GOÄ 4427: Antikörperbestimmung richtig abrechnen

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GOÄ 4427
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4427

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4427 beschreibt eine quantitative Laboruntersuchung zur Bestimmung spezifischer Antikörper. Im Fokus stehen hierbei immunologische Nachweisverfahren, die auf einer sichtbaren Verklumpung (Agglutination) oder Ausfällung (Präzipitation) basieren. Diese Reaktionen ermöglichen es, die Konzentration oder den Titer von Antikörpern im Serum des Patienten präzise zu bestimmen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung ist die Verpflichtung, die untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit auszuweisen. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung zugeordnet.

GOÄ 4427 in der Praxis: Indikationen und Methodik

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4427 Anwendung bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle verschiedener Infektions- und Autoimmunerkrankungen. Typische Indikationen sind der Nachweis von Antikörpern gegen bakterielle Erreger oder die Bestimmung von Autoantikörpern. Die Methode der Latex-Agglutination oder der Hämagglutination wird dabei standardmäßig eingesetzt, um schnelle und verlässliche quantitative Aussagen zu treffen.

Besonders häufig wird die Ziffer im Rahmen der Lues-Diagnostik für den TPPA-Test (Treponema pallidum Partikelagglutinationstest) herangezogen. Auch die quantitative Bestimmung des Rheumafaktors oder des Antistreptolysin-O-Titers (ASL) fällt unter dieses Leistungsspektrum, sofern die methodischen Vorgaben erfüllt sind. Es muss sich zwingend um ein quantitatives Verfahren handeln, das über einen reinen Ja/Nein-Nachweis hinausgeht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4427

Fallbeispiel 1: Verdacht auf rheumatoide Arthritis

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden Gelenkschmerzen in den Fingern vor. Zur diagnostischen Abklärung wird eine quantitative Bestimmung des Rheumafaktors mittels Latex-Agglutinationstest durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4427 zum Regelsatz. Auf der Rechnung wird der Parameter "Rheumafaktor quantitativ" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Lues-Stufendiagnostik

Bei einem positiven Suchtest auf Syphilis ist eine Bestätigungsdiagnostik erforderlich. Es erfolgt die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Treponema pallidum mittels TPPA-Test. Da es sich um eine quantitative Agglutinationsreaktion handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 4427 vollkommen gerechtfertigt. Der Parameter "TPPA-Titer" wird auf der Liquidation vermerkt.

Fallbeispiel 3: Abklärung nach Streptokokken-Infekt

Zur Abklärung eines Poststreptokokken-Syndroms wird der Antistreptolysin-O-Titer quantitativ im Serum bestimmt. Die Durchführung erfolgt mittels eines optisch ausgewerteten Latex-Agglutinationstests. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 4427, wobei der Parameter "ASL-Titer" auf der Rechnung angegeben wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4427: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung von qualitativen Schnelltests mit quantitativen Bestimmungen. Die GOÄ-Ziffer 4427 darf ausschließlich für quantitative Verfahren herangezogen werden, bei denen ein Titer oder eine genaue Konzentration ermittelt wird. Qualitative Suchtests, die lediglich ein positives oder negatives Ergebnis liefern, müssen nach anderen, meist niedriger bewerteten Ziffern abgerechnet werden.

Zudem führt das Fehlen der Parameterangabe auf der Rechnung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Angabe des konkreten Parameters ist eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung. Ein weiterer Ausschluss betrifft die Ziffer 437, welche nicht am selben Behandlungstag neben der 4427 berechnet werden darf.

Achtung: Die Abrechnung von rein qualitativen Latex-Tests unter der Ziffer 4427 ist unzulässig und führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Beanstandung und Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ 4427: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch die angewandte Agglutinationsmethode exakt festgehalten werden. Auch das quantitative Testergebnis, beispielsweise in Form eines Titers (z. B. 1:320) oder einer Konzentrationsangabe, gehört zwingend in die Dokumentation.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, das verwendete Testkit oder das Laborgerät in den internen Qualitätsaufzeichnungen zu vermerken. Dies erleichtert den Nachweis der methodischen Konformität im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Dokumentation sollte unmittelbar nach der Durchführung der Analyse erfolgen.

Dokumentationsbeispiel: Quantitative Bestimmung des Treponema-pallidum-Antikörpertiters mittels TPPA (Partikelagglutination). Ergebnis: Titer 1:640. Indikation: Verdacht auf Lues-Infektion.

GOÄ 4427: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4427 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache des Einfachsatzes beträgt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Als Begründung für eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 kommen beispielsweise schwierige Probenbeschaffenheiten (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum) infrage, die einen deutlich erhöhten methodischen Aufwand bei der Probenvorbereitung erfordern. Die Begründung muss individuell und für den Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4427 wird häufig in Kombination mit Leistungen der Blutentnahme (z. B. GOÄ-Ziffer 250) oder beratenden Leistungen (z. B. GOÄ-Ziffer 1 oder 3) abgerechnet. Es ist darauf zu achten, dass die Labor-Gemeinschaftsregeln eingehalten werden, sofern die Analysen in einer Laborgemeinschaft durchgeführt werden. Die Kombination mit anderen immunologischen Ziffern des Abschnitts M ist bei unterschiedlichen Zielparametern in der Regel problemlos möglich.

Tipp: Es ist bei der Kombination von Laborleistungen stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen von Speziallabor- und Basislaborleistungen vorliegen, um Honorarverluste zu vermeiden.

Ziffer 4427 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4427 für die quantitative Antikörperbestimmung mittels Agglutination oder Fällungsreaktion ohne eigenen Code hat in der neuen GOÄ keinen generischen Nachfolger. Der Entwurf bildet für jeden Analyten eine eigene Ziffer; welche gilt, bestimmt sich nach dem konkret untersuchten Erreger.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4427

Nein, die GOÄ-Ziffer 4427 darf nicht für qualitative Schnelltests herangezogen werden. Die Leistungsbeschreibung fordert zwingend eine quantitative Bestimmung der Antikörper. Für rein qualitative Nachweise müssen andere Ziffern der Gebührenordnung gewählt werden.
Auf der Liquidation müssen die untersuchten Parameter explizit angegeben werden. Ohne diese konkrete Benennung des Antikörpers oder des Testverfahrens ist die Abrechnung formal fehlerhaft. Dies ist eine direkte Vorgabe aus dem offiziellen Leistungstext.
Der maximale Steigerungssatz für die GOÄ-Ziffer 4427 beträgt das 1,3-fache des Einfachsatzes. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung darüber hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 4427 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 437 berechnet werden. Andere Ausschlüsse sind in der Gebührenordnung für diese spezifische Ziffer nicht explizit definiert. Dennoch sind allgemeine Kombinationsregeln des Abschnitts M zu beachten.
Typische Methoden sind die Latex-Agglutination, die Hämagglutination sowie die Hämagglutinationshemmung. Ein klassisches Praxisbeispiel ist der TPPA-Test im Rahmen der Lues-Diagnostik. Auch quantitative Rheumafaktor-Bestimmungen fallen unter diese Ziffer.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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