GOÄ 4426: Candida-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4426
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Candida albicans
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4426

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4426 beschreibt die quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion. Als typisches Beispiel nennt die Gebührenordnung die Untersuchung auf Candida albicans. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zugeordnet.

Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung der Laboranalyse im Fachlabor oder Praxislabor. Dazu gehören die Probenvorbereitung, die Durchführung der Agglutinations- oder Fällungsreaktion sowie die quantitative Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse. Da es sich um eine quantitative Bestimmung handelt, muss das Ergebnis als Titer oder in einer definierten Maßeinheit angegeben werden.

GOÄ 4426 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die quantitative Bestimmung von Candida-Antikörpern kommt vor allem bei Verdacht auf eine systemische Candidose oder tiefgreifende Mykosen zum Einsatz. Insbesondere bei immunkompromittierten Patienten, beispielsweise unter Chemotherapie oder immunsuppressiver Therapie, ist eine präzise Diagnostik entscheidend. Auch bei chronisch rezidivierenden Schleimhautinfektionen liefert der Antikörpertiter wertvolle Hinweise.

Im klinischen Alltag ist die Abgrenzung zur rein qualitativen Bestimmung essenziell. Während der qualitative Nachweis lediglich das Vorhandensein von Antikörpern bestätigt, erlaubt die quantitative Analyse nach Ziffer 4426 eine Verlaufskontrolle der Infektion. Ein ansteigender Titer spricht für eine aktive Infektion, während ein sinkender Titer den Therapieerfolg dokumentiert.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Anforderung im Labor explizit die quantitative Bestimmung beauftragt wird, um die Ziffer 4426 rechtssicher abrechnen zu können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4426

Fallbeispiel 1: Verdacht auf systemische Mykose bei Immunsuppression

Ein Patient unter immunsuppressiver Therapie stellt sich mit unklarem Fieber vor. Zum Ausschluss einer systemischen Pilzinfektion wird eine quantitative Bestimmung von Candida-Antikörpern veranlasst. Die Laboranalyse erfolgt mittels Latex-Agglutination. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4426 zum Regelsatz, da eine quantitative Titerbestimmung durchgeführt wurde.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei nachgewiesener Candidose

Bei einer Patientin mit einer therapierten Ösophagus-Candidose soll der Therapieerfolg kontrolliert werden. Hierzu wird der Antikörpertiter erneut quantitativ bestimmt. Der Vergleich mit dem Vorwert zeigt einen signifikanten Abfall des Titers. Die Abrechnung der GOÄ 4426 ist hierbei vollumfänglich begründet und neben den allgemeinen Beratungsgebühren zulässig.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei chronischen Darmbeschwerden

Ein Patient klagt über chronische abdominelle Beschwerden und Verdacht auf intestinale Fehlbesiedlung. Im Rahmen der erweiterten Diagnostik wird eine quantitative Bestimmung von Candida albicans-Antikörpern durchgeführt. Das Labor liefert ein quantitatives Ergebnis. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4426 unter Angabe des Parameters auf der Liquidation.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4426: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffern 4426 und 437. Die Ziffer 437 regelt die qualitative Bestimmung von Antikörpern. Da die quantitative Bestimmung die qualitative Aussagekraft einschließt, ist eine Nebeneinanderberechnung für denselben Erreger ausgeschlossen.

Ein weiterer Angriffspunkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt der Zusatz „Candida albicans“ oder die Angabe der spezifischen Antikörperklasse, kann dies zur Kürzung der Erstattung führen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4426 setzt zwingend ein quantitatives Ergebnis voraus. Ein einfacher positiver oder negativer Befund ohne Titerangabe rechtfertigt nur die Abrechnung der niedriger bewerteten Ziffer 437.

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Dokumentation der GOÄ 4426: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die Art der Probenentnahme sowie das konkrete quantitative Laborergebnis dokumentiert sein. Auch die verwendete Methode, wie beispielsweise die Latex-Agglutination, sollte vermerkt werden.

Für die Rechnungsstellung ist es ratsam, die exakte Bezeichnung des Parameters direkt an die Ziffer zu koppeln. Dies erleichtert den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Zuordnung und beschleunigt den Erstattungsprozess.

Dokumentation: Verdacht auf systemische Candidose bei Z. n. Chemotherapie. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von Candida albicans-Antikörpern (Latex-Agglutination). Ergebnis: Titer 1:320 (positiv). Indikation für antimykotische Therapie gegeben.

GOÄ 4426: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4426 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder unerwarteten Kreuzreaktionen, die einen erhöhten Zeitaufwand im Labor erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4426 wird häufig in Kombination mit anderen diagnostischen Leistungen abgerechnet. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 sowie mit allgemeinen Beratungsleistungen in einer separaten Sitzung. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der qualitativen Bestimmung desselben Erregers nach Ziffer 437.

Ziffer 4426 in der neuen GOÄ

Der quantitative Candida-albicans-Antikörpernachweis mittels Agglutination wird zur neuen Nummer 11483 — „Candida, IHA Antikörpernachweis; Indirekte Hämagglutination; Auswertung: visuell-quantitativ (Titer)". Festpreis: 25,22 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis steigt im Festsatz deutlich; die Methode (indirekte Hämagglutination mit Titerangabe) bleibt identisch.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4426

Die GOÄ-Ziffer 4426 wird für die quantitative Bestimmung von Candida albicans-Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion berechnet. Dies ist typischerweise bei Verdacht auf eine systemische Candidose oder chronische Schleimhautinfektionen der Fall. Die Abrechnung setzt den quantitativen Nachweis voraus.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 4426 und 437 ist laut den Abrechnungsbestimmungen explizit ausgeschlossen. Die GOÄ 437 betrifft den qualitativen Nachweis, während die GOÄ 4426 den quantitativen Nachweis abdeckt. In der Regel ersetzt die quantitative Bestimmung die qualitative Untersuchung.
Für die GOÄ-Ziffer 4426 gilt im Laborbereich der Standard-Schwellenwert von 1,15-fach (16,09 €) und der Höchstsatz von 1,3-fach (18,19 €). Eine Überschreitung des Schwellenwerts bis zum Höchstsatz erfordert eine besondere, patientenbezogene Begründung. Höhere Sätze über dem 1,3-fachen Satz sind für diese Laborleistung nicht zulässig.
Ja, gemäß den offiziellen Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der untersuchte Parameter auf der Liquidation konkret angegeben werden. Bei der Ziffer 4426 ist daher die Bezeichnung „Candida albicans“ oder der spezifische Antikörpertyp explizit aufzuführen. Fehlt diese Angabe, kann die Rechnung formal beanstandet werden.
Die GOÄ 4426 kann mehrfach am selben Tag berechnet werden, wenn unterschiedliche Antikörperklassen (z. B. IgG, IgA, IgM) quantitativ bestimmt werden. Jede Bestimmung stellt eine eigenständige Leistung dar, die separat aufgeführt werden muss. Eine entsprechende Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit ist hierbei essenziell.
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