GOÄ 4275: Campylobacter-KBR korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4275
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) -Campylobacter
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4275

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4275 bewertet die quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels der Komplementbindungsreaktion (KBR) speziell für den Erreger Campylobacter. Diese klassische serologische Methode dient dem Nachweis spezifischer, komplementbindender Antikörper im Serum des Patienten. Die erbrachte Leistung umfasst die Probenvorbereitung, den eigentlichen Testansatz sowie die quantitative Auswertung der Hämolysehemmung.

Da es sich um eine spezialisierte labordiagnostische Untersuchung handelt, ist die Einhaltung der formalen Vorgaben essenziell. Der Verordnungsgeber schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen. Ohne diese Spezifikation ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Eine präzise Dokumentation sichert hierbei die formale Vorgaben der Abrechnung.

GOÄ 4275 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Campylobacter-Antikörpern mittels KBR kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine akute Infektion bereits abgeklungen ist, aber postinfektiöse Komplikationen abgeklärt werden müssen. Typische Indikationen sind der Verdacht auf ein reaktives Geschehen nach einer gastrointestinalen Infektion. Hierzu zählen insbesondere die reaktive Arthritis sowie das neurologisch schwerwiegende Guillain-Barré-Syndrom.

In der akuten Phase einer Campylobacter-Enteritis steht der direkte Erregernachweis aus dem Stuhl im Vordergrund. Die Serologie mittels GOÄ 4275 entfaltet ihren klinischen Nutzen primär im späteren Verlauf, wenn der Erreger im Stuhl oft nicht mehr nachweisbar ist. Der Nachweis eines signifikanten Titeranstiegs im Paarserum stützt die Diagnose einer stattgehabten Infektion.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4275

Fallbeispiel 1: Abklärung einer reaktiven Arthritis

Ein Patient stellt sich mit akuten Gelenkschmerzen im Knie vor, nachdem er vor drei Wochen an einer schweren Durchfallerkrankung litt. Zum Ausschluss einer postinfektiösen reaktiven Arthritis wird eine KBR auf Campylobacter-Antikörper veranlasst. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ 4275 für die serologische Diagnostik angesetzt.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Guillain-Barré-Syndrom

Bei einer Patientin mit aufsteigenden Lähmungserscheinungen besteht der Verdacht auf ein Guillain-Barré-Syndrom nach einem gastrointestinalen Infekt. Zur Untermauerung der Verdachtsdiagnose erfolgt die quantitative Antikörperbestimmung mittels KBR. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4275 unter Angabe des spezifischen Parameters Campylobacter-KBR.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei persistierenden Beschwerden

Zur Beurteilung der Titerdynamik bei einem Patienten mit anhaltenden Gelenkbeschwerden nach Campylobacter-Infektion wird eine zweite Serumprobe im Abstand von zwei Wochen untersucht. Die erneute quantitative Bestimmung mittels KBR wird als eigenständige Leistung nach GOÄ 4275 liquidiert, um den Titerverlauf zu dokumentieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4275: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4275 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht neben der Ziffer 437 (Zellzählung) am selben Behandlungstag abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen automatisiert und kürzen die Erstattung bei Verstößen gegen diese Ausschlussziffern konsequent.

Achtung: Die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung ist keine freiwillige Zusatzinformation, sondern eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung. Fehlt der Zusatz "Campylobacter-KBR" oder eine vergleichbare präzise Bezeichnung, ist die Rechnung formal unvollständig.

Zudem wird häufig fälschlicherweise versucht, qualitative Schnelltests oder andere methodische Verfahren wie den ELISA über diese Ziffer abzurechnen. Die GOÄ 4275 ist jedoch exklusiv für die Komplementbindungsreaktion reserviert. Für andere methodische Ansätze müssen die entsprechenden spezifischen Ziffern des Abschnitts M gewählt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4275: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch das konkrete Testergebnis detailliert festgehalten werden. Dies umfasst den ermittelten Titerwert sowie die Referenzbereiche des Labors.

Dokumentation: Verdacht auf reaktive Arthritis nach Enteritis vor 4 Wochen. Blutentnahme zur KBR auf Campylobacter-Antikörper. Ergebnis: Campylobacter-KBR Titer 1:80 (Referenz < 1:10). Befund spricht für stattgehabte Infektion.

Bei der Durchführung von Verlaufskontrollen ist es ratsam, das Datum der Erstuntersuchung und den Vorbefund in der Akte zu vermerken. Dies erleichtert bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der wiederholten Untersuchung.

GOÄ 4275: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 4275 dem reduzierten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder lipämischen Seren, die den Testaufwand erheblich steigern.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4275 häufig mit Ziffern für die Blutentnahme (z. B. GOÄ 250) und den anschließenden Probenversand kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Untersuchungen zum Ausschluss von Differentialdiagnosen ist üblich. Wichtig bleibt dabei, dass keine unzulässigen Überschneidungen mit ausgeschlossenen Ziffern wie der GOÄ 437 entstehen.

Tipp: Achten Sie bei Laborgemeinschaften oder der Einsendung an Fremdlabore darauf, wer die Leistung liquidiert. Die GOÄ 4275 darf nur von dem Arzt abgerechnet werden, der die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht oder im eigenen Labor unter Aufsicht hat durchführen lassen.

Ziffer 4275 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 4275 sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Der bisherige 2,3-fache Satz liegt bei 16,76 €; im Einzelfall ist zu prüfen, welche neue Ziffer den Untersuchungsinhalt am besten abbildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4275

Die GOÄ-Ziffer 4275 wird für den quantitativen Nachweis von Campylobacter-Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR) herangezogen. Dies ist besonders bei Verdacht auf postinfektiöse Komplikationen wie das Guillain-Barré-Syndrom oder reaktive Arthritis relevant. Die reine Akutdiagnostik erfolgt meist direkt über den Erregernachweis im Stuhl.
Die GOÄ-Ziffer 4275 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 437 berechnet werden. Ein Verstoß gegen diesen Ausschluss führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder privaten Krankenversicherungen regelmäßig zur Streichung der Leistung.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4275 beträgt 16,76 € bei Anwendung des 1,15-fachen Gebührensatzes. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 €, während der maximale Höchstsatz mit dem Faktor 1,3 bei 18,94 € liegt.
Bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4275 müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe stellt einen formalen Mangel dar und kann zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Dies muss auf der Rechnung mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung wie etwa einer schwierigen Probenaufbereitung detailliert dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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