GOÄ 4264: Borrelien-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4264
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Borrelia burgdorferi
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4264

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4264 beschreibt die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Borrelia burgdorferi. Dies erfolgt mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbaren Untersuchungsmethoden wie dem ELISA-Verfahren. Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M III (Speziallabor), zugeordnet.

GOÄ 4264 in der Praxis: Indikation und Stellenwert in der Borreliose-Diagnostik

Die Diagnostik einer Lyme-Borreliose basiert primär auf dem klinischen Bild in Kombination mit einer zweistufigen Serologie. Die GOÄ-Ziffer 4264 wird typischerweise für den Suchtest (ELISA oder IFT) eingesetzt, um spezifische IgG- und IgM-Antikörper quantitativ zu bestimmen. Bei einem positiven oder grenzwertigen Befund schließt sich in der Regel ein Bestätigungstest an, um eine zweistufige Serologie korrekt durchzuführen.

Tipp: Für eine rechtssichere Abrechnung ist die exakte Angabe des untersuchten Parameters (z. B. Borrelia burgdorferi IgG oder IgM) auf der Liquidation zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4264

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Lyme-Arthritis

Ein Patient stellt sich mit einer unklaren Monarthritis des Kniegelenks vor, wodurch der klinische Verdacht auf eine Lyme-Arthritis im Spätstadium entsteht. Zur diagnostischen Abklärung erfolgt die quantitative Bestimmung von Borrelien-Antikörpern im Serum. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4264 zweifach für die getrennte Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern gegen Lyme-Borreliose.

Fallbeispiel 2: Abklärung nach Zeckenstich mit Erythema migrans

Ein Patient zeigt ein klassisches Erythema migrans nach einem Zeckenstich vor drei Wochen. Obwohl die Diagnose klinisch gestellt wird, soll eine serologische Ausgangsbasis mittels quantitativer Antikörperbestimmung dokumentiert werden. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4264 für die Bestimmung der Borrelien-Antikörper im Serum.

Fallbeispiel 3: Liquor-Serum-Paaranalyse bei Verdacht auf Neuroborreliose

Ein Patient leidet unter neurologischen Ausfällen nach einem bekannten Zeckenstich, weshalb der Verdacht auf eine Neuroborreliose besteht. Zur Berechnung des spezifischen Liquor-Serum-Index erfolgt die quantitative Bestimmung der Antikörper in beiden Medien. Die GOÄ-Ziffer 4264 wird hierbei für die Bestimmung im Serum und separat für die Bestimmung im Liquor abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4264: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen fordern regelmäßig Nachweise, wenn die Ziffer mehrfach am selben Tag ohne nähere Spezifikation nach IgG- und IgM-Antikörpern aufgeführt wird. Zudem darf die quantitative Bestimmung nicht mit qualitativen Schnelltests verwechselt werden.

Achtung: Die parallele Abrechnung eines Bestätigungstests (z. B. Line-Blot nach GOÄ 4395) ist zwar medizinisch sinnvoll, muss jedoch als eigenständige Leistung klar abgegrenzt und begründet werden, um Beanstandungen bei Bestätigungstests zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4264: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum sowie die spezifischen Laborergebnisse detailliert festgehalten werden. Auch die angewandte Methode sollte vermerkt sein.

Dokumentation: Blutentnahme bei V. a. Lyme-Borreliose nach Zeckenstich vor 4 Wochen. Quantitative Bestimmung von Borrelia burgdorferi IgG und IgM mittels ELISA (GOÄ 4264, 2-fach).

GOÄ 4264: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M III können im Regelfall bis zum Faktor 1,3 gesteigert werden. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 erfordert eine medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher diagnostischer Aufwand oder schwierige Probenaufbereitungen bei Kreuzreaktivitäten.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4264 mit der Blutentnahme (GOÄ 250) und dem Bestätigungstest mittels Immunoblot (GOÄ 4395) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Suchtests bei Differenzialdiagnosen (z. B. FSME-Serologie nach GOÄ 4265) ist in der Praxis üblich und zulässig.

Ziffer 4264 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11307 — „Borrelia burgdorferi, IFT quantitativ Antikörpernachweis“. Festpreis: 25,64 € (aktueller 2,3-facher Satz: 34,19 € — weniger als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4264

Die GOÄ 4264 darf für die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Borrelia burgdorferi abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der klinische Verdacht auf eine Lyme-Borreliose oder eine Neuroborreliose. Die Untersuchung erfolgt meist mittels Immunfluoreszenz oder ELISA.
Ja, die GOÄ 4264 darf mehrfach abgerechnet werden, wenn unterschiedliche Parameter bestimmt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sowohl IgG- als auch IgM-Antikörper quantitativ untersucht werden. Die jeweiligen Parameter müssen auf der Rechnung einzeln angegeben werden.
Die GOÄ 4264 dient der quantitativen Bestimmung (Suchtest) mittels Immunfluoreszenz oder ELISA. Die GOÄ 4395 hingegen wird für den qualitativen Bestätigungstest mittels Immunoblot (Western Blot) herangezogen. Beide Ziffern können bei einem zweistufigen Diagnoseverfahren nebeneinander anfallen.
Für die GOÄ 4264 gilt als Laborleistung des Speziallabors der Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist mit einer entsprechenden medizinischen Begründung möglich. Höhere Faktoren sind für diese Laborziffer nicht zulässig.
Ja, laut offiziellem Leistungstext müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Fehlt diese Angabe (z. B. 'Borrelia burgdorferi IgG'), kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung verweigert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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