 in der Praxis: Keuchhusten-Diagnostik und Indikationen

Die klinische Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4263 ist der begründete Verdacht auf eine Infektion mit Bordetella pertussis oder Bordetella parapertussis. Insbesondere bei langanhaltendem, krampfartigem Husten (Stakkato-Husten), der typischerweise von einem inspiratorischen Stridor begleitet wird, ist diese serologische Untersuchung indiziert. Auch die Überprüfung des serologischen Impfstatus oder die Abklärung atypischer Verläufe bei geimpften Personen rechtfertigen diese labordiagnostische Maßnahme.

In der Praxis wird häufig eine Differenzierung nach Immunglobulinklassen vorgenommen, um zwischen einer akuten Infektion, einer zurückliegenden Erkrankung oder einem Impfschutz zu unterscheiden. Die Bestimmung von IgA- und IgG-Antikörpern liefert hierbei die verlässlichsten Hinweise. Da es sich um eigenständige Parameter handelt, kann die Ziffer bei der Untersuchung verschiedener Antikörperklassen entsprechend mehrfach angesetzt werden, sofern dies medizinisch begründet ist.

Tipp: Bei der Bestimmung mehrerer Antikörperklassen (z. B. IgA und IgG) gegen Bordetella pertussis ist die GOÄ-Ziffer 4263 für jeden Parameter gesondert berechnungsfähig. Die jeweiligen Immunglobulinklassen müssen auf der Rechnung explizit ausgewiesen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4263

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Pertussis-Infektion

Ein erwachsener Patient stellt sich mit seit vier Wochen anhaltendem, trockenem Husten und nächtlichen Erstickungsanfällen vor. Zur Abklärung einer akuten Keuchhusten-Infektion veranlasst die Praxis die quantitative Bestimmung von Anti-Bordetella-pertussis-IgA und Anti-Bordetella-pertussis-IgG im Serum mittels ELISA. Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 4263 (1,15-facher Satz), da zwei getrennte Parameter quantitativ bestimmt wurden.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Infektion bei geimpftem Patienten

Eine schwangere Patientin im dritten Trimenon hatte engen Kontakt zu einer hustenden Person. Trotz bestehender Impfung soll eine frische Infektion ausgeschlossen werden, um das Neugeborene zu schützen. Es erfolgt die quantitative Bestimmung von IgG-Antikörpern gegen das Pertussis-Toxin (PT). Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 4263 mit Angabe des Parameters "Bordetella pertussis IgG (PT)".

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei persistierenden Symptomen

Bei einem Patienten mit bereits nachgewiesener Pertussis-Infektion und anhaltender Symptomatik nach sechs Wochen wird eine serologische Verlaufskontrolle durchgeführt. Ziel ist die Beurteilung des Antikörpertiter-Verlaufs (IgA und IgG). Die erneute quantitative Bestimmung rechtfertigt den wiederholten Ansatz der GOÄ-Ziffer 4263 für beide Parameter, dokumentiert durch den Vergleich der Titerwerte im Laborbericht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4263: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4263 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die bloße Angabe der Ziffer ohne den Zusatz "IgA" oder "IgG" führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Der Verordnungsgeber schreibt die präzise Benennung des untersuchten Antikörpers zwingend vor.

Zudem darf die Ziffer nicht für qualitative Suchtests herangezogen werden. Handelt es sich lediglich um ein orientierendes, nicht-quantitatives Verfahren, ist die Abrechnung nach GOÄ 4263 unzulässig. Ein weiterer Prüfpunkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen unspezifischen Immundiagnostik-Ziffern für denselben Erreger am selben Untersuchungstag, sofern diese nicht medizinisch begründet getrennt erbracht wurden.

Achtung: Die quantitative Bestimmung darf nicht mit einfachen qualitativen Schnelltests verwechselt werden. Prüfstellen verlangen bei Unklarheiten häufig den Laborbefundbericht zum Nachweis der quantitativen Methodik.

