GOÄ 4267: Legionellen-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4267
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Legionella pneumophila
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4267

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Legionella pneumophila-

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4267 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie dient dem Nachweis und der quantitativen Bestimmung von spezifischen Antikörpern gegen den Erreger Legionella pneumophila. Diese Untersuchung wird in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbar sensitiver Assays wie dem ELISA durchgeführt.

Die Bestimmung liefert wichtige Hinweise auf eine abgelaufene oder akute Infektion mit Legionellen, welche die gefährliche Legionärskrankheit verursachen können. Da es sich um eine quantitative Methode handelt, wird der Antikörpertiter exakt bestimmt, was eine Verlaufskontrolle ermöglicht. Wichtig ist hierbei die Einhaltung der Rechnungsbestimmung, nach der die untersuchten Parameter explizit aufgeführt werden müssen.

GOÄ 4267 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4267 setzt eine klare klinische Indikation voraus. Typischerweise erfolgt die Anforderung bei Patienten mit schwerer, atypischer Pneumonie, insbesondere wenn herkömmliche Antibiotika-Therapien versagen. Auch bei epidemiologischen Fragestellungen oder nach Reisen ist die Diagnostik von hoher Relevanz.

Da die Antikörperbildung erst einige Tage bis Wochen nach der Infektion einsetzt, eignet sich die Methode vor allem zur Spät- und Verlaufsdiagnostik. Für die Akutdiagnostik wird häufig parallel der Antigen-Nachweis im Urin durchgeführt. Die Kombination beider Verfahren sichert die Diagnose optimal ab und ist medizinisch voll begründbar.

Tipp: Um eine frische Infektion sicher von einer zurückliegenden Exposition abzugrenzen, empfiehlt sich die Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern im Abstand von zwei bis vier Wochen, um einen signifikanten Titeranstieg nachzuweisen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4267

Fallbeispiel 1: Verdacht auf atypische Pneumonie

Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber, trockenem Husten und respiratorischer Insuffizienz vor. Da der Verdacht auf eine atypische Pneumonie besteht, veranlasst der Arzt die quantitative Bestimmung von Legionella-pneumophila-Antikörpern (IgG und IgM) im Serum. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4267 für jeden der beiden Parameter separat, da es sich um unterschiedliche Antikörperklassen handelt.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bestätigter Legionellose

Bei einer Patientin mit bereits nachgewiesener Legionellen-Infektion soll der Titerverlauf kontrolliert werden, um den Therapieerfolg zu beurteilen. Die Praxis fordert die quantitative Bestimmung der IgG-Antikörper an. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4267 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik nach Auslandsaufenthalt

Ein Reiserückkehrer klagt über schwere grippale Symptome und Lungenbeschwerden nach einem Hotelaufenthalt. Zum Ausschluss einer Legionellen-Infektion wird die quantitative Antikörperbestimmung durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4267 erfolgt neben der symptombezogenen Untersuchung und der Blutentnahme.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4267: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4267 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen regelmäßig zurück, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz "Legionella pneumophila" oder die Angabe der Antikörperklasse aufgeführt ist.

Ein weiterer Fallstrick betrifft die unzulässige Nebeneinanderberechnung von qualitativen und quantitativen Tests. Wurde am selben Tag für denselben Erreger bereits ein qualitativer Schnelltest durchgeführt, kann die quantitative Bestimmung nach Ziffer 4267 in der Regel nicht zusätzlich berechnet werden, es sei denn, es liegt eine besondere medizinische Begründung vor.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Laborleistungen des Speziallabors (Abschnitt M III/M IV) nicht mit Basislaborleistungen kollidieren, die denselben diagnostischen Zweck erfüllen. Eine Doppelabrechnung führt unweigerlich zur Beanstandung im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

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Dokumentation der GOÄ 4267: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Symptomatik, die rechtfertigende Indikation sowie das konkrete Laborergebnis detailliert festgehalten werden. Auch der zeitliche Verlauf bei Mehrfachbestimmungen ist exakt zu protokollieren.

Besonders bei der Verwendung von Steigerungssätzen über den Regelsatz hinaus ist eine präzise Begründung in der Dokumentation unerlässlich. Der behandelnde Arzt sollte die spezifischen Faktoren, die den Mehraufwand verursacht haben, direkt im Krankenblatt vermerken.

Dokumentation: "V. a. Legionellen-Pneumonie bei anhaltendem Fieber und trockenem Husten nach Auslandsreise. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von Legionella-pneumophila-Antikörpern (IgG/IgM) mittels IFT zur Abgrenzung von Mykoplasmen-Infektion."

GOÄ 4267: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4267 unterliegt als Laborleistung des Abschnitts M dem reduzierten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes können beispielsweise eine schwierige Probenaufbereitung bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein. Auch ein extrem hoher diagnostischer Aufwand bei unklaren Kreuzreaktivitäten mit anderen Erregern kann eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4267 häufig mit anderen diagnostischen Leistungen kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Blutentnahme (GOÄ-Ziffer 250) sowie mit weiteren serologischen Untersuchungen auf atypische Erreger wie Mycoplasma pneumoniae (z. B. GOÄ 4264) oder Chlamydia pneumoniae. Eine sorgfältige Beachtung dieser Kombinationsregeln sichert eine honorargerechte und rechtssichere Abrechnung.

Ziffer 4267 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 4267 (2,3-facher Satz: 34,19 €) in spezifische Einzelleistungen auf:

  • 11349 „Legionella, IA Antikörpernachweis, z.B. gegen gepoolte Antigene (z.B. Antigene der Serogruppen 1 bis 7)“ (12,04 €) — bei: Legionella, Antikörper mittels Immunassay
  • 11317 „Legionella, IFT quantitativ Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch“ (24,62 €)

Die Preisspanne reicht von 12,04 € bis 24,62 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4267

Die GOÄ-Ziffer 4267 wird für die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Legionella pneumophila mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methoden berechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Legionellen-Pneumonie oder die Abklärung unklarer pulmonaler Infektionen.
Als Laborleistung des Abschnitts M ist die GOÄ 4267 im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz (34,19 €) abzurechnen. Bei besonderem Aufwand kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz (38,64 €) gesteigert werden.
Ja, die Antikörperbestimmung im Serum nach GOÄ 4267 und der Antigen-Nachweis im Urin schließen sich nicht gegenseitig aus. Da beide Methoden unterschiedliche diagnostische Fenster abdecken, ist eine parallele Abrechnung bei medizinischer Notwendigkeit zulässig.
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Für die Ziffer 4267 bedeutet dies die explizite Nennung von Legionella pneumophila sowie der Antikörperklasse (z. B. IgG oder IgM).
Die quantitative Bestimmung nach Ziffer 4267 schließt die qualitative Untersuchung desselben Erregers am selben Tag aus. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse der Abschnitte M I und M II gegenüber Speziallaborleistungen zu berücksichtigen.
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