GOÄ 4436: Schistosomen-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4436
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Schistosomen
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4436

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Schistosomen. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4436 beschreibt eine spezialisierte laboranalytische Leistung aus dem Abschnitt M der Gebührenordnung für Ärzte. Sie dient dem Nachweis spezifischer Antikörper gegen Schistosomen, den Erregern der Bilharziose. Diese Bestimmung erfolgt quantitativ, was eine präzise Aussage über die Antikörperkonzentration im Serum des Patienten ermöglicht.

Die methodische Vorgabe umfasst Agglutinations- oder Fällungsreaktionen. Typische Beispiele hierfür sind der indirekte Hämagglutinationstest (IHA) oder Latex-Agglutinationstests. Diese Verfahren nutzen das Verklumpungsverhalten von Antigen-beschichteten Partikeln bei Kontakt mit spezifischen Antikörpern.

GOÄ 4436 in der Praxis: Diagnostik bei Tropenrückkehrern

Die Bestimmung von Schistosomen-Antikörpern ist ein zentraler Baustein in der Reisemedizin und Infektiologie. Sie wird primär bei Patienten eingesetzt, die sich in endemischen Gebieten wie Subsahara-Afrika, Teilen Südamerikas oder Ostasiens aufgehalten haben. Typische klinische Symptome, die eine Untersuchung rechtfertigen, sind unklares Fieber, Eosinophilie oder Hämaturie.

Da der direkte Erregernachweis über Eier im Urin oder Stuhl oft unzuverlässig ist, bietet die Serodiagnostik mittels GOÄ 4436 eine hohe Sensitivität. Besonders im chronischen Stadium der Erkrankung ist der Antikörpernachweis oft die einzige Möglichkeit zur Diagnosesicherung. Die quantitative Bestimmung erlaubt zudem eine Abgrenzung von abgelaufenen zu aktiven Infektionen im klinischen Kontext.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4436

Fallbeispiel 1: Reiserückkehrer mit Hämaturie

Ein Patient stellt sich nach einer Urlaubsreise nach Ostafrika mit schmerzloser Hämaturie in der Praxis vor. Der Verdacht auf eine urogenitale Schistosomiasis liegt nahe. Zur Diagnosesicherung wird eine Blutprobe entnommen und eine quantitative Antikörperbestimmung mittels Hämagglutinationstest durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4436 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer ausgeprägten Eosinophilie

Bei einer Routineuntersuchung eines beschwerdefreien Patienten nach einem Langzeitaufenthalt in den Tropen fällt eine ausgeprägte Eosinophilie auf. Zum Ausschluss einer parasitären Infektion wird die quantitative Bestimmung von Schistosomen-Antikörpern veranlasst. Die Abrechnung der GOÄ 4436 ist hierbei vollumfänglich als Ausschlussdiagnostik begründet.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach medikamentöser Therapie

Ein Patient mit gesicherter Bilharziose wurde erfolgreich mit Praziquantel behandelt. Sechs Monate nach Therapieende erfolgt eine Verlaufskontrolle des Antikörpertiters. Die quantitative Bestimmung mittels GOÄ 4436 zeigt einen signifikanten Titerabfall, was den Therapieerfolg dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4436: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter genannt werden muss. Ein einfacher Verweis auf die Ziffernummer ohne den Zusatz „Schistosoma-Antikörper“ führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4436 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Achten Sie penibel darauf, diese Ausschlüsse bereits in der Praxissoftware zu hinterlegen, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Zudem bemängeln Prüfstellen häufig die Abrechnung bei rein qualitativen Schnelltests. Die Ziffer 4436 setzt zwingend eine quantitative Bestimmung voraus. Für rein qualitative Nachweise müssen andere, gegebenenfalls niedrigere Ziffern herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 4436: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Regresse und Erstattungsverweigerungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die Anamnese (insbesondere Auslandsaufenthalte) sowie das genaue Testergebnis inklusive Titerstufe dokumentiert werden. Auch die verwendete Methode sollte vermerkt sein.

Dokumentation: V. a. Schistosomiasis nach Kenia-Reise. Durchführung IHA auf Schistosoma-Antikörper. Ergebnis: Titer 1:320 (positiv). Befundbesprechung und Therapieplanung erfolgt.

Die Aufbewahrung der Laborbefunde im Original oder als digitaler Scan ist obligatorisch. Dies sichert die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistung bei nachträglichen Prüfungen durch die Beihilfe oder private Kassen.

GOÄ 4436: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Relevante Gründe für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei schwierigen Probenverhältnissen oder eine dringliche Notfallanalytik außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Tipp: Nutzen Sie bei einer Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise Begründungen wie „Erhöhter Zeitaufwand bei schwieriger Probenaufbereitung aufgrund von starker Lipämie“.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4436 wird häufig im Rahmen eines kompletten Diagnostik-Profils angewendet. Sinnvolle Kombinationen umfassen die Blutentnahme nach Ziffer 250 sowie grundlegende Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder 3. Auch die Kombination mit anderen parasitologischen Untersuchungen ist bei entsprechender Indikation zulässig, sofern keine spezifischen Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 4436 in der neuen GOÄ

Die quantitative Schistosomen-Antikörperbestimmung mittels Agglutination wird zur neuen Nummer 11406 — „Schistosoma, AT quantitativ Antikörpernachweis; Agglutinationstest; Auswertung: visuell-quantitativ (Titer)". Festpreis: 33,68 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4436

Die GOÄ-Ziffer 4436 wird für die quantitative Bestimmung von Schistosomen-Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion abgerechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Schistosomiasis (Bilharziose) nach Tropenaufenthalten oder die Verlaufskontrolle nach einer Therapie.
Die GOÄ-Ziffer 4436 darf nicht neben der Ziffer 437 berechnet werden. Zudem sind allgemeine labortechnische Ausschlussregeln der GOÄ zu beachten, um Doppelabrechnungen am selben Behandlungstag zu vermeiden.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4436 das 1,15-fache des Gebührensatzes. Dies entspricht einem Betrag von 16,09 €. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, laut den offiziellen Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Beispielsweise sollte der Eintrag „Schistosoma-Antikörper (IHA)“ lauten, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.
Nein, die GOÄ 4436 ist explizit für die quantitative Bestimmung von Antikörpern vorgesehen. Für rein qualitative Schnelltests oder andere methodische Verfahren müssen gegebenenfalls andere Ziffern des Laborabschnitts herangezogen werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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