GOÄ 4327: Masern-Antikörpernachweis korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4327
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Masern Virus
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4327

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4327 beschreibt den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Masern-Virus. Diese Untersuchung erfolgt mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbaren sensitiven Untersuchungsmethoden. Sie ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet.

Die Ziffer deckt die laboranalytischen Schritte ab, die für die Identifikation spezifischer Immunglobuline notwendig sind. Die Angabe des konkreten untersuchten Parameters auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 4327 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Der qualitative Nachweis von Masern-Antikörpern kommt vor allem bei der Überprüfung des Immunitätsstatus zum Einsatz. Dies ist insbesondere im Rahmen von Beschäftigungen im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen von hoher Relevanz. Auch bei unklaren exanthematischen Krankheitsbildern liefert das Verfahren wichtige diagnostische Hinweise.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Abklärung einer stattgehabten Infektion bei fehlendem Impfpass. Durch die Bestimmung von IgG- oder IgM-Antikörpern lässt sich eine akute Infektion von einer bestehenden Immunität abgrenzen. Die Wahl der Methode sichert dabei eine hohe Spezifität.

Tipp: Bei der Abrechnung sollte stets präzise dokumentiert werden, ob es sich um den Nachweis von IgG- oder IgM-Antikörpern handelt, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4327

Fallbeispiel 1: Überprüfung des Impfschutzes vor Arbeitsantritt

Eine medizinische Fachangestellte benötigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in einer pädiatrischen Praxis einen Nachweis über ihre Masernimmunität. Es erfolgt die Blutentnahme und die qualitative Bestimmung von Masern-IgG-Antikörpern mittels Immunfluoreszenztest.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4327 für die Laboranalyse. Zusätzlich werden die Blutentnahme und die Beratung liquidiert. Auf der Rechnung wird der Parameter "Masern-Virus-Antikörper IgG" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei Verdacht auf akute Maserninfektion

Ein Patient stellt sich mit Fieber, Husten und einem beginnenden makulopapulösen Exanthem vor. Zum Ausschluss einer akuten Maserninfektion wird eine qualitative Bestimmung von Masern-IgM-Antikörpern veranlasst.

Neben den klinischen Leistungen rechnet das Labor die GOÄ-Ziffer 4327 ab. Als Parameter wird "Masern-Virus-Antikörper IgM" auf der Liquidation angegeben. Die medizinische Begründung stützt sich auf den klinischen Verdacht einer akuten Infektion.

Fallbeispiel 3: Immunitätsnachweis bei Schwangeren ohne Impfdokumente

Eine schwangere Patientin im ersten Trimenon kann keinen Impfausweis vorlegen und berichtet über einen möglichen Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person. Zur Risikoabschätzung wird der qualitative Antikörperstatus erhoben.

Die Durchführung des qualitativen Nachweises wird über die GOÄ-Ziffer 4327 abgerechnet. Die Dokumentation umfasst die Indikation der Schwangerschaftsvorsorge und den Ausschluss einer akuten Gefährdung. Der untersuchte Parameter wird für die Schwangere zur optimalen Risikoabschätzung transparent aufgeführt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4327: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4327 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Gebührenordnung verlangt explizit, dass der untersuchte Parameter genannt wird. Fehlt diese Angabe, führt dies regelmäßig zur Beanstandung und Verweigerung der Erstattung durch private Krankenversicherungen.

Zudem muss der strikte Ausschluss der Ziffer 437 beachtet werden. Eine zeitgleiche Abrechnung dieser beiden Ziffern für denselben Behandlungsfall ist gebührenrechtlich unzulässig. Prüfstellen der Beihilfe und der PKV filtern solche Kombinationen automatisiert heraus.

Achtung: Die Ziffer 4327 darf nicht für quantitative Bestimmungen herangezogen werden. Für quantitative Antikörpernachweise existieren im Abschnitt M eigene, spezifische Gebührenordnungsziffern.

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Dokumentation der GOÄ 4327: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarrückforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum sowie das spezifische Testergebnis dokumentiert sein. Auch die verwendete Methode sollte vermerkt werden.

Für die Rechnungsstellung ist sicherzustellen, dass die Bezeichnungen in der Akte exakt mit den Angaben auf der Liquidation übereinstimmen. Dies erleichtert den Abgleich bei eventuellen Nachfragen der Kostenträger erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Überprüfung der Masernimmunität bei medizinischem Personal.
Material: Serum, entnommen am 15.10.2023.
Methode: Indirekte Immunfluoreszenz (IFT) auf Masern-Virus-IgG.
Ergebnis: Positiv (qualitativer Nachweis erbracht).

GOÄ 4327: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ-Ziffer 4327 besonderen Steigerungssätzen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (19,44 €), während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache (21,97 €) beträgt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Steigerung können beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein. Auch ein ungewöhnlich hoher diagnostischer Aufwand bei unklaren Mischinfektionen kann eine Erhöhung des Faktors rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 4327 häufig mit Leistungen der Blutentnahme (GOÄ 250) sowie der Beratung kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Nachweisen ist bei der Abklärung des allgemeinen Immunitätsstatus üblich und zulässig, sofern die jeweiligen Parameter getrennt ausgewiesen werden. Solche Ziffernkombinationen müssen medizinisch begründbar sein.

Ziffer 4327 in der neuen GOÄ

Der qualitative Masernvirus-Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische IFT-Ziffer weitergeführt: Nummer 11546 „Masernvirus, IFT qualitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ" — Festpreis 23,81 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Methode und Auswertungsart bleiben unverändert; der Preis steigt moderat.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4327

Die GOÄ-Ziffer 4327 darf für den qualitativen Nachweis von Masern-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Methoden abgerechnet werden. Typische Indikationen sind die Überprüfung des Immunitätsstatus oder der Verdacht auf eine akute Infektion. Wichtig ist, dass der untersuchte Parameter explizit auf der Rechnung angegeben wird.
Die GOÄ-Ziffer 4327 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Dieser Ausschluss ist zwingend einzuhalten, um Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen zu vermeiden. Andere labordiagnostische Ziffern sind bei entsprechender Indikation hingegen kombinierbar.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4327 beträgt 19,44 Euro, was dem 1,15-fachen Gebührensatz entspricht. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 Euro. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 21,97 Euro (1,3-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung ist eine zwingende formale Vorgabe der GOÄ für die Ziffer 4327. Ohne die konkrete Bezeichnung, wie beispielsweise 'Masern-Virus-Antikörper IgG', riskieren Praxen den Verlust des Vergütungsanspruchs. Kostenträger lehnen die Erstattung bei Fehlen dieser Angabe regelmäßig ab.
Nein, die GOÄ-Ziffer 4327 ist ausschließlich für den qualitativen Nachweis von Masern-Antikörpern vorgesehen. Für quantitative Bestimmungen müssen andere, dafür vorgesehene Ziffern aus dem Abschnitt M der GOÄ ausgewählt werden. Eine Fehlbelegung führt bei Prüfungen unweigerlich zu Beanstandungen.
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