Die Abrechnung des 19S-IgM-FTA-ABS-Tests nach GOÄ 4273 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt, wie die Ziffer rechtssicher angewendet wird.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4273
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Treponema pallidum (IgM) (19S-IgM-FTA-ABS-Test)
Die GOÄ-Ziffer 4273 beschreibt eine hochspezifische laboranalytische Leistung zur Diagnostik der Syphilis (Lues). Im Zentrum steht der 19S-IgM-FTA-ABS-Test, der zur quantitativen Bestimmung von spezifischen IgM-Antikörpern gegen Treponema pallidum dient. Durch die vorherige Separation der schwereren 19S-IgM-Fraktion von den IgG-Antikörpern werden verfälschende Einflüsse minimiert.
Diese Methode verhindert insbesondere, dass im Serum vorhandene Rheumafaktoren zu falsch-positiven Ergebnissen führen. Gleichzeitig wird eine kompetitive Hemmung durch spezifische IgG-Antikörper blockiert, was andernfalls falsch-negative Befunde verursachen könnte. Die Leistung umfasst somit die Probenvorbereitung, die Antikörperseparation sowie die anschließende quantitative Bestimmung mittels Immunfluoreszenz.
GOÄ 4273 in der Praxis: Indikation und Stellenwert in der Syphilis-Diagnostik
Die Bestimmung nach GOÄ 4273 kommt primär dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine frische Syphilis-Infektion besteht. Da IgM-Antikörper bereits wenige Wochen nach der Infektion nachweisbar sind, eignet sich dieses Verfahren hervorragend zur Frühdiagnostik. Auch bei der Abklärung einer Reinfektion liefert der quantitative Nachweis entscheidende Hinweise.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf eine kongenitale Syphilis bei Neugeborenen. Da mütterliche IgG-Antikörper plazentagängig sind, mütterliche IgM-Antikörper jedoch nicht, beweist der Nachweis von IgM-Antikörpern im kindlichen Blut eine eigene Infektion des Kindes. Der Test dient somit als essenzielles Bestätigungsverfahren nach einem positiven Suchtest.
Tipp: Die gezielte Nutzung der GOÄ 4273 zur Verlaufskontrolle nach einer antibiotischen Therapie wird empfohlen. Ein signifikanter Abfall des IgM-Titers dokumentiert den therapeutischen Erfolg zuverlässig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4273
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Primärstadium der Lues
Ein Patient stellt sich mit einem schmerzlosen Genitalgeschwür (Ulcus durum) vor. Zum Ausschluss einer frischen Infektion wird nach positivem Suchtest der 19S-IgM-FTA-ABS-Test durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4273 für die quantitative Bestimmung.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Lues connata
Bei einem Neugeborenen einer seropositiven Mutter soll eine intrauterine Infektion ausgeschlossen werden. Die Bestimmung der spezifischen IgM-Antikörper aus dem Nabelschnurblut sichert die Diagnose. Abgerechnet wird die Leistung nach GOÄ-Ziffer 4273 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle nach Penicillin-Behandlung
Ein Patient mit bekannter Syphilis-Infektion erhält eine Kontrolluntersuchung drei Monate nach Abschluss der Therapie. Der quantitative Titervergleich der IgM-Antikörper zeigt den Heilungsverlauf. Auch hier ist die Ansetzung der GOÄ-Ziffer 4273 medizinisch begründet und abrechnungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4273: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Missachtung von Abrechnungsausschlüssen. Die GOÄ-Ziffer 4273 darf explizit nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen filtern solche Doppelkombinationen systematisch heraus.
Zudem beanstanden Prüfer häufig die Abrechnung, wenn lediglich ein qualitativer Suchtest durchgeführt wurde. Die Ziffer 4273 setzt zwingend eine quantitative Bestimmung voraus. Wird nur ein einfacher Suchtest ohne Titerbestimmung erbracht, müssen andere, niedrigere Ziffern herangezogen werden.
Achtung: Die bloße Durchführung eines einfachen FTA-ABS-Tests ohne die aufwendige 19S-IgM-Separation rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 4273. Achten Sie auf die exakte Einhaltung des beschriebenen Verfahrens.
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Dokumentation der GOÄ 4273: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte muss die klinische Indikation, wie beispielsweise der Verdacht auf eine Erstinfektion oder eine Reinfektion, klar dokumentiert sein. Auch der Verweis auf einen vorausgegangenen positiven Suchtest ist hilfreich.
Zudem sollten die exakten Laborergebnisse inklusive des ermittelten Titerwertes dokumentiert werden. Die Angabe des verwendeten Testverfahrens (19S-IgM-FTA-ABS) sichert die Plausibilität der Abrechnung gegenüber Kostenträgern ab.
Dokumentation: V. a. Lues I bei Ulcus durum. Vortest (TPPA) positiv. Durchführung 19S-IgM-FTA-ABS-Test zur Bestätigung und Aktivitätsbeurteilung. Ergebnis: IgM-Titer 1:1280. Verfahren validiert.
GOÄ 4273: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert für Speziallaborleistungen liegt standardmäßig beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine schwierige Probenbeschaffenheit, wie stark lipämisches oder hämolytisches Serum, welche die Separation der 19S-Fraktion erheblich erschwert.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4273 in Kombination mit anderen serologischen Suchtests wie dem TPPA-Test oder dem VDRL-Test zur Aktivitätsbeurteilung eingesetzt. Eine Nebeneinanderberechnung ist zulässig, sofern keine Ausschlussbestimmungen wie bei Ziffer 437 vorliegen. Die Kombination ermöglicht eine umfassende Beurteilung des Infektionsstadiums.
Ziffer 4273 in der neuen GOÄ
Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11322 — „Treponema pallidum (19 S IgM), IFT quantitativ Antikörpernachweis“. Festpreis: 27,41 € (aktueller 2,3-facher Satz: 53,62 € — weniger als heute).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4273
Was hat nicht gestimmt?