Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4359
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Respiratory syncytial-virus
Die GOÄ-Ziffer 4359 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur quantitativen Antikörperbestimmung gegen das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV). Diese Untersuchung erfolgt in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbar sensitiven, quantitativen Methoden wie dem ELISA-Verfahren. Der offizielle Leistungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben sind.
Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Da es sich um eine Spezialleistung des Abschnitts M III handelt, gelten besondere Bestimmungen bezüglich der Erbringung und Abrechnung im eigenen Labor oder im Überweisungslabor. Vorbemerkungen zur Labordiagnostik schränken die Kombination mit bestimmten allgemeinen Laborleistungen ein.
GOÄ 4359 in der Praxis: Diagnostik von RSV-Infektionen
Die klinische Relevanz des Respiratory-Syncytial-Virus betrifft insbesondere Säuglinge, ältere Menschen sowie immunkompromittierte Patienten. Die quantitative Bestimmung von RSV-Antikörpern dient dem Nachweis einer durchgemachten oder aktuell ablaufenden Infektion. Häufige Indikationen sind unklare bronchopulmonale Infekte oder der Verdacht auf eine atypische Pneumonie.
In der Praxis erfolgt die Abgrenzung meist gegenüber dem direkten Erregernachweis mittels PCR oder Antigen-Schnelltest. Während der Direktnachweis die akute Infektionsphase abbildet, erlaubt die quantitative Antikörperbestimmung mittels GOÄ 4359 die Beurteilung des serologischen Status und des Verlaufs durch Titerbestimmungen. Insbesondere der Nachweis einer signifikanten Titersteigerung in zwei zeitlich versetzt entnommenen Serumproben sichert die Diagnose.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4359
Fallbeispiel 1: Verdacht auf abgelaufene RSV-Infektion
Ein Patient stellt sich mit einem seit Wochen anhaltenden, trockenen Reizhusten und allgemeiner Abgeschlagenheit vor. Zum Ausschluss einer abgelaufenen oder subakuten RSV-Infektion veranlasst der behandelnde Arzt eine serologische Untersuchung. Die quantitative Bestimmung der RSV-IgG- und IgM-Antikörper erfolgt im Labor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4359 für den quantitativen Nachweis.
Fallbeispiel 2: Serologische Verlaufskontrolle bei Pneumonie
Bei einer älteren Patientin mit schwerer, therapierefraktärer Bronchitis wird eine RSV-Serologie durchgeführt. Zur Bestätigung einer frischen Infektion wird nach 14 Tagen eine zweite Serumprobe untersucht, um einen Titeranstieg nachzuweisen. Beide Untersuchungen werden jeweils am Tag der Leistungserbringung mit der GOÄ-Ziffer 4359 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik vor geplanter Immunsuppression
Vor dem Beginn einer hochdosierten immunsuppressiven Therapie bei einem Rheumapatienten soll der aktuelle Immunstatus bezüglich respiratorischer Erreger geklärt werden. Neben anderen Parametern wird die quantitative RSV-Antikörperbestimmung angefordert. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4359 unter Angabe des spezifischen Parameters auf der Rechnung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4359: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4359 ist das Fehlen der genauen Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die Gebührenordnung verlangt explizit, dass die untersuchten Antikörperklassen (z. B. RSV-IgG oder RSV-IgM) namentlich aufgeführt werden. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Beanstandung und Kürzung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen führen.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4359 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Diese strikte Ausschlussregelung ist im Regelwerk der GOÄ fest verankert und muss bei der Rechnungsstellung zwingend beachtet werden, um Honorarverluste zu vermeiden.
Zudem wird fälschlicherweise manchmal ein qualitativer Schnelltest über diese Ziffer abgerechnet. Die GOÄ 4359 setzt jedoch zwingend ein quantitatives Verfahren voraus. Qualitative Schnelltests, die in der Arztpraxis als Point-of-Care-Diagnostik durchgeführt werden, müssen über andere, dafür vorgesehene Ziffern abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 4359: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum des Serums sowie die angewandte Labormethode dokumentiert werden. Auch die konkreten Messergebnisse und deren Interpretation gehören zwingend in die Dokumentation.
Dokumentation: Verdacht auf atypische RSV-Pneumonie bei anhaltendem Husten. Blutentnahme erfolgt. Quantitative Bestimmung von RSV-IgG mittels ELISA im Labor veranlasst. Befund: RSV-IgG positiv (Titer 1:160).
Bei der Durchführung von Verlaufskontrollen ist zudem die Dokumentation des zeitlichen Abstands der Probenentnahmen wichtig. Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit einer wiederholten Titerbestimmung gegenüber Kostenträgern plausibel begründen.
GOÄ 4359: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 4359 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (34,19 €), der Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz (38,64 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen, medizinischen Begründung zulässig.
Tipp: Eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz kann beispielsweise mit einem ungewöhnlich hohen Analyseaufwand bei schwierigen Serum-Matrices oder bei der Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen aufgrund grenzwertiger Messergebnisse begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4359 häufig mit anderen serologischen Untersuchungen kombiniert, um ein breites Erregerspektrum abzuklären. Typisch ist die Kombination mit der Bestimmung von Antikörpern gegen Mycoplasma pneumoniae oder Influenza-Viren. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M bezüglich Höchstwerte und Kombinationsverbote eingehalten werden.
Ziffer 4359 in der neuen GOÄ
Die quantitative Bestimmung von RSV-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz ist in der neuen GOÄ nicht mehr als eigenständige Leistungsposition vorgesehen. Ein IFT-spezifischer Nachfolger für den RSV-Antikörpernachweis ist im Entwurf nicht enthalten; die Methode hat sich verändert.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4359
Was hat nicht gestimmt?