GOÄ 4360: Röteln-Antikörper abrechnen – Honorar sichern

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4360
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Röteln-Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4360

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Röteln-Virus
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4360 beschreibt die quantitative Bestimmung von Röteln-Antikörpern im Labor. Diese Untersuchung erfolgt mittels Immunfluoreszenz-Tests (IFT) oder vergleichbar sensitiven, quantitativen Methoden. Sie dient dem Nachweis einer bestehenden Immunität oder einer akuten Infektion.

Die Leistung fällt in den Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M III (Infectiologie, Immunologie). Die Angabe des konkreten Parameters auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 4360 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Röteln-Antikörpern ist ein Standardverfahren in der Schwangerschaftsvorsorge sowie bei der Abklärung unklarer Exantheme. Ein verlässlicher Immunitätsnachweis schützt Schwangere vor den schwerwiegenden Folgen einer Rötelnembryopathie. Auch im Rahmen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Gesundheitswesen wird der Immunstatus regelmäßig erhoben.

Klinisch relevant ist die Differenzierung zwischen IgG- und IgM-Antikörpern. Während IgG-Antikörper auf eine abgelaufene Infektion oder eine erfolgreiche Impfung hinweisen, deuten IgM-Antikörper auf eine akute Rötelninfektion hin. Beide Parameter können unter Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen quantitativ bestimmt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4360

Fallbeispiel 1: Schwangerschaftsvorsorge

Eine schwangere Patientin stellt sich zur Erstuntersuchung vor. Zur Überprüfung des Immunschutzes wird eine quantitative Bestimmung der Röteln-IgG-Antikörper veranlasst. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4360 zum Regelsatz von 34,19 € (1,15-facher Satz).

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Exanthems

Ein Patient stellt sich mit einem feinfleckigen Exanthem und geschwollenen Nackenlymphknoten vor. Zum Ausschluss einer akuten Rötelninfektion erfolgt die quantitative Bestimmung von Röteln-IgM- und Röteln-IgG-Antikörpern. Da es sich um zwei getrennte Parameter handelt, können beide Untersuchungen jeweils über die Ziffer 4360 abgerechnet werden, sofern dies auf der Rechnung separat ausgewiesen wird.

Fallbeispiel 3: Arbeitsmedizinischer Immunitätsnachweis

Eine medizinische Fachangestellte benötigt vor Arbeitsantritt einen Nachweis über ihren Röteln-Schutz. Die quantitative Bestimmung der Antikörper mittels ELISA wird durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach GOÄ 4360 unter Angabe des Parameters "Röteln-IgG-Antikörper".

Häufige Fehler bei der GOÄ 4360: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt im Übersehen des Ausschlusses bezüglich der GOÄ-Ziffer 437. Die Ziffer 437 betrifft die qualitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz. Eine gleichzeitige Abrechnung von qualitativer (437) und quantitativer (4360) Bestimmung desselben Erregers aus derselben Probe ist unzulässig.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Erstattungen konsequent, wenn die konkreten Parameter nicht explizit auf der Rechnung aufgeführt sind. Die bloße Nennung der Ziffer 4360 ohne den Zusatz "Röteln-IgG" oder "Röteln-IgM" führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Zudem darf die Ziffer nicht für rein qualitative Schnelltests herangezogen werden. Für diese einfacheren Verfahren existieren eigene, niedriger bewertete Ziffern im GOÄ-Abschnitt M. Die Anwendung der GOÄ 4360 setzt zwingend ein quantitatives Testverfahren voraus.

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Dokumentation der GOÄ 4360: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarausfällen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das Entnahmedatum der Blutprobe sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert werden. Auch die verwendete Labormethode sollte ersichtlich sein.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Röteln-Infektion bei unklarem Exanthem. Blutentnahme am 12.10.2023. Laborbefund: Röteln-IgG quantitativ (ELISA): 45 IU/ml (positiv), Röteln-IgM quantitativ (ELISA): negativ. Befundbesprechung erfolgt.

Bei der Abrechnung mehrerer Parameter (z. B. IgG und IgM) müssen beide Befunde mit ihren jeweiligen quantitativen Werten separat in der Akte hinterlegt sein. Dies dient als Nachweis für die Berechtigung des mehrfachen Ansatzes der Ziffer.

GOÄ 4360: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 4360 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig und erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Tipp: Typische Begründungen für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz sind beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren, die einen erhöhten laborchemischen Aufwand verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4360 wird häufig im Rahmen von Infektionsscreenings mit anderen serologischen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit Ziffern für andere Erreger (z. B. Toxoplasmose oder CMV). Wichtig ist, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen für denselben Erreger erfolgen.

Ziffer 4360 in der neuen GOÄ

Die quantitative Rötelnvirus-Antikörperbestimmung mittels Immunfluoreszenz wird in der neuen GOÄ durch eine Immunoassay-Ziffer abgelöst: Nummer 11601 „Rötelnvirus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma, Liquor; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 13,77 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Es findet ein Methodenwechsel von der Immunfluoreszenz zum Immunoassay statt; eine IFT-spezifische Röteln-Quantitativziffer ist im Entwurf nicht mehr vorgesehen. Der Preis sinkt erheblich.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4360

Die GOÄ-Ziffer 4360 wird für die quantitative Bestimmung von Röteln-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methoden berechnet. Typische Indikationen sind die Schwangerschaftsvorsorge oder der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes. Die Untersuchung dient der Feststellung des Immunitätsstatus.
Ja, die Ziffer 4360 kann mehrfach berechnet werden, wenn verschiedene Parameter wie Röteln-IgG und Röteln-IgM getrennt quantitativ bestimmt werden. Die untersuchten Parameter müssen dafür zwingend einzeln auf der Rechnung aufgeführt sein. Eine doppelte Abrechnung desselben Parameters aus derselben Probe ist jedoch unzulässig.
Die GOÄ-Ziffer 4360 darf nicht neben der Ziffer 437 für denselben Erreger abgerechnet werden. Die Ziffer 437 beschreibt die qualitative Bestimmung, weshalb eine Kombination bei identischer Zielsetzung ausgeschlossen ist. Andere serologische Untersuchungen für abweichende Erreger sind hingegen kombinierbar.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ 4360 beträgt 34,19 € bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungssatzes. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen im Vergleich zu klinischen Leistungen eingeschränkt. Der einfache Gebührensatz liegt bei 29,73 €.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter explizit angegeben werden. Ein bloßer Verweis auf die Ziffer 4360 ohne die Nennung von beispielsweise 'Röteln-IgG' führt in der Regel zur Ablehnung durch die Erstattungsstellen. Diese formale Vorgabe ist in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert.
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