GOÄ 4330: Parainfluenza-2-Antikörper korrekt abrechnen

3 Min. Lesezeit
GOÄ 4330
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Parainfluenza Virus 2
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4330

Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden -Parainfluenza Virus 2 - Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4330 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Infektionsserologie. Sie dient dem qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Parainfluenza-Virus Typ 2.

Diese Untersuchung wird in der Regel mittels Immunfluoreszenztests (IFT) oder vergleichbaren immunologischen Verfahren durchgeführt. Die Methode erlaubt eine präzise Zuordnung von spezifischen Immunglobulinen im Patientenserum.

GOÄ 4330 in der Praxis: Diagnostik von Atemwegsinfektionen

Infektionen mit dem Parainfluenza-Virus Typ 2 betreffen vor allem die oberen und unteren Atemwege. Besonders bei Kindern können diese Erreger zu schweren Krankheitsbildern wie dem Pseudokrupp führen.

Die klinische Indikation für die Abrechnung der GOÄ 4330 ist gegeben, wenn eine differenzialdiagnostische Abklärung bei anhaltenden respiratorischen Symptomen notwendig ist. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf eine atypische Pneumonie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4330

Fallbeispiel 1: Verdacht auf atypische Pneumonie

Ein erwachsener Patient stellt sich mit trockenem Reizhusten und subfebrilen Temperaturen vor. Zur Abklärung einer atypischen viralen Pneumonie veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4330 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Rezidivierender Pseudokrupp bei Kleinkind

Ein zweijähriges Kind leidet unter wiederkehrendem bellendem Husten. Zum Nachweis einer abgelaufenen oder akuten Infektion mit dem Parainfluenza-Virus 2 wird Serum entnommen. Neben der Blutentnahme wird die GOÄ 4330 für die Laboranalyse liquidiert.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei Influenza-Negativität

Bei einem Patienten mit schweren grippalen Symptomen verläuft der Influenza-Schnelltest negativ. Zur weiteren Erregerdifferenzierung wird ein Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz durchgeführt. Die Auswertung und Dokumentation erfolgt über die Ziffer 4330.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4330: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4330 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf laut den offiziellen Bestimmungen nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Ohne diese Spezifizierung ist die Liquidation formal fehlerhaft und kann vollständig zurückgewiesen werden.

Achtung: Die Angabe des konkreten Parameters auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Stellen Sie sicher, dass der Text "Parainfluenza-Virus 2" explizit auf der Rechnung ausgewiesen wird.

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Dokumentation der GOÄ 4330: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation und die angewandte Testmethode klar ersichtlich sein.

Auch das Testergebnis sowie der spezifische Antikörpertyp sollten dokumentiert werden. Dies sichert die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Laborleistung bei Rückfragen ab.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf Parainfluenza-2-Infektion bei anhaltendem Husten. Entnahme Serum. Durchführung IFA auf Parainfluenza-Virus 2-AK: Negativ.

GOÄ 4330: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M beträgt der Regelhöchstsatz der GOÄ 4330 das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Gründe für eine Schwellenüberschreitung können ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen Proben oder eine besonders aufwendige Differenzialdiagnostik sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4330 wird häufig mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Nachweisen aus dem Abschnitt M ist bei breiterer Diagnostik üblich.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer serologischer Nachweise darauf, dass für jeden Parameter eine eigene medizinische Begründung in den Akten hinterlegt ist.

Ziffer 4330 in der neuen GOÄ

Ein qualitativer Antikörpernachweis gegen Parainfluenza-Virus 2 mittels Immunfluoreszenz ist in der neuen GOÄ nicht als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Der Entwurf enthält für diesen Erreger keine methodengleiche IFT-Qualitativziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4330

Die GOÄ-Ziffer 4330 kostet im einfachen Satz 16,90 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 19,44 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 21,97 €. Diese Sätze gelten für laboratoriumsmedizinische Leistungen im Rahmen der GOÄ.
Die GOÄ-Ziffer 4330 darf nicht nebeneinander mit der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Mehrfachabrechnung zu beachten.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters ist auf der Liquidation zwingend vorgeschrieben. Es muss explizit vermerkt werden, dass der Nachweis auf Parainfluenza-Virus 2 durchgeführt wurde.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenbeschaffenheiten.
Die Ziffer 4330 umfasst den qualitativen Nachweis mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Untersuchungsmethoden. Häufig kommen dabei die indirekte Immunfluoreszenz (IFT) oder spezifische ELISA-Verfahren zum Einsatz.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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