GOÄ 4340: EBV-IgM Abrechnung – Tipps für die Praxis

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4340
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4340

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4340 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich des Speziallabors. Sie dient dem quantitativen Nachweis von Antikörpern gegen das Epstein-Barr-Virus. Die Bestimmung erfolgt mittels **Immunfluoreszenz** oder vergleichbaren sensitiven Untersuchungsmethoden. Ziel ist es, den spezifischen IgM-Titer im Serum des Patienten präzise zu bestimmen. Diese Analyse ist ein essenzieller Baustein in der infektionsserologischen **Stufendiagnostik**.

GOÄ 4340 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4340 vor allem bei Verdacht auf ein **Pfeiffersches Drüsenfieber** zum Einsatz. Die klinische Symptomatik ist oft unspezifisch und erfordert eine laborchemische Absicherung. Besonders bei jungen Erwachsenen mit anhaltendem Fieber und Lymphknotenschwellungen ist diese Diagnostik wegweisend. Der Nachweis von **EBV-VCA-IgM** beweist eine frische Erstinfektion. Dies ermöglicht eine verlässliche Abgrenzung gegenüber anderen viralen oder bakteriellen Infekten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4340

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akutes Pfeiffersches Drüsenfieber

Ein 19-jähriger Patient stellt sich mit ausgeprägter Pharyngitis und schmerzhaften Lymphknotenschwellungen vor. Zur Diagnosesicherung veranlasst der Arzt die quantitative Bestimmung der EBV-VCA-IgM-Antikörper. Abgerechnet wird die **GOÄ-Ziffer 4340** zum Regelsatz von 1,15. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich direkt aus der **Verdachtsdiagnose**.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Splenomegalie

Bei einer Patientin zeigt sich sonographisch eine unklare Splenomegalie bei chronischer Müdigkeit. Zum Ausschluss einer subakuten EBV-Infektion erfolgt die quantitative Titerbestimmung. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die **Ziffer 4340** mit Angabe des Parameters. Dies sichert die Erstattung durch die **private Krankenversicherung**.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei protrahiertem Verlauf

Zur Verlaufskontrolle einer nachgewiesenen Mononukleose wird der Abfall des IgM-Titers nach vier Wochen kontrolliert. Diese medizinisch begründete Zweitmessung rechtfertigt den erneuten Ansatz der **GOÄ 4340**. Die Dokumentation spiegelt den **protrahierten Krankheitsverlauf** wider.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4340: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die GOÄ 4340 darf explizit nicht neben der **Ziffer 437** abgerechnet werden. Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die bloße Nennung der Ziffer ohne den Zusatz **EBV-VCA-IgM** führt oft zu Erstattungsverzögerungen.

Achtung: Die Angabe des konkreten Parameters auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Fehlt die Bezeichnung "EBV-VCA-IgM", kann die Erstattung durch die Beihilfe oder PKV verweigert werden.

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Dokumentation der GOÄ 4340: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation und das spezifische Testergebnis unverzüglich eingetragen werden. Auch die angewandte Methode, wie der **Immunfluoreszenztest**, sollte klar dokumentiert sein. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen durch den **medizinischen Dienst** oder Versicherungen.

Dokumentation: V. a. infektiöse Mononukleose bei Lymphadenopathie. Laborauftrag EBV-VCA-IgM quantitativ (IFT). Ergebnis: Titer 1:160 (positiv).

GOÄ 4340: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Spielraum für Steigerungen stark begrenzt. Der **Regelhöchstsatz** liegt bei 1,15, während der maximale Höchstsatz bei 1,3 liegt. Eine Steigerung auf den **Faktor 1,3** erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind schwierige Probenaufbereitungen oder extrem grenzwertige Titerverläufe.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer mit anderen serologischen Parametern kombiniert, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Die parallele Bestimmung von **EBV-VCA-IgG** ist hierbei der medizinische Standard. Auch die Bestimmung von EBNA-Antikörpern wird oft zeitgleich durchgeführt, um das **Infektionsstadium** exakt einzugrenzen.

Tipp: Kombinieren Sie die Bestimmung von EBV-VCA-IgM (GOÄ 4340) mit EBV-VCA-IgG, um verlässlich zwischen einer frischen Erstinfektion und einer abgelaufenen Infektion zu differenzieren.

Ziffer 4340 in der neuen GOÄ

Der IgM-spezifische quantitative EBV-Capsid-Nachweis mittels Immunfluoreszenz führt in der neuen GOÄ — wie die Ziffern 4338 (IgA) und 4339 (IgG) — auf Nummer 11527 „Epstein-Barr-Virus-Capsid-Antigen (VCA), IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 25,96 € (heute: 34,19 €). Eine Mehrfachabrechnung je Isotyp sieht die neue Leistungslegende nicht vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4340

Ja, die gemeinsame Abrechnung der GOÄ 4340 für IgM-Antikörper und einer weiteren Ziffer für IgG-Antikörper ist zulässig. Dies ist medizinisch sinnvoll, um das Stadium der Epstein-Barr-Virus-Infektion exakt zu bestimmen. Es liegt kein Ausschluss vor.
Für die GOÄ-Ziffer 4340 gilt als Laborleistung des Speziallabors der Regelhöchstsatz von 1,15. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer patientenspezifischen Begründung zulässig. Der normale ärztliche Satz von 2,3 darf hier nicht angewendet werden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit genannt werden. Im Fall der GOÄ 4340 ist dies in der Regel 'Epstein-Barr-Virus Capsid IgM' oder 'EBV-VCA-IgM'. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Die GOÄ-Ziffer 4340 darf laut Gebührenordnung nicht nebeneinander mit der Ziffer 437 abgerechnet werden. Achten Sie bei der Rechnungserstellung genau auf diesen Ausschluss, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Die Bestimmung ist bei klinischem Verdacht auf eine akute infektiöse Mononukleose (Pfeiffersches Drüsenfieber) indiziert. Typische Symptome sind anhaltendes Fieber, Lymphknotenschwellungen und Pharyngitis. Der quantitative Nachweis sichert die Diagnose im Frühstadium.
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