Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4266
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4266 beschreibt die quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden, spezifisch für den Erreger Coxiella burnetii. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Die Analyse dient dem Nachweis einer Infektion mit dem Erreger des Q-Fiebers.
Die Erbringung dieser Leistung setzt eine spezialisierte Laborausstattung voraus, die in der Regel in medizinischen Laboratorien oder spezialisierten Praxisgemeinschaften vorgehalten wird. Im Rahmen der Abrechnung ist darauf zu achten, dass die genauen Parameter, wie beispielsweise die spezifischen Immunglobulinklassen, auf der Liquidation ausgewiesen werden. Dies sichert die Transparenz und die Erstattungsfähigkeit der erbrachten Laborleistung.
GOÄ 4266 in der Praxis: Diagnostik des Q-Fiebers
Die klinische Anwendung der GOÄ-Ziffer 4266 konzentriert sich auf die Diagnostik und Verlaufsbeurteilung von Infektionen mit Coxiella burnetii. Dieses Bakterium ist der Auslöser des Q-Fiebers, einer weltweit verbreiteten Zoonose, die häufig durch den Kontakt mit infizierten Nutztieren übertragen wird. Typische Symptome umfassen plötzliches hohes Fieber, schwere Kopfschmerzen und eine atypische Pneumonie.
In der medizinischen Praxis ist die Differenzierung zwischen einer akuten und einer chronischen Infektion von entscheidender Bedeutung. Hierbei hilft die Bestimmung von Antikörpern gegen die unterschiedlichen Antigenphasen (Phase I und Phase II) des Erregers. Die quantitative Bestimmung mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) gilt als Goldstandard in der Serologie des Q-Fiebers.
Tipp: Bei der Anforderung und Abrechnung sollte stets dokumentiert werden, ob es sich um eine Erstdiagnostik bei akutem Verdacht oder um eine Verlaufskontrolle bei chronischem Verlauf handelt, um spätere Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4266
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akutes Q-Fieber bei einem Landwirt
Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, trockenem Husten und ausgeprägtem Krankheitsgefühl vor. Aufgrund der beruflichen Exposition im landwirtschaftlichen Betrieb besteht der dringende Verdacht auf eine Coxiella-burnetii-Infektion. Es erfolgt die Blutentnahme zur Bestimmung von Phase-II-IgG- und IgM-Antikörpern mittels IFT. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4266 für die quantitativen Bestimmungen.
Fallbeispiel 2: Ausschluss einer chronischen Infektion bei Endokarditis
Bei einer Patientin mit einer kultur-negativen Endokarditis soll eine chronische Coxiella-burnetii-Infektion ausgeschlossen werden. Hierzu ist die quantitative Bestimmung von Phase-I-IgG-Antikörpern erforderlich, da hohe Titer dieser Antikörperklasse wegweisend für die chronische Verlaufsform sind. Die Durchführung der hochspezifischen Analyse rechtfertigt den Ansatz der GOÄ-Ziffer 4266.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach antibiotischer Therapie
Nach einer erfolgreich therapierten akuten Infektion mit Coxiella burnetii wird nach sechs Monaten eine serologische Verlaufskontrolle durchgeführt. Ziel ist es, den Titerabfall der Phase-II-Antikörper zu dokumentieren und den Übergang in eine chronische Form auszuschließen. Die quantitative Titerbestimmung wird erneut über die GOÄ-Ziffer 4266 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4266: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4266 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Beanstandung und zur Verweigerung der Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen führen.
Zudem ist darauf zu achten, dass qualitative Schnelltests nicht unter dieser Ziffer abgerechnet werden dürfen. Die GOÄ-Ziffer 4266 setzt zwingend eine quantitative Bestimmung voraus. Die Verwechslung mit einfacheren, qualitativen Nachweisverfahren führt in Prüfverfahren regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Achtung: Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Höchstsatz liegt hier beim 1,3-fachen Satz, weshalb eine Überschreitung dieses Faktors ohne extrem seltene, außergewöhnliche Begründungen unzulässig ist.
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Dokumentation der GOÄ 4266: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie die spezifische Fragestellung präzise festgehalten werden. Auch die angewandte Methode, wie beispielsweise der indirekte Immunfluoreszenztest, sollte dokumentiert sein.
Nach Erhalt des Laborbefundes müssen die quantitativen Ergebnisse, also die konkreten Titerstufen, in die Dokumentation einfließen. Dies ist besonders für die Beurteilung von Titerbewegungen im Verlauf essenziell. Eine strukturierte Ablage des Laborblattes in der elektronischen Patientenakte ist hierfür der sicherste Weg.
Dokumentation: Verdacht auf akutes Q-Fieber bei anhaltendem Fieber nach Schafkontakt. Blutentnahme für Coxiella-burnetii-Serologie (IFT). Ergebnis: Phase-II-IgG 1:256, Phase-II-IgM 1:128. Befund spricht für akute Infektion.
GOÄ 4266: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4266 zum Abschnitt MIII/MIV gehört, ist der Steigerungssatz gesetzlich gedeckelt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Gebührensatz (34,19 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (38,64 €) ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenmatrizes oder unerwarteten Kreuzreaktionen, die eine wiederholte Analyse erforderten.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ-Ziffer 4266 häufig mit der Ziffer für die Blutentnahme (GOÄ 250) kombiniert. Bei einer umfassenden Abklärung atypischer Pneumonien erfolgt die Bestimmung oft parallel zu anderen serologischen Parametern, wie etwa Mycoplasma pneumoniae oder Chlamydia pneumoniae. Diese sind dann mit den jeweils entsprechenden spezifischen GOÄ-Ziffern nebeneinander abrechenbar.
Ziffer 4266 in der neuen GOÄ
In der neuen GOÄ wird die Leistung zur neuen Nummer 11311 — „Coxiella burnetii, IFT, Phase 1 und Phase 2, quantitativ Antikörpernachweis simultan Phase-1-Antikörper und Phase-2-Antikörper“. Festpreis: 49,91 € (aktueller 2,3-facher Satz: 34,19 € — mehr als heute).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4266
Was hat nicht gestimmt?