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Dokumentation der GOÄ 4263: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. persistierender Husten seit mehr als 14 Tagen) sowie die Anforderung der spezifischen Antikörperklassen dokumentiert sein. Der schriftliche Laborbefund mit den exakten quantitativen Messergebnissen und den herstellerspezifischen Referenzbereichen muss zwingend archiviert werden.

Sollte eine Steigerung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 1,15 hinaus in Erwägung gezogen werden, muss die medizinische Begründung direkt in der Dokumentation verankert sein. Dies betrifft beispielsweise schwierige Testbedingungen oder atypische Kreuzreaktionen, die einen erhöhten Zeitaufwand im Labor verursachten.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Pertussis bei anhaltendem Husten seit 3 Wochen. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von Bordetella-pertussis-IgA und IgG mittels ELISA. Laborbefund erhalten und archiviert: IgA: 45 U/ml (positiv), IgG: 120 U/ml (positiv).

GOÄ 4263: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz für Laborleistungen des Abschnitts M beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist unter Angabe einer schriftlichen Begründung möglich. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Regelsatzes sind ein außergewöhnlicher methodischer Aufwand bei der Probenvorbereitung, störende Begleitfaktoren im Serum (z. B. starke Hämolyse oder Lipämie) oder die Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen zur Absicherung grenzwertiger Ergebnisse.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen der Keuchhustendiagnostik wird die GOÄ-Ziffer 4263 häufig mit der Ziffer für die Blutentnahme (GOÄ 250) kombiniert. Bei differentialdiagnostischen Abklärungen kann die Ziffer neben anderen erregerspezifischen Antikörpernachweisen (z. B. Mycoplasma pneumoniae nach GOÄ 4262) stehen. Eine gleichzeitige Abrechnung von Direktnachweisen mittels PCR (z. B. nach GOÄ 4780, 4783) ist in der Akutphase der Erkrankung medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig, da es sich um unterschiedliche methodische Ansätze handelt.

Ziffer 4263 in der neuen GOÄ

In der neuen GOÄ wird die Leistung zur neuen Nummer 11338 — „Bordetella pertussis, IA Antikörpernachweis, z.B. gegen Pertussis-Toxin (PT)“. Festpreis: 15,00 € (aktueller 2,3-facher Satz: 34,19 € — weniger als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4263

Die GOÄ-Ziffer 4263 darf bei der quantitativen Bestimmung von Antikörpern gegen Bordetella pertussis mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methoden abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der klinische Verdacht auf Keuchhusten oder die Überprüfung des Impfstatus. Die Bestimmung muss quantitativ erfolgen, um diese Ziffer anzusetzen.
Die GOÄ-Ziffer 4263 ist für jede untersuchte Antikörperklasse (z. B. IgA und IgG) separat berechnungsfähig. Werden also zwei verschiedene Parameter quantitativ bestimmt, kann die Ziffer zweimal auf der Rechnung aufgeführt werden. Die untersuchten Parameter müssen dabei zwingend einzeln benannt werden.
Der häufigste Fehler ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung (wie IgA oder IgG) auf der Liquidation. Zudem beanstanden Prüfstellen die Abrechnung, wenn fälschlicherweise nur ein qualitativer Schnelltest statt eines quantitativen Verfahrens durchgeführt wurde. Auch unzulässige Dopplungen mit ähnlichen Suchtests am selben Tag werden gestrichen.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 4263 über den Regelsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist mit schriftlicher Begründung möglich. Typische Gründe sind ein erhöhter zeitlicher Aufwand durch störende Serumfaktoren oder schwierige Probenvorbereitungen. Die Begründung muss für den Kostenträger nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert sein.
Ja, die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4263 ist neben einem PCR-Direktnachweis (z. B. nach GOÄ 4780) zulässig. Da es sich um völlig unterschiedliche methodische Ansätze (Antikörpernachweis vs. Erregerdirektnachweis) handelt, besteht kein Ausschluss. Beide Untersuchungen müssen jedoch medizinisch begründet indiziert sein.
